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Verfasst: 05.02.2010, 19:38
von GerneKrankenVersichert
HansHuckebein hat geschrieben:
Was hat das mit dem Anspruch auf Krankengeld zu tun? Das sind Dinge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Kasse schlicht nichts angehen. Aber selbstverständlich ist man offