Strafanzeige gegen MitarbeiterIn der Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

wolf
Beiträge: 150
Registriert: 24.01.2007, 20:34

Beitrag von wolf » 31.01.2010, 20:33

Ich hätte ihm noch am gleichen Tag (wenns muss sein persönlich), die Kündigungsbestätigung überreicht!

dresdner
Beiträge: 220
Registriert: 08.12.2007, 22:13

Beitrag von dresdner » 31.01.2010, 22:41

ich hab am freitag ein sehr "nettes" gespräch gehabt. zum schluss wollte mich mein gesprächspartner zu einem ungesetzlichen deal auffordern. und weil ich nicht mitging, drohte er mir mit der bild-zeitung.

und das ganze wochenende fragte ich mich, wer in der bild eigentlich sowas lesen will??? (es ging klassisch um beitragsrecht, aus meiner sicht ist der bekannte umgekippte sack reis in china noch spektakulärer)

nun lese ich das hier...

da frage ich mich doch glatt, welcher staatsanwalt sich davon überzeugen lässt, dass hier im namen des volkes geurteilt werden müsste.

ich hab langsam nen hals, wenn leute glauben, dass unsere gerichte sich um jeden scheiß kümmern müssen.

und wenn dann mal was richtiges passiert ist, haben die richter keine zeit.

wäre ich der polizist, der deine anzeige aufnehmen müsste, würde ich deinen strafantrag mit schreibmaschine und fehlendem korrekturband schreiben. lach

übrigens, der eintrag bei ciao sieht ganz nach deiner handschrift aus. ein schelm, wer böses dabei denkt.

ach und beleidigung ist strafbar. und überhaupt...ich hätte diese testmitgliedschaften von vornherein verboten. man müsste diese kasse verklagen, dumm nur dann für dich, dann bist du beteiligter in einem strafverfahren.

du hast natürlich recht, deine kasse hätte dich ohne wenn und aber rauslassen müssen. aber weißt du, manchmal hat ein kassenmitarbeiter, der alles wissen muss, gerade zuvor mit einem menschen telefoniert, der schwer an krebs erkrankt ist und bereits alles veranlasst hat, dass seine angehörigen die beerdigungskosten nicht tragen müssen. manchmal hat ein kassenmitarbeiter aber auch gerade erfahren, dass sein kind nicht zum unterricht erschienen ist, zuhause ist es aber auch nicht und ans handy gehts auch nicht. manchmal hat ein kassenmitarbeiter aber auch einfach viel druck von oben, fusionsängste, arbeitsplatzverlustängste, schleppt sich mit 39 grad fieber zum dienst, nur, damit er nicht "auffällt".

und manchmal stimmt einfach die chemie zwischen mitarbeiter und kunden nicht.

der schlüssel deines problemes liegt wohl eher im mangel an toleranz...

ippuj
Beiträge: 200
Registriert: 03.06.2008, 08:27

Beitrag von ippuj » 01.02.2010, 09:16

Es ist schon schlimm, wenn ein so kundiger Kündiger in seiner Kündigung nicht einmal einen ordentlichen Termin angeben kann. :evil:

Platon67
Beiträge: 148
Registriert: 26.08.2009, 09:38

Beitrag von Platon67 » 01.02.2010, 10:21

.... für eine Strafanzeige braucht es auch einen Straftatbestand ... und der dürfte hier schwierig zu konstruieren sein.....

Denoch habe ich ein gewisses Verständnis für die Verärgerung. Es ist leider tatsächlich so, dass manche Kassen Kündigungen einfach ignorieren, den fristgerechten Eingang bestreiten undundund..... Dieses Vorgehen zeugt in der Tat von einem schlechten Geschäftsgebahren und ich persönlich wäre dann auch nicht wirklich darüber amused. Letzlich wurde ja die Höchststrafe ausgesprochen - nämlich die Beendigung der Geschäftsbeziehung...

...und damit sollte es dann gut sein und man sollte dann die Kirche im Dorf lassen. Alles weitere wäre mit Kanonen auf Ameisen schiessen - mit der dafür erforderlichen Zeit kann man sicher sinnvolleres veranstalten..

windkom
Beiträge: 151
Registriert: 01.11.2007, 23:37

Beitrag von windkom » 01.02.2010, 10:38

ippuj schrieb:
Es ist schon schlimm, wenn ein so kundiger Kündiger in seiner Kündigung nicht einmal einen ordentlichen Termin angeben kann.
Bevor Du mit emotional belasteten Halbwissen angibst, würde ich Dir empfehlen folgendes Rundschreiben zu berücksichtigen.
Die Angabe eines ordentlichen Termins ist bei einer Kündigung gar nicht notwendig.

http://www.aok-business.de/rundschreibe ... lrecht.pdf
5.5.3 Allgemeines zur Kündigung
[..]
Wird die Kündigung für einen Zeitpunkt ausgesprochen, zu dem ein Krankenkassenwechsel noch nicht möglich ist, weil z.B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist die Kündigung von der Krankenkasse entsprechend den Grundsätzen des § 140 BGB in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten.

