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Verfasst: 06.11.2007, 08:38
von ratte1
mik.l hat geschrieben:Hi,

müsste dann nicht der Freiwillig-Bescheid mehr Vorlauf haben und einen Widerspruchshinweis enthalten? Und gelten die Kündigungsfristen trotz Statuswechsel, da dies ja 2-3 Monate Verbleib in einer GKV mit hohem "freiwilligen "Beitrag bedeuten kann? Oder muss man widersprechen um sich rückwirkend innerhalb der Drei-Monatsfrist bei einer anderen GKV zu versichern? Komplexes Thema ...
Natürlich gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung. Ich gehe aber davon aus, dass bei Nachweis einer anderweitigen Versicherung, der § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V nicht greift. Damit ist die Mitgliedschaft nach dieser Vorschrift m.E. rückwirkend zu stornieren.

Gruß

ratte1