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Verfasst: 19.02.2010, 12:28
von Bully
Sunnyboy hat geschrieben:@ Bully: Wie genau darf man denn deine Aussage "Die ehrlich ( im Sinne des SGB ) und kompetent ist, was leider nicht bei allen AOK en zu 100% gegeben ist" verstehen?
so wie ich es sage, habe an anderer Stelle hier ein Fall schon mal beschrieben.
anhängig sind Verfahren vorm SG, LSG, LG, oder werden angestrebt.
Das SGB ist ja eine wie man so schön sagt "trockene Materie", darum mal so ein bißchen was zum schmunzeln.

§ 25 Zehntes Buch, Sozialgesetzbuch ( SGB X )
Akteneinsicht wurde verlangt, nicht aus Jux, sondern wegen anhängigem Verfahren
Antwort AOK: geht nicht, Akten liegen beim SG, keine mehr im Haus.
nachgehakt bei der AOK : Ihr habt keinerlei Akten mehr im Haus.
AOk : nein liegen alle beim SG
Diese Ausage wurde von mehreren Mitarbeiter, so getätigt.
Also den Antrag ab zur Hauptverwaltung.
Akten kommen sofort.
Erklärung der Regionaldirektion : Wir sind davon ausgegangen das Sie die Originalakten haben möchten, und die können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen
Auf jeden Fall Akte bekommen, im Vorfeld wurde der KK Datenschutzverletzung vorgeworfen, hierzu teilte der MA. mit,Akte wird nur von mir bearbeitet, oder von dem MA die ich beauftrage.
jetzt steht aber in einer Aktennotiz mit Datum : Akte nicht auffindbar "
anhand des Datums erkennbar " Akte war sechs Wochen spurlos verschwunden, dann der Eintrag " Akte wieder da "
Klar wurde sofort nachgehakt : Ihr garantiert schriftlich eine Einhaltung des Datenschutzes, hat hier eventuell die Putzfrau die Akte mit nach Hause genommen, denn Ihr wußtet ja sechs Wochen lang nicht wo Sie war.
Erklärung des AOK-MA im O-Ton: nein , nein, und nochmals nein, die Akte
lag sechs Wochen lang bei mir auf dem Schreibtisch, ich hatte Sie nur nicht sofort gefunden.

Dann sieht man in der Akte ( Ursprung war fehlerhafte Beratung bezüglich Pflichtversicherung KSVG ) das ein intensiver Kontakt tel. sowie schriftlich mit der KSK erfolgt ist, also wirklich zig Telefonate von verschiedenen MA.

Ich stehe auf dem Standpunkt eine Auskunft bzw. Übersendung von Unterlagen ist gem. § 67 u. 67 d SBG X nicht möglich.
kann auch nicht nachvollziehen wozu die AOK, Info benötigt zur Durchführung der gesetzlichen Pflichtversicherung ( KSVG)
selbst wenn ich davon ausgehe das ein berechtigtes Auskunftersuchen
nach § 67 d. i. V.m.§§ 68 - 77 SGB X vorliegt, hat die AOK dieses Ersuchen zu begründen, in den Akten fehlt diese Begründung
AOK angesprochen bezügl. Inhalt tel. Kontakte
Antwort:wir geben keine Auskunft
Also Akteneinsicht KSK angefordert, natürlich abgelehnt, mit dem Hinweis auf Widerspruch,
Anfrage Rechtsabteilung KSK,(Sachverhalt erklärt, in der Hoffnung Zeit zu verkürzen, Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten einzusparen)sollen wir den Weg denn Wirklich gehen.
Antwort :ja
Ok. Widerspruch eingelegt ( läuft z.zt. noch )
was erwarten wir b.z.w. was machen wir.
erwarten: Widerspruch wird abgeleht.
Machen : klar " einstweilige Verfügung beantragen "
wenn ich dieses mal weiterspinne, muß man sagen OK wir haben einen Fehler gemacht, und beheben diesen auf den kleinen Dienstweg. ( sprich Akteneinsicht gewähren, denn wir bekommen Sie so oder so )
wenn man diese Größe nicht besitzt, erwarte ich das man sich hier auch der Verfügung widersetzt, und eine eventuelle Beugehaft einkalkuliert.
alles andere wäre reine Schikane
Aktennotiz AOK. ich habe mit Herrn X von der KSK gesprochen und Ihm unsere Situation erklärt.
hier ziehen wir unsere Schlüsse,

Fazit: Wo gearbeitet wird fallen auch Späne, d.h.Fehler machen wir alle
( auch ich) hier sollte die AOk die Größe besitzen, diese Fehler versuchen im außergerichtlichen Verfahren aus der Welt zu schaffen, und nicht versuchen eine Schadensersatzforderung auf billige Art u. Weise zu vertuschen oder ein Verfahren in der Länge zu ziehen
Denn ab LSG und LG werden diese Verfahren teuer, und belasten nur die Solidargemeinschaft. Wir können und werden diesen Weg gehen, um unsere Interessen durchzusetzen.

Gruß Bully

Verfasst: 19.02.2010, 20:32
von Hucky
Richtig, hoffentlich ist es nicht meine. :wink:

Gruß
Hucky

Verfasst: 21.02.2010, 17:38
von Bully
Hucky hat geschrieben:Richtig, hoffentlich ist es nicht meine. :wink:

Gruß
Hucky
oh, dann hättest Du aber einen langen Arbeitsweg nach DO :)

Gruß Bully