Verfasst: 12.03.2010, 21:04
Hallo windkom,windkom hat geschrieben:Haben Sie einen Zwangsdienst absolviert? (z.B. bei der deutschen Armee oder im Altersheim)
Falls ja, dann verlängert sich der Anspruch auf die Familienversicherung um die Dauer des Zwangsdiensts.
erst denken, bzw. nachlesen und dann schreiben, wie auch Eisenbarth schon schrieb, das hat mit der Fahi. bis zum 23. Lebensjahr direkt nix zu tun.
Wie willst du hier als "gleichwertiger" Experte auftreten wenn dir dazu die notwendige Qualität fehlt, also "Hausaufgaben" machen und dann wieder in den Ring gegen den Rest der Welt - wir warten auf dich !!
Gruß
Czauderna