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Verfasst: 02.09.2010, 11:10
von roemer70
Die Kasse negiert nicht ihre Leistungspflicht, sondern versucht, durch Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern eine wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Darin kann ich nichts Verwerfliches finden.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Das ganze hier erinnert mich schwer an einen Artikel in einer Lokalzeitung. Dort forderte eine ältere Versicherte, ihr lieb gewonnenes Taxiunternehmen weiterhin nutzen zu dürfen - sie habe schließlich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut...
Sicherlich scheint es im von Micha30 geschilderten Fall schief gelaufen zu sein. Aber soll ein Extrembeispiel die möglichen Einsparungen in diesem Bereich verhindern? Welche Kostenentwicklung es in der GKV gibt, ist allgemein bekannt oder auch hier im Forum nachzulesen. Da sollte jede, die Qualität der MEDIZINISCHEN (!) Behandlung nicht beeinträchtigende Quelle zur Ersparnis herangezogen werden. Das ist nicht nur dem Wirtschaftlichkeitsgedanken des SGB, sondern auch den Beitragszahlern geschuldet.
Verfasst: 12.09.2010, 20:42
von Betty
Hallo,
hier ist Betty. Bei mir steht ebenfalls die Strahlentherapie an. Ich wollte auch mit dem Taxi zur Klinik fahren, da mein Mann nicht immer zur Verfügung steht. Wie die IKK damit umgeht? Ihr könnt nun die Antwort der IKK lesen, wie die Kosten zur Strahlentherapie dort behandelt werden.
Bei Fahrten mit dem eigenen PKW werden 20 Cent entgeltet, abzüglich Eigenanteil von 10 Euro. Da bin ich froh, dass ich nicht noch an die IKK zuzahlen muss. Unser Gesundheitssystem ist nur noch peinlich.
Die Fahrkosten zur Strahlentherapie zählen zur ambulanten Behandlung, daher greift in diesem Fall das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Die Kilometerpauschale nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz. Demnach 0,20 Euro, da es sich nicht um Fahrten mit einem dienstlichen Interesse handelt.
Auszugsweise hierzu ein Kommentar zu § 60 SGB V :
"...In einer Besprechung zum Leistungsrecht am 14./15.9.2005 (vgl. ErsK. 2005 S. 520) haben die Spitzenverbände der Krankenkassen die Auffassung vertreten, dass der in § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) für die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines Kfz vorgesehene Höchstbetrag von 130 bzw. 150 EUR nicht auf die Regelung zur Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse nach § 60 zu übertragen ist.
Darüber hinaus sind die Spitzenverbände der Krankenkassen der Ansicht, dass ein erhebliches dienstliches Interesse, das zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung auf 30 Cent je Kilometer (vgl. § 5 Abs. 2 BRKG) führen würde, bei Fahrkostenerstattungen durch die Krankenkasse generell nicht vorliegen kann und eine Erstattung nur i.H.v. 20 Cent je Kilometer möglich ist... ."
4. Zuzahlungen
[1] Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
[2] Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
[3] Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben (vgl. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23./24. Oktober 1997). Dies gilt allerdings nicht für Fallgestaltungen, die in dem Kriterienkatalog der besonderen Ausnahmen zur Kostenübernahmemöglichkeit bei Fahrten zur ambulanten Behandlung aufgenommen [akt.: worden sind]. Hier fehlt es auch bei Behandlungsserien an der "krankenhausersetzenden" Gesamtsituation. Eine Zuzahlung ist im Übrigen nach wie vor nicht bei einer Fahrt zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus zu entrichten.
Also sieht es so aus, dass ich jeden Tag 10 Euro für den Taxi-Dienst berappen muss. Es wäre schön gewesen, wenn ich nur für die 1. u. letzte Fahrt der Behandlung hätte bezahlen müssen. Welche KK ist da so großzügig mit den Taxifahrten?
Also liebe Experten. ist das so o.k.??????????
Gruß
Betty
Verfasst: 13.09.2010, 08:26
von Czauderna
Hallo betty,
formal gesehen ist das schon okay - wie bekannt wird es aber bei den Kassen unterschiedlich gesehen. Ich kenne es nur so, dass wir für die erste und letzte Fahrt bei einer Serienbehandlung wie Strahlen- oder Chemotherape Eigenanteile fordern.
Dir bleibt hier ggf. nur der Weg über die Härtefallregelung oder über das Finanzamt.
