Verfasst: 24.04.2010, 07:40
Hallo,
hier die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... atzung.pdf
Die 6-Monate sind in § 19 geregelt.
Die Regelung mit den 2 Monaten Kündigungsfrist gelten nur bei der Kündigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Welche Frist bei der PostbeaKK gilt, weiß ich nicht. Evtl. läuft es auch ohne Kündigung einfach aus.
Wenn keine Beschäftigung über 400 Euro und kein Arlbeitslosengeld I vorliegt, bleibt nur eine Privatversicherung. Am besten vorsorglich Versicherungen bezüglich Beiträge und Leistungen kontaktieren. In den Anträgen sind alle Krankheiten, beschwerden der letzten Jahre anzugeben! Es darf auf keinen Fall etwas vergessen werden!
Evtl. gibt es über Seite 67-69 der Satzung auch eine Möglichkeit in der PostbeaKK zu bleiben, könnte aber schwierig werden.
Gruß
RHW
hier die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... atzung.pdf
Die 6-Monate sind in § 19 geregelt.
Die Regelung mit den 2 Monaten Kündigungsfrist gelten nur bei der Kündigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Welche Frist bei der PostbeaKK gilt, weiß ich nicht. Evtl. läuft es auch ohne Kündigung einfach aus.
Wenn keine Beschäftigung über 400 Euro und kein Arlbeitslosengeld I vorliegt, bleibt nur eine Privatversicherung. Am besten vorsorglich Versicherungen bezüglich Beiträge und Leistungen kontaktieren. In den Anträgen sind alle Krankheiten, beschwerden der letzten Jahre anzugeben! Es darf auf keinen Fall etwas vergessen werden!
Evtl. gibt es über Seite 67-69 der Satzung auch eine Möglichkeit in der PostbeaKK zu bleiben, könnte aber schwierig werden.
Gruß
RHW