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Beitrag von freiwillig » 01.02.2010, 11:17

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.04.2010, 01:29, insgesamt 1-mal geändert.

windkom
Beiträge: 151
Registriert: 01.11.2007, 23:37

Beitrag von windkom » 01.02.2010, 11:42

Solange Unfähigkeit nicht strafbar ist, triumphieren Blöde über Prozesshansel.
( 1. Leitsatz der DDR des Gesundheitswesens )
Ich will so viel dazu sagen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer knapp EUR 400,- monatlich an die Krankenkasse zahlen, dann darf der Versicherte doch wohl erwarten, dass sich die Kasse gesetzeskonform verhält.

Ich argumentiere an dieser Stelle mit sachlichen Argumenten (z.B. Auszügen aus Rundschreiben).
Das Einzige, was in diesem Forum beigetragen wird, sind emotionale nicht fundierte Aussagen.

Ja, Ihr Krankenkassen-Mitarbeiter fühlt Euch durch mich auf dem Schlips getreten!
Ihr selbst habt die Macht, den Zoll auf Eure Versicherten zu hetzen.
Denkt Ihr, Versicherte sind absolut machtlos gegenüber Euch!
Rundschreiben sind nicht nur dafür da, dass Ihr Diese den Versicherten um die Nase binden könnt (nach dem Motto: Der Gesetzgeber verlangt....), sondern die Versicherten können diese Rundschreiben auch gegen Euch nutzen.
Zuletzt geändert von windkom am 01.02.2010, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 13:58

Ich denke, hier sollte man differenzieren.

1. Es ist absolut nicht in Ordnung, wenn eine Krankenkasse die Kündigungsbestätigung nicht rechtzeitig ausstellt. Genausowenig, wenn auf eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Schreiben kommt, dass eine Kündigung nicht möglich ist. Dies mit privaten Problemen des Sachbearbeiters zu entschuldigen, führt m. E. zu weit. Als Profi muss ich - so kalt und zynisch sich das jetzt auch anhört - den Krebskranken, die Arbeitsplatzsorgen, Druck von oben etc. zur Seite schieben. Oder mein Kind suchen gehen und wenn ich krank bin, zuhause bleiben. Die Probleme, die der Mitarbeiter hat, muss er dort klären, wo sie anfallen, und nicht am Versicherten oder zukünftigen Ex-Versicherten auslassen. Eine Kündigungsbestätigung ist etwas, bei dem sich die Versicherten einfach darauf verlassen müssen, dass eine Krankenkasse ordentlich arbeitet. Sonst stellen wir uns eine Reihe mit Neppern, Schleppern, Bauernfängern. Ich denke, jeder, der bei einer seriösen Kasse arbeitet, kann ein Liedchen von den Tricks und Kniffen einiger Kassen singen.

2. Wenn denn nun der Fehler gemacht wurde - ob bewusst auf Anordnung von "oben" oder "einfach so", so ist es absolut übertrieben, sofort "Strafanzeige" zu brüllen. Beschwerde beim BVA, Einschalten der Verbraucherzentrale, Berichte auf Ciao - alles in Ordnung.

3. könnte es natürlich sein, dass der User "Windkom", wie er es hier schon so oft beschrieben hat, ständig sein Spielchen mit den verschiedenen Krankenkassen treibt und er deshalb vor Ort nicht mehr ernst genommen wird.

windkom
Beiträge: 151
Registriert: 01.11.2007, 23:37

Beitrag von windkom » 01.02.2010, 14:09

3. könnte es natürlich sein, dass der User "Windkom", wie er es hier schon so oft beschrieben hat, ständig sein Spielchen mit den verschiedenen Krankenkassen treibt und er deshalb vor Ort nicht mehr ernst genommen wird.
Das ist ja das Gute an der Versicherungspflicht. Ein Kasse darf Niemanden ablehnen (falls die Voraussetzungen zutreffen).
Versicherte können machen mit Ihren Kassen, wie sie lustig sind.
Die Kasse hat sich trotzdem an die Gesetze zu halten.
Genauso muss der Versicherte zahlen. Falls er Dieses nicht tut, kommt der Zoll nach Hause.
Die Kasse hat Macht (Zoll), der Versicherte hat Macht (die Kündigung).

Wenn ein Versicherter eben eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt schreibt und den Zugang eines Briefes nachweisen kann, dann ist die Kasse verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung zuzustellen.

