Seite 2 von 2

Verfasst: 25.06.2010, 10:22
von CiceroOWL
Nein mit den Monat für den das Entgelt gedacht ist also gezahlt im April, gemeldet ifür 02/10 , gezalhlt für den Zeitraum v. 01.03.10 -. 11.03.10.

Verfasst: 25.06.2010, 10:27
von aolachter
wie kommen sie auf Zeitraum 1.3. bis 11.3.???????

Verfasst: 26.06.2010, 10:08
von RHW
Hallo,
vielleicht ist dieses Urteil hilfreich:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=5&anz=6

M.E. passt die Konstellation hier genau.

Gruß
RHW

Verfasst: 26.06.2010, 10:49
von aolachter
Vielen Dank---das ist es!!!!

Ich wusste, daß mir das Geld zusteht.

Da bin ich mal auf das dumme Gesicht des Mitarbeiters gespannt, der mir jetzt in 4 Mails versucht zu erklären, daß mir das Geld nicht zusteht.

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende--Sie haben mir den Tag gerettet :-)

Verfasst: 26.06.2010, 10:54
von CiceroOWL
Da gibt es denn nur ein Problem, Urlaubsabgeltung ist ja ok, nur wenn die Zahlungen der Urlaubsabgeltung udn die Zahlungen nach dem EFZ zusammengefaßt sind, was denn?
Das heißt denn nämlich wieviel Tage Urlaub gab es noch.

Wieviele Tage EFZ standen zu ?

Verfasst: 05.07.2010, 19:34
von aolachter
Versteh ich nicht ganz---es gab keine EFZ nach dem 28.2.!

Verfasst: 18.07.2010, 20:46
von aolachter
Möchte hier nur abschliessend das Ergebnis mitteilen.
Nach meinem Widerspruch mit Hinweis auf das BSG Urteil wurde mir nun endlich nach fast 6 Monaten doch das Krankengeld bewilligt.
Nochmals Danke für alle Tipps. Gold war der mit dem Urteil--ohne das hätte ich es wohl nicht geschafft.

Danke!

Verfasst: 19.07.2010, 05:07
von RHW
Gern geschehen!
Ich freue mich, wenn ich helfen konnte!