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Verfasst: 24.04.2010, 07:40
von RHW
Hallo,
hier die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... atzung.pdf
Die 6-Monate sind in § 19 geregelt.
Die Regelung mit den 2 Monaten Kündigungsfrist gelten nur bei der Kündigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Welche Frist bei der PostbeaKK gilt, weiß ich nicht. Evtl. läuft es auch ohne Kündigung einfach aus.
Wenn keine Beschäftigung über 400 Euro und kein Arlbeitslosengeld I vorliegt, bleibt nur eine Privatversicherung. Am besten vorsorglich Versicherungen bezüglich Beiträge und Leistungen kontaktieren. In den Anträgen sind alle Krankheiten, beschwerden der letzten Jahre anzugeben! Es darf auf keinen Fall etwas vergessen werden!
Evtl. gibt es über Seite 67-69 der Satzung auch eine Möglichkeit in der PostbeaKK zu bleiben, könnte aber schwierig werden.
Gruß
RHW

Verfasst: 25.04.2010, 12:32
von Ramirez
Also krank war ich nie! Bin immer nur zum Zaharzt gegangen, sprich Zahnärztliche Behandlung. Krankenhausaufenthalte war nie mein Fall. Ich denke das es sowieso besser wäre wenn ich zur AOK direkt wechseln könnte, denn wenn ich dann arbeiten gehe (richtig arbeiten auf Lohnsteuerkarte), fängt das Theater wieder ganz von vorne an. So würde ich meine gesetzliche Versicherung haben und gut ist. Bin gespannt wann das schreiben von denen kommt und was da so drin steht. Wie gesagt mich reizt es nicht in der PBeaKK zu bleiben, nur wegen den ganzen regelungen usw. muss ich schauen wie ich es hinbekomme.

@RHW: Danke für das Dokument, versuche mal was rauszubekommen.

Bin ich froh wenn ich das alles irgendwie geregelt bekomme :roll:

Gruß

Ramirez