Verfasst: 18.03.2010, 22:55
richtig gesehen muss man eine familienversicherung nicht beantragen. man kann auch nicht bestimmen, ab wann eine fami beginnen soll.
die familienversicherung wird "festgestellt" und beginnt mit dem ersten tag des vorliegens aller voraussetzungen, also auch rückwirkend.
insofern muss der feststellungsbogen zunächst alle angaben zur fami hergeben. die "fami-meldeverfahren" gibt hier die möglichkeit, auf die unterschriften einzelner versicherter zu verzichten, wenn diese unterschriften nicht beschafft werden können.
die dak kann also unmöglich die feststellung verweigern. meistens hat sich ein bestimmter sachbearbeiter an einer sache festgefressen. ich würde hier, wie schon beschrieben, den vorgesetzten einschalten oder die kasse persönlich - am besten mit geburtsurkunde oder nachweisen der vaterschaft - aufsuchen.
die familienversicherung wird "festgestellt" und beginnt mit dem ersten tag des vorliegens aller voraussetzungen, also auch rückwirkend.
insofern muss der feststellungsbogen zunächst alle angaben zur fami hergeben. die "fami-meldeverfahren" gibt hier die möglichkeit, auf die unterschriften einzelner versicherter zu verzichten, wenn diese unterschriften nicht beschafft werden können.
die dak kann also unmöglich die feststellung verweigern. meistens hat sich ein bestimmter sachbearbeiter an einer sache festgefressen. ich würde hier, wie schon beschrieben, den vorgesetzten einschalten oder die kasse persönlich - am besten mit geburtsurkunde oder nachweisen der vaterschaft - aufsuchen.