Gruss
Czauderna
Fahrten zur Strahlentherapie
Verfasst: 13.09.2010, 20:45
von Betty
Hallo,
hier ist Betty.
Besten Dank für die Kommentare und Bemühungen. Also kann man davon ausgehen, dass es eine Ermessenssache der KK ist, ob diese Kosten übernommen werden oder nicht. Dass die AOK großzügig mit dieser Situation umgeht, freut mich für die Betroffenen. Ich denke aber, dass gerade die IKK es sich besser leisten könnte, als irgend eine AOK, diese Kosten zu übernehmen. Die IKK soll ja nach eigenen Angaben nur so in Geld schwimmen
Danke und Gruß
Betty
Verfasst: 13.09.2010, 23:52
von leser
Hallo Betty,
auch eine "Ermessensleistung" ist einklagbar. Die Krankenkasse muss im Zweifelsfall den Einzelfall prüfen. Allerdings muss ich Czauderna Recht geben, formal ist die Entscheidung korrekt. Hintergrund:
»Zuzahlungen bei Fahrkosten zur ambulanten Behandlung in den in den Richtlinien beschriebenen besonderen Ausnahmefällen
Mit Besprechungsergebnis vom 11./12. Mai 2004 haben die Krankenkassen-Spitzenverbände mehrheitlich beschlossen, dass bei sämtlichen Fahrten im Zusammenhang mit der onkologischen Strahlen- bzw. Chemotherapiebehandlung, die von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen, zu erheben sind. In diesen Fällen sind die Zuzahlungen also nicht mehr auf die erste und letzte Fahrt einer Behandlungsserie beschränkt, sondern für jede einzelne Fahrt zu erheben. Dieses Besprechungsergebnis wird jedoch nicht von allen Krankenkassen angewendet. Die Krankenkassen-Spitzenverbände haben 2007 jedoch nochmals mehrheitlich dafür votiert, an diesem Besprechungsergebnis festzuhalten.« Eine Quelle zum Nachlesen:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... 7179#gld4.
Wie Du aber auch zu einem anderen Thema in dem Inhalt feststellen kannst, ist auch ein Besprechungsergebnis nicht rechtsverbindlich. Es soll im Wesentlichen einer einheitlichen Vorgehensweise bei den Krankenkassen dienen.
Ich stecke jetzt leider nicht ganz so tief in dem Thema, da könnte Czauderna vielleicht nochmal weiterhelfen. Die Regelung mit der ersten Hin- und letzten Rückfahrt wird nach meiner Kenntnis aber einheitlich bei einer ambulanten "krankenhausersetzenden Behandlung" angewandt. So schreibt der vdk auf seiner Seite:
»In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.« (
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de8765)
Automatisch wird es natürlich nicht mehr unterstellt (s.o.). Ich will aber keine falschen Erwartungen wecken, im Zweifelsfall ist immer die Zuzahlungsbegrenzung im Rahmen der Härtefallregelung der "Rettungsanker" um Überforderungen zu vermeiden.
Taxifahrten zur Strahlentherapie
Verfasst: 24.10.2010, 00:05
von Betty
Hallo,
hier ist noch Betty. Mir geht es sehr schlecht. Die Strahlentherapie fordert von mir das Letzte, was ich noch geben kann. Mein Mann fährt mich jeden Tag in die Klinik, er lässt seinen Beruf als Auslandskorrespondent schleifen, nur er kann mir noch die Kraft geben, das alles zu überstehen.
Liebe IKK, ihr solltet einmal überdenken, was mit den Frauen geschieht, in welche Situationen diese geraten, wenn man auf solche Vertraute nicht zurück greifen kann. Ich werde keinen Antrag auf Taxi-Kostenübernahme stellen. Seid bitte großzügig bei denen, welche nicht auf so einen tollen Ehemann verfügen und sich das Ganze finanziell nicht erlauben können.
Nach dem Erbrechen durch die Chemo und anderen beschriebenen Nebenwirkungen,sind nun Verbrennungen u. andere Sachen hinzunehmen. Ich dachte immer, so Betty, jetzt hast du die Chemo abgearbeitet, jetzt wird es ruhiger, aber Pustekuchen, es wird immer schlimmer.Die Strahlen sieht man doch, man fühlt sie, man schmeckt sie nicht. Aber sie sind sehr grausam.
Liebe IKK,
helfen sie unbürokratisch. Ich werde jetzt den Deckel meines Notebooks schließen.
Betty
Liebe Grüße an alle