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Verfasst: 27.05.2010, 10:30
von Czauderna
Hallo,
nur der Ordnung halber - das stimmt so nicht - wir haben keinefalls Schreiben (Mehrzahl) mit diesem Inhalt verschickt sondern dort stand sinngemäss drinne (unrechtrechtmässig) dass der Zusatzbeitrag zurückgezahlt werden würde wen man usw. usw.
Und es handelt sich nicht um eine gezielte Aktion sondern war die "Idee" eines Mitarbeiters.
Ich denke aber auch wir sollten uns als Kassenmitarbeiter nicht gegenseitig "unsere" "Verfehlungen" vorhalten. Dieses Recht steht den übrigen Usern zu - meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.05.2010, 12:00
von MarcellosWallos
Ich kenne Pro Boni Plus selbst. Man muss dafür vier Dinge machen, die jeder schnell erreichen kann. Das es Kundenbindungsmaßnahmen sind, steht ja außer Frage, macht wohl jede Kasse. Genauso mit den Wahltarifen und der dreijährigen Bindung

Verfasst: 27.05.2010, 14:00
von Hibl
Und wie kommt jetzt dann das Geld in die Kassen welches ja offensichtlich fehlt?

Richtig, die sind die Deppen die die Treue halten und nicht kündigen.

Und desweiteren wurde einer Kundin von mir angeboten, das Bonusprogramm 3 jahre als Vorauszahlung zu erhalten.... Wird immer besser. Ist ja auch ok, ich würds auch versuchen, wenn es mein Unternehmen wär, allerdings muss sich dann auch nicht wundern wenn die anderen schimpfen. Ist ja ebenfalls ihr gutes Recht.

Verfasst: 27.05.2010, 17:45
von pompidou
Fussballer hat geschrieben:das rechtswidrige wird nicht die Bonuszahlung sein, sondern die Erlassung der Zusatzbeiträge oder?

Das mit dem Bonus halte ich etwas für Bauernfängerei... die meisten werden sowas noch garnicht kennen... jetzt zu Zeiten vom Zusatzbeitrag erklärt man ihnen, das sie sich gesundheitsbewußt verhalten sollen (dafür 3,4,5,6 oder sonstwieviele Maßnahmen machen sollen die sie sich abstempeln lassen)... und wenn sie dann nicht oft krank sind bzw. nicht oft beim Arzt sind, dann bekommen sie den Betrag X raus... wenn es blöd läuft müssen sie da auch noch einen Betrag nachzahlen weil das Programm auch eine Malus-Regelung enthält (den man natürlich nur ganz kurz anschneidet und von dem es ja sehr unwahrscheinlich ist das man ihn zahlen muss)... und im Endeffekt bindet sich der Kunde auch noch 3 Jahre an seine Kasse...
(der letzte Absatz bezieht sich nicht speziell auf die KKH sondern auf diverse andere Kassen)
Die 3 Jahre Bindung ist bei jeder Kasse sobald Sie einen Wahltarif anbieten. Ist im SGB geregelt.....

:idea:

Verfasst: 27.05.2010, 19:18
von smithers
Hallo ich bin bisher aufmerksamer Leser gewesen und möchte mich nun erstmals zu Wort melden.

Zum ersten die KKH-Allianz erlässt niemanden den ZB
Zum zweiten zwischen Bonusprogrammen und Wahltarifen ist ein himmelweiter Unterschied (Wahltarife-3 Jahre Bindefrist , Bonusprogramm keine Bindefrist )
Zum dritten das angesprochene Bonussystem steht selbstverständlich jedem Mitglied offen .

Einen schönen Abend wünscht smithers

Verfasst: 28.05.2010, 08:04
von Stefan
Bonussystem KKH Allianz hin oder her...

wenn einem Kunden 80 Euro geboten werden - ohne Hinweis auf ein Bonussystem das dahinter steckt - dann muss ich das grds.
erstmal in Frage stellen. Und wenn ich als KKH -Allianzer erstmal die 80 Euro anbiete, ohne die Voraussetzungen dafür (lt. Bonusmodell)
zu prüfen, ja dann muss ich mir auch gefallen lassen das 1. bei den Versicherten ankommt das der Zusatzbeitrag für 2010 unter den Tisch fällt
und 2. bei anderen Kassen der Eindruck entsteht das die "Bonusregelung" ein "Ausweg" ist.

Es braucht sich dann auch keiner wundern wenn die Presse an der Wirtschaftlichkeit der Kassen zweifelt. Einerseits einen Zusatzbeitrag fordern und andererseits Gelder "blind" rausschmeißen.

Jeder KKH Allianzer weiß das die "Lösung" nur dafür gedacht ist, die Zeit bis zum Großteil der Zusatzbeiträge zu überbrücken. Das das hier
keiner schreibt ist mir auch vollkommen klar. Vielleicht ist der Pseudobonus sogar rentabler als ein großflächiges Kündigungsmanagement, wer weiß ;-)

just my 2 cent (die "richtige Wahrheit" kennen sicher nur Ingo und Rudi)

Verfasst: 28.05.2010, 09:49
von CiceroOWL
BVA Rundschreiben II2 – 59998.23 – 954/2010


Gesetzliche Krankenversicherung – Wettbewerb –
hier: Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen nach § 242 SGB V habe ich Hin-weise darauf erhalten, dass einzelne Krankenkassen Mitgliedern, die von ihrem Sonderkün-digungsrecht gem. § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V Gebrauch machen (wollen), Geldprämien anbieten, wenn von einem Krankenkassenwechsel Abstand genommen wird. Ich sehe vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, auf Folgendes hinzuweisen:
Krankenkassen haben nach § 242 SGB V einen Zusatzbeitrag zu erheben, soweit ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages handelt es sich folglich nicht um eine disponible „kassenpo-tische“ Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse, sondern sie ist aufgrund der finanziellen Lage der Körperschaft zwingend veranlasst.

Wenn eine Krankenkasse versucht, ihre Mitglieder durch Zahlung einer Halteprämie von der Ausübung des aus der Erhebung des Zusatzbeitrages resultierenden Sonderkündigungsrechtes abzuhalten, wird demgegenüber der falsche Eindruck erweckt, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden seien. Damit wird die Legitimation des Zusatzbeitrages untergraben.

Vor diesem Hintergrund erachte ich die Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen für unzulässig. Ich bitte um Beachtung!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Gaßner

Boni = betriebswirtschaftlichen Sinne: Vergütung, oder kostenlose Zugabe, die dem Kunden nachträglich für einen bestimmten Umsatz gewährt wird, das heißt eine Form der Kundentreuebelohnung (nachher), Ggs. Rabatt

Prämie = Marketing wird die (kostenlose) Zugabe eines Produkts zwecks Verkaufsförderung ebenfalls als Prämie bezeichnet, siehe Werbegeschenk. Die Vergabe von Prämien ist auch essentieller Bestandteil vieler Bonusprogramme wie Miles & More und Payback. Dort erhält man für die gesammelten Bonuspunkte Prämien.

Das sehe ich aber doch den nmal jetzt schon so im Bereich des Gesetzwidrigen Handelns der KKH - Allianz,

Ich frage mich bloß wie da denn wohl die entsprechende Deckungsbeitragsrechung der Controllingabteilung aussieht.

Das kan je nur zu einnem negativen Deckungsbeitrag fürhren , kurz- und mittelfristig.

gruß

Cicero

BVA Rundschreiben

Verfasst: 31.05.2010, 20:36
von MARK19821
Hi,

ist dieses Rundschreiben an alle Krankenkassen gegangen? Oder nur an die KKH Allianz? Ist das Verhalten der KKH Allianz schon dem BVA gemeldet worden?

Dass Verhalten der KKH Allianz ist nicht zu dulden. Erst bei anderen Kassen über diese Praxis aufregen und jetzt selber machen!!! Sollen erstmal vor Ihrer eigenen Haustür kehren

MFG

Verfasst: 01.06.2010, 10:01
von amerin
Wie der Name schon sagt, Rundschreiben, an alle KK.

Verfasst: 01.06.2010, 10:35
von Hibl
Rundschreiben hin oder her...

Sie werden so lange betrügen, bis Sie es schriftlich Verboten (Unterlassungsdingens) bekommen....