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Verfasst: 31.03.2010, 14:22
von ratte1
CiceroOWL hat geschrieben:Grundsätzlich wird ja geprüft wenn er ankreuzt das er zusätzliche Angaben macht, sollte im Nachhinnein rauskommen das Bewußt falsche Angaben gemacht worden sind, ist dieses meist schwer zu beweisen. leider.
Warum? Im Übrigen hat der TE nicht gefragt, wie hoch das Risiko der Entdeckung ist, sondern was er schlimmstenfalls zu befürchten hat. Und da ist die Palette nunmal weit größer als von Dir angegeben. Sie reicht - neben der sowieso erforderlichen Nachzahlung - bis zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit oder auch zum Straftatbestand des Betruges.

MfG
ratte1

EDIT:Rechtschreibfehler

Verfasst: 31.03.2010, 19:05
von CiceroOWL
Grundsätzlich ja

Verfasst: 31.03.2010, 19:12
von CiceroOWL
Aber ich hoffe er weiß das.

Verfasst: 01.04.2010, 23:30
von MechanikMike
ja, weiß ich, war ja auch nur trockene theorie...

frohe ostern wünsch eich euch
danke
gruß mike