Umgang der Kassen mit Cannabis als Medizin
Verfasst: 13.05.2017, 18:05
„Einen Namen will der Fragesteller nicht nennen, und Auftraggeber gibt es auch keine(n)“
=> Natürlich will ich hier nicht mit Klarnamen auftreten, ist doch völlig normal in Foren, seit wann stehen alle unter Verdacht, die nicht mit Ihrem Echtnamen angemeldet sind?
Die schlechte medizinische Erkenntnislage hat vor allem zwei Ursachen: Zum einen hat die Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte auch die medizinische Erforschung von Cannabis erheblich erschwert bis unmöglich gemacht. Zum anderen wollte kaum jemand die wissenschaftlichen Studien bezahlen, da sich Cannabis nicht patentieren lässt und damit auch heute noch keine Refinanzierung der teuren Studien gegeben ist.
Dieses Evidenz-Problem darf man aber nicht zum Problem von Schwerkranken machen, denen Cannabis hilft. Deswegen die vielversprechenden medizinischen Potentiale von Cannabis auch weiterhin brach liegen zu lassen, wäre der pure Wahnsinn. Das ist den Patienten auch nicht mehr vermittelbar, da Sie ja in vielen Fällen schon seit Jahren wissen, dass Cannabis z.B. ihre Schmerzen lindert.
Auf eine „gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnislage“ zu bestehen, greift auch argumentativ nicht gut, schließlich sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel über 1000 Cannabis-Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, und zwar zum großen Teil ohne diese „gefestigte Erkenntnislage“. Das wird jetzt bei den Krankenkassen auch ähnlich laufen müssen, schließlich dürfen diese die Kostenerstattung der vorgelegten Cannabis-Rezepte, die ja jeder Arzt verschreiben darf, „nur in begründeten Ausnahmefällen“ (Wortlaut Gesetz!) ablehnen.
Von daher wären die Anweisungen und Richtlinien, wie das Cannabis-Gesetz von den Kassen im GKV-Alltag angewendet wird, ja so interessant. Es scheint aber fast so, als blieben diese Unterlagen hinter verschlossenen Türen. Finde ich Schade.
=> Natürlich will ich hier nicht mit Klarnamen auftreten, ist doch völlig normal in Foren, seit wann stehen alle unter Verdacht, die nicht mit Ihrem Echtnamen angemeldet sind?
Die schlechte medizinische Erkenntnislage hat vor allem zwei Ursachen: Zum einen hat die Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte auch die medizinische Erforschung von Cannabis erheblich erschwert bis unmöglich gemacht. Zum anderen wollte kaum jemand die wissenschaftlichen Studien bezahlen, da sich Cannabis nicht patentieren lässt und damit auch heute noch keine Refinanzierung der teuren Studien gegeben ist.
Dieses Evidenz-Problem darf man aber nicht zum Problem von Schwerkranken machen, denen Cannabis hilft. Deswegen die vielversprechenden medizinischen Potentiale von Cannabis auch weiterhin brach liegen zu lassen, wäre der pure Wahnsinn. Das ist den Patienten auch nicht mehr vermittelbar, da Sie ja in vielen Fällen schon seit Jahren wissen, dass Cannabis z.B. ihre Schmerzen lindert.
Auf eine „gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnislage“ zu bestehen, greift auch argumentativ nicht gut, schließlich sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel über 1000 Cannabis-Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, und zwar zum großen Teil ohne diese „gefestigte Erkenntnislage“. Das wird jetzt bei den Krankenkassen auch ähnlich laufen müssen, schließlich dürfen diese die Kostenerstattung der vorgelegten Cannabis-Rezepte, die ja jeder Arzt verschreiben darf, „nur in begründeten Ausnahmefällen“ (Wortlaut Gesetz!) ablehnen.
Von daher wären die Anweisungen und Richtlinien, wie das Cannabis-Gesetz von den Kassen im GKV-Alltag angewendet wird, ja so interessant. Es scheint aber fast so, als blieben diese Unterlagen hinter verschlossenen Türen. Finde ich Schade.