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Verfasst: 19.02.2010, 16:41
von windkom
Ihr wollte mir erzählen, dass Ihr die Behandlungskosten vom Versicherten zurückverlangt, falls Dieser den Unfallbogen nicht ausfüllt? - von einem Versicherte, der viel Beiträge für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zahlt?

Wenn der Versicherte kurz nach seiner Behandlung ins Ausland zieht, dann stellt Ihr einen Bescheid per öffentlichen Aushang zu UND pfändet dem Versichertern per Zoll das Vermögen, was sich in Dt. befindet, unter der Nase weg.

Unglaublich dreist, finde ich das!!!

Verfasst: 19.02.2010, 19:36
von Hucky
Gesetz ist Gesetz. Die sind nicht da um damit das Büro zu tapizieren um anschließend die Vorschriften schneller zu finden bzw. die Wand zu bewundern. :roll:

Wie habe ich heute schon diesem Forum geschrieben - Das Leben ist nicht immer fair.

Gruß
Hucky