Wenn die Kasse meint, den Versicherten nicht mehr Ernst zu nehmen, dann muss sie mit den Konsequenzen leben.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 14:17

windkom hat geschrieben: Wenn die Kasse meint, den Versicherten nicht mehr Ernst zu nehmen, dann muss sie mit den Konsequenzen leben.
Ich vermute, du kündigst ständig "aus Spaß", so als "Druckmittel". Die Kasse bearbeitet den ganzen Krams, beendet deine Mitgliedschaft und irgendwann "April, April" kommt raus, dass du dir gar keine neue Kasse gesucht hast. Nachdem die Kasse gefühlte 99 x den Nachweis deiner anderweitigen Versicherung bei dir angefordert hat. Tscha, da könnte es auch mir ohne persönliche oder berufliche Probleme passieren, dass ich das Spielchen irgendwann nicht mehr mitmache. Auch wenn du dann streng juristisch mit deinem Patschehändchen auf mich zeigen könntest.

Hast du eigentlich keine andere Möglichkeit, deine geisitige Unterforderung zu kompensieren?

ippuj
Beiträge: 200
Registriert: 03.06.2008, 08:27

Beitrag von ippuj » 01.02.2010, 14:17

Wer im Wissen um die Arbeitsweise von öffentlich-rechtlichen Institutionen ohne ordentlichen Termin kündigt, ist an solchen Vorfällen selbst mitschuldig. Motto: Warum sollte ich mein eigenes Gehirn zur Ermittlung des Termins benutzen, das ist ja Sache der Kasse.

Mein Ganzwissen hat bei meinem kürzlichen Kassenwechsel gereicht, die Kündigungsfrist selbst zu ermitteln. :roll:

Aus anderen Foren kenne ich die Regel "Don't feed the troll." und daran halte ich mich jetzt besser.

windkom
Beiträge: 151
Registriert: 01.11.2007, 23:37

Beitrag von windkom » 01.02.2010, 15:24

Wer im Wissen um die Arbeitsweise von öffentlich-rechtlichen Institutionen ohne ordentlichen Termin kündigt, ist an solchen Vorfällen selbst mitschuldig. Motto: Warum sollte ich mein eigenes Gehirn zur Ermittlung des Termins benutzen, das ist ja Sache der Kasse.
@ippuj: Bitte noch einmal Schulbank als Krankenkassen-Mitarbeiter drücken und das lesen:

http://www.aok-business.de/rundschreibe ... lrecht.pdf
5.5.3 Allgemeines zur Kündigung
[..]
Wird die Kündigung für einen Zeitpunkt ausgesprochen, zu dem ein Krankenkassenwechsel noch nicht möglich ist, weil z.B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist die Kündigung von der Krankenkasse entsprechend den Grundsätzen des § 140 BGB in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten.

windkom
Beiträge: 151
Registriert: 01.11.2007, 23:37

Beitrag von windkom » 01.02.2010, 15:28

Ich vermute, du kündigst ständig "aus Spaß", so als "Druckmittel". Die Kasse bearbeitet den ganzen Krams, beendet deine Mitgliedschaft und irgendwann "April, April" kommt raus, dass du dir gar keine neue Kasse gesucht hast. Nachdem die Kasse gefühlte 99 x den Nachweis deiner anderweitigen Versicherung bei dir angefordert hat.
hmmm***Schulterzuck***

Ich bin Arbeitnehmer. Aus diesem Grund muss ich meiner alten Krankenkasse keinen Nachweis einer anderweitigen Versicherung beibringen.
Solange ich sozialversicherngspflichtiger Arbeitnehmer bin und fast EUR 400,- an Krankenkassenbeiträgen erwirtschaften muss, landen die 99 Briefe in der Rundablage.
Über das Meldeverfahren über den Arbeitgeber kriegt die alte Kasse raus, ob ich eine neue Kasse habe oder nicht.
Das ist nicht meine Idee, sondern die Idee des Gesetzgebers.

Ihr lieben Krankenkassen-Mitarbeiter: Ihr schreibt den ganzen Tag solche Briefe "Der Gesetzgeber gibt uns vor, folgende Leistung nicht zu übernehmen....."

Jetzt fallt Ihr aus allen Wolken, weil ein Versicherter Euch mal sagt: "Der Gesetzgeber gibt vor und ihr liebe Kasse müsst Euch daran halten."

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 15:51

Ei Potzblitz. Wegen deiner Einlassungen zum Thema Hauptzollamt ging ich doch tatsächlich davon aus, dass du deine Beiträge (nicht) selbst zahlst.

Dann vermute ich, dass du ständig kündigst, ohne dir eine neue Krankenkasse zu suchen. Und dass es der KK dann auffällt, wenn sie beim Arbeitgeber die Abmeldung erinnert. Und wenn mir das mit dir ein paarmal passiert wäre, würde ich auf deine Kündigungen auch nicht mehr reagieren. Wenn sie denn dann mal einmal ernst gemeint gewesen sein sollte, dann tritt halt das von dir im anderen Thread genannte Verfahren in Kraft :lol: .

Gast

Beitrag von Gast » 01.02.2010, 16:33

Don't feed the troll

lasst den windkom doch jetzt quaken. absolut beratungsresistent. diese Zeit kann man besser nutzen.

Antworten