Peacemaker hat geschrieben:
@GerneKrankenVersichert
Beschäftige mich schon einige Zeit mit dem Thema,
bist Du hauptberuflich selbständig wirst Du mit einem Verdienst von 1916,25€ eingestuft und bezahlst knapp 350,-€ Krankenkasse.
Nein. Hier geht einiges durcheinander. Für Selbständige gibt es folgende Optionen:
"ganz normale" Versicherung als hauptberuflich Selbständiger, angenommenes Mindesteinkommen 1916,25 €.
Existenzgründer mit einem Existenzgründerzuschuss: Versicherung als hauptberuflich Selbständiger, angenommenes Mindesteinkommen: 1277,50 €.
bedürftiger Selbständiger: Versicherung als hauptberuflich Selbständiger, angenommens Mindesteinkommen: 1277,50 €, Prüfung ähnlich Hartz 4 (Vermögen, Bedarfsgemeinschaft).
Nicht hauptberuflich Selbständiger, Versicherung als sonstiger freiwillig Versicherter, Mindesteinkommen 851,67 €. Voraussetzung für diese Einstufung ist, dass die selbständige Tätigkeit von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Peacemaker hat geschrieben:
Habe selber für eine Bekannte einen Antrag auf Änderung der Mindestbemessungsgrundlage gestellt,den letzten Einkommenssteuerbescheid mit ca.7800,- Netto angehängt und eine aktuelle Einahmeüberschußberechnung
mitgeschickt,die knapp 1000,-€ Verdienst ausweist...
Interessiert die Krankenkasse nicht,
Du bist hauptberuflich selbständig! Dein Verdienst hat mindestens 1916,25€ zu betragen...Basta
Wurde die Einstufung für bedürftige Selbständige oder nicht hauptberuflich Selbständige beantragt? Das macht einen Riesenunterschied.
Peacemaker hat geschrieben:
Von knapp 1000,-€ kannst Du keine 350,-€ KK bezahlen,
also machst den Laden dicht...
Ist dann Deine Existenz vernichtet geht es plötzlich,
die Arge bezahlt ein Paar€Fufzig und Du hast den vollen Versicherungsschutz,
nichts mit krank werden ohne Versicherungsschutz,
Du hast jetzt den ganzen Tag Zeit um Dir Wehwehchen zu überlegen und
Kosten zu verursachen...
Was diese Haltung der KK in der Praxis verursacht kannst in jedem Inolvenzforum nachlesen...
Wenn die Krankenkasse eine falsche Entscheidung trifft, Widerspruch einlegen. Denn wie geschrieben, es gibt Möglichkeiten für bedürftige Selbständige. Die Krankenkassenbeiträge dürften kein Grund für eine Insolvenz sein. Leider erleben wir es in der Praxis immer wieder, dass Selbständige sich bei Beitragsrückständen "tot" stellen und so immer höhere Rückstände auflaufen, die irgendwann zur Insolvenz führen. Ob das jetzt immer die Krankenkasse Schuld ist, wage ich zu bezweifeln.
GKV