Seite 2 von 3

Verfasst: 11.06.2010, 13:32
von Bully
Deutsche BKK hat geschrieben:@ Rocco:

Wir sind auf diesen Eintrag aufmerksam geworden und würden den Fall gern prüfen und abschließend klären. Bitte wenden Sie sich an Frau Krause vom Beschwerdemanagement unter 0711/8913-560. Sie kennt diesen Link bereits und weiß, worum es geht.
aber hallo,
das nenn ich Service!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 11.06.2010, 13:55
von Lohnbuchhalter
@Rocco
wäre schön wenn du hier schreiben könntest was rausgekommen ist.

Verfasst: 11.06.2010, 18:29
von RHW
zum Thema "Vollziehungsbeamte"

bundesversicherungsamt.de/nn_1046666/DE/Personal__und__Verwaltung__Traeger__Selbstverwaltung/Vollstreckung/Vollstreckung__inhalt.html

@czauderna:
"Es reicht sogar, das Wort "Vorstand" im Zusammenhang mit einer namentlich genannten Kasse in einem Forum zu erwähnen! :lol:

Verfasst: 11.06.2010, 18:31
von Hucky
Wir haben auch eigene Vollziehungsbeamte. Dies ist also wie auch der Link von RHW zeigt nichts Ungewöhnliches

Verfasst: 11.06.2010, 21:34
von Rocco
@ "Deutsche BKK"

Danke für das Angebot, ich werde es wahrnehmen.

@ Herr Czauderna:

Aber ja doch, der Stempel besagt genau das.
Auf Wunsch stelle ich auch gern einen Scan desselben ein.



Dem "Vorstand" besagter Kasse traue ich nicht, da bereits ein Wenden an die Vorgesetzten des zuständigen SB leider erfolglos blieb.
Von dort wurde nur repetiert, was auch schon von "unten" kam-

Vielen Dank für Ihre Unterstützung (@Alle!). Hätte mit dieser Resonanz und Hilfsbereitschaft nicht gerechnet.


Nachtrag: Selbstverständlich gibt es dann Feedback.

Verfasst: 15.06.2010, 14:57
von Deutsche BKK
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass Rocco nicht bei uns, sondern bei einer anderen BKK versichert ist. Wir können also leider nicht helfen. (Aufgrund unseres Namens werden wir mitunter mit anderen Betriebskrankenkassen verwechselt - so auch diesmal. BKKn sind aber völlig eigenständige Krankenkassen.) Wir hoffen, dass der Fall von der anderen Kasse schnell gelöst werden kann.

Verfasst: 15.06.2010, 15:42
von Platon67
....da fehlen mir die Worte..

Verfasst: 15.06.2010, 15:51
von Platon67
Wenn dem so ist, wie die Deutsche BKK schreibt ,dann ist das wirklich eine klasse Leistung, wenn hier im Forum Kassen namentlich genannt und völlig grundlos kritisiert, beschimpft und in ein schlechtes Licht gerückt werden...*unglaublich* In anderen Zusammenhängen nennt man das wohl dann auch Verleumdung oder üble Nachrede. Das ist dann wohl der negative Aspekt des Internet...

Da endet dann auch bei mir das Verständnis, wenn man nicht mal weiss wo man versichert ist...

Verfasst: 15.06.2010, 18:17
von RHW
Hallo Rocco,
ist es evtl. eine Krankenkasse, die auch die Wörter "BKK" und "Deutsche" im Namen führt und etwas mit der Finanzbranche zu tun hat?

Ich bin da auch schon mal Opfer einer Verwechselung gewesen.

Gruß
RHW

Verfasst: 15.06.2010, 20:21
von Rocco
Ja, es schaut so aus :

Der "Vollziehungsbeamte" kommt von der "Deutsche(n) BKK", hat jedoch lediglich von meiner BKK den Auftrag durch denen "Vollstreckungsbeamtin" erhalten.

Er macht nur seinen Job, ohne über eine Begründung oder Rechtmäßigkeit der Forderung informiert zu sein.

Wir haben in der Tat festgestellt, dass die "Deutsche BKK" mich nicht als Mitglied führt. Keine Mitgliedsnummer bzw. nicht in der Datenbank vorhanden.

Nein, meine (bald ehemalige) BKK führt kein "deutsch" im Namen. Sie trägt einen Namen, die dem Kunden partnerschaftliches Verhalten suggeriert. Wie dies in der Realität aussieht, weiß ich nun ganz genau.

Trotzdem (oder gerade weil) noch einmal großen Dank an das Engagement der "Deutsche(n) BKK", die sich die Zeit genommen hat dort nachzufragen, ganz speziell an Frau Krause vom Beschwerdemanagement.

Großes Lob.

So stellt man sich Kommunikation vor

Verfasst: 17.06.2010, 11:14
von windkom
Der "Vollziehungsbeamte" kommt von der "Deutsche(n) BKK", hat jedoch lediglich von meiner BKK den Auftrag durch denen "Vollstreckungsbeamtin" erhalten.
Existiert überhaupt eine gesetzliche Grundlage, wonach Kasse B die Forderungen von Kasse A vollstrecken kann?

Verfasst: 21.06.2010, 17:51
von Rocco
Das müsste man ihn direkt mal fragen, er muss es ja wissen.

Zwischenstandsbericht:

a) Als das Sozialgericht zwecks Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz bei der Krankenkasse nach der Akte fragte, setzte diese die Vollstreckung sofort aus, ohne die Akte herauszugeben.

b) Auf erneutes (zum 3. Mal) einschreibliches Bitten nach Beleg der Forderung und auf Übersichtsabrechnung, welche es mir leichter machen würde, die monatlichen Beiträge zu zahlen.. bisher zum 3. Mal diesbezügliches Schweigen.
Keine Antwort bisher, aber sie haben ja noch Frist.

Denken kann sich jeder seinen Teil dazu, kommentieren werd' ich's nicht.

Verfasst: 25.06.2010, 16:40
von Rocco
Liebe Leute.

Auf die Aussetzung der Vollstreckung hin hat mich das Sozialgericht gebeten mitzuteilen, ob der Antrag auf einstw. Rechtsschutz aufrecht erhalten werden soll.

Ich habe ihn weiterlaufen lassen, da die Krankenkasse sich auf die Anträge und Nachfragen (Einschreiben vor bald 2 Wochen) leider wieder einmal überhaupt nicht meldet, d.h. sie verweigern bisher die Kommunikation in allen meinen Fragen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung gab es.

Kenntnis von der Aussetzung der Vollstr. erhielt ich daher nur über das Sozialgericht selbst, nicht seitens der Krankenkasse.

Wie verhalte ich mich nun am besten?
Danke.

Verfasst: 26.06.2010, 10:01
von CiceroOWL
Dumme Frage, welche Kasse ist das denn? Eine vorstandsbeschwerde mit Einschreibeen mit rückschein wirkt da manchmal Wunder.
am besten den sachverhalt schildern und um schnellst mögliche Aufklärung bitten.

Verfasst: 29.06.2010, 10:08
von Rocco
Hallo.

Den Namen/Bezeichnung der Kasse lasse ich mal öffentlich (noch) außen vor, denn imho wäre das wohl einfach zu peinlich für den Verein. Ist keine der "großen" Kassen, eine, relativ, kleine BKK.

Zusätzlich zu der von dir angesprochenen Vorstandsbeschwerde (Danke für den Hinweis!) laufen die Anträge/Anfragen (Beweis für Zustellung/Überprüfungsantrag) jetzt über das Sozialgericht.
Dieses bot mir das so an, damit die Kasse zu einer Antwort gezwungen werden würde.
Wenn sie mit mir nicht kommunizieren möchten... mit dem Sozialgericht müssten sie, da führt für für die kein Weg daran vorbei.

Mir geht dieser ganze Nonsens und deren "von-oben-herab" mittlerweile übel auf die Nerven. Was glauben die Herrschaften, wer sie sind?
Habe ich bis Donnerstag keine Antwort, wird die Beschwerde eingereicht. Bis dahin möchte ich ihnen Zeit geben. Das wären dann 2 1/2 Wochen nach Antragstellung und Fair ist Fair.

Dennoch glaube ich, dass es bei dieser Art von Ignoranz und Halsstarrigkeit nicht ohne Prozess abgehen wird. Das war ja schon von Anfang an so. Deshalb glaube ich auch nicht mehr an ein "Versehen". Da steckt Absicht und Methode dahinter. Wie bei 'ner Inkasso... nach dem Motto "10% der Leute wehren sich, der Rest zahlt" = dicker Gewinn.