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Verfasst: 08.03.2010, 17:19
von windkom
Und wenn Sie in den Tagen nach der Abmeldung ins Krankenhaus kommen, wundern Sie sich, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt, weil die Mitgliedschaft ungeklärt ist!! Viel Spaß bei der Klärung!
Und den daraus resultierenden Schaden darf die Kasse dann ausgleichen.
Verfasst: 08.03.2010, 17:44
von Platon67
...und auch dieser Kommentar ist weder fachlich noch juristisch korrekt....
Ob Sie es nun glauben oder nicht, es gibt Menschen, die sich mit dieser Thematik von Berufswegen beschäftigen und durchaus wissen was sie tun. Sollten Sie davon ausgehen, dass bei den KK nur Vollidioten beschäftigt sind, kann ich Sie beruhigen- dem ist gewiss nicht so !
Im Gegensatz zu manchem Hobby-Ankläger
kennen die Mitarbeiter der KK auch die Prozesse und Hintergründe zu dem, was dem Laien vielleicht auf dem Ersten Blick unlogisch oder überflüssig vorkommt. Wobei, das will ich auch nicht leugnen, trotzdem Fehler passieren. Sie gehören aber offensichtlich zu der Gattung "fehlerfreier Mensch" !
Ich gehe davon aus, das egal wie die KK das geregelt hätte, Sie in jedem Fall einen Beschwerde- oder Klagegrund gefunden hätten.. ..
Genau diese Fälle brauchen wir an den Sozialgerichten - die Verfahren dauern ja im Durchschnitt lediglich 1,5 - 2 Jahre. Ausserdem sichert das uns die Arbeitsplätze in der Sozialgerichtsbarkeit.
Echt prima!
Verfasst: 08.03.2010, 18:19
von windkom
Ich gehe davon aus, das egal wie die KK das geregelt hätte, Sie in jedem Fall einen Beschwerde- oder Klagegrund gefunden hätten.. ..
Beim dem Umlagesystem bleibt für die Jungen im Alter eh nichts mehr übrig. In 40 Jahren wird es im Gesundheitssystem nicht so gut aussehen wie Heute.
Ja und wer jeden Monat regelmäßig Geld haben will - ohne Gegenleistung - und diese Forderung mit dem Zoll durchsetzen kann, der muss auch penibelst genau arbeiten - sonst gibt es Ärger.
Das nennt man zivilen Ungehorsam. Man muss nicht alles akzeptieren, was die Gesellschaft einem vorsetzt. Wir leben ja nicht mehr in der DDR.
Da es einen Kontrahierungszwang gibt, kann man spätestens alle 18 Monate die nächste Kasse ins Visier nehmen.
Krankenkassenmitarbeiter haben mitunter den gleichen Ruf wie GEZ Schergen oder Kreiswehrersatzamt-Beamte.
Schauen wir mal, vielleicht nimmt der Gesetzgeber den Kassen bald das Zollprivileg weg. Dann müssten nämlich die Kassen klagen bzw. Mahnbescheide beantragen, um an Geld zu kommen.
Der Gesetzgeber könnte auch die Tür für diejenigen zusperren, die in jungen Jahren PKV-versichert oder als Deutsche im Ausland sind und dann mit 54 über Tricksereien in die GKV zurückkommen dürfen. Das sind nämlich die wahren Schmarotzer.
Mit 55 hat nämlich ein freiwillig Versicherter, der seit 25 Jahren über EUR 500,- im Monat abdrückt, genau die gleichen Rechte in der GKV wie jmd., der sich trickreich in die GKV zurückgemoggelt hat.
Der Unterschied ist, dass der Zweite eben eine abbezahlte Finca in Spanien hat und der Erste fleissig bis zum Lebensende Miete zahlen darf.
Bis diese Ungerechtigkeiten nicht abgestellt sind, werden noch viele "Zahlmeister der Nation" die GKVs ins Visier nehmen.
Verfasst: 08.03.2010, 19:16
von Sunnyboy
Sorry windkom, aber ich kann mich KKbine nur anschließen. Wenn man zu manchen Themen wirklich keine Ahnung hat, dann sollte man sich dazu auch definitiv nicht äußern.
Jedes mal diese Geschichten mit Kündingen, Sozialgericht usw. da greife ich mir jedes mal an den Kopf, wenn ich das von dir lese und ich könnte schwören ich bin da nicht der einizige.... Hast du den ganzen Tag denn nichts anderes zu tun?!
Und wenn du so genau Bescheid weißt, dann wüsstest du auch, dass eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V mittlerweile nicht mehr von Amtswegen durch die KK aufgebaut werden darf!
Also müssen die KK ihre Mitglieder anschreiben um den Versicherungsschutz zu klären. Bei uns erhält man z.b. einen Fragebogen in dem auf das Versicherungsende hingewiesen wird, gefragt wird ob man weiterhin vers.pfl. arbeitet, ALG erhält usw. und in dem auch gleichzeitig auf den § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hingewiesen wird. Das sollte meiner Meinung nach voll und ganz ausreichen.
Verfasst: 08.03.2010, 19:25
von windkom
das ist aber sehr scheinhellig.
spaetestens wenn jmd. eine sozialversicherungspflichtige beschaeftigung stuft ihr diesen nicht-versicherten nachtraeglich ein und kassiert ohne gegenleistung die beitraege + saeumniszuschlaege.
eine wahre gelddruckmaschine!
Verfasst: 08.03.2010, 19:36
von devil767
Welche Säumniszuschläge und von wem? Vom Arbeitgeber oder vom Versicherten???
Also sowas gibts schon mal gar nicht. Und wenn uns die Politik das Zollrecht nimmt, dann kann man auf RÜCKSTÄNDIGE Beiträge ewig warten, da lacht der Gesundheitsfonds
Verfasst: 08.03.2010, 21:27
von KKbine
Hallo Windkom,
ich würde gerne mal versuchen, sachlich hier einiges zu "klären". Es mag durchaus sein, dass dir ( ich bleibe mal beim du) nicht korrekte rechtliche Dinge widerfahren sind. Dann ist es absolut dein Recht, dagegen anzugehen. Was ich nur nicht mag, sind pauschale Aussagen über "Krankenkassen" "Gelddruckmaschinen" etc.
Das sind z.T. Parolen von Stammtischen und entbehren jeglicher vernünftigen Grundlage.
Die Leute, die hier im Forum in IHRER FREIZEIT rechtliche Auskünfte geben und helfen möchten, sind überwiegend Sozialversicherungsfachangestellte mit einer langen Aus-und ggf. Fortbildungszeit. Sprich: Leute, die genauso ihr Handwerk wie ein Maurer, Verkäufer, Lehrer, Arzt etc. gelernt haben.
Hier antwortet dir kein Vorstand einer Krankenkasse, sondern Mitarbeiter die tagtäglich die Grundlagen des Sozialgesetzbuches ( und anderer verknüpfter Rechtsnormen) hoch und runter beten müssen, unter enormen Zeit-und Leistungsdruck stehen, zig Rundschreiben lesen müssen, dabei freundlich sind und immer eine individuelle Lösung im Sinne des Kunden suchen.
Ich weiß, das klingt überzogen, aber so ist es gewollt.
Wenn du hier hier irgendwelche Forderungen der KK anprangerst, die über das Hauptzollamt eingefordert werden, anprangerst, dann mache dich doch bitte auch mal schlau, weshalb das so ist. Und wie kommst du zu der Aussage " Ohne Gegenleistung " ? Und sei dir bitte auch Gewiß, dass die Mitarbeiter einer Krankenkasse nicht als "Gelddruckmaschine" unterwegs sind (Krankenkassen dürfen keine Gewinne erwirtschaften, weißt du sicher!), sondern nach originären rechtlichen Grundlagen der jeweiligen und vergangenen Bundesregierung handeln.
Mit deinem Verhalten signalisierst du, dass eine Einheitskasse gewünscht ist. Ich persönlich mag sie nicht, aber dir wird dann vielleicht klar, dass du zukünftig nur noch das Mindestmaß an Leistungen bekommst mit einer durchschnittlichen Klagedauer von ca. 1.5 bis 4 Jahren.
Überdenke einfach mal dein Verhalten, ich sende dir persönlich einen
abschließenden Gruß, weil ich deine Kommentare in vielerlei Hinsicht mit meinem persönlichen fachlichem Hintergrundwissen nicht mehr kommentieren mag.
Gruß, die Bine
Verfasst: 08.03.2010, 23:20
von dresdner
und da waren sie wieder...die wortmeldungen von windkom, der ewigerstsemstlerjurastudent, über 30, ausgehalten von reichen eltern...
windkom, warum zur hölle machst du kein eigenes forum auf??
Verfasst: 09.03.2010, 18:10
von windkom
Wenn eine Kasse eine Forderung per Zoll vollstrecken versucht, ohne dass vorher ein Bescheid zugestellt wurde, dann gehört derjenige Krankenkassenmitarbeiter in den Knast.
Hier wird das Gewaltmonopol des Staates nämlich missbraucht. Und der Zoll hat ja dieses Gewaltmonopol.
Wie soll man sich gegen einen Bescheid wehren, der gar nicht existiert?
Verfasst: 09.03.2010, 19:02
von CiceroOWL
Deine Rede sei ja ja oder nein nein, alles was darüber hinausgeht ist vor dem Herrn von Übel.
Verfasst: 09.03.2010, 20:59
von dresdner
sag mal windkom, bist du blöd??
hier fragt einer, wieso er nach einer abmeldung des arbeitgebers von seiner kasse angeschrieben wird und du erzählst was von zoll und forderung ohne bescheid eintreiben?! bist du jetzt total närrisch?
kannst du dir neben dem ersten semester jura nicht noch nen prospektverteiljob suchen, der dich abends vom internet weglockt? DU nervst nämlich!
Verfasst: 10.03.2010, 08:23
von sven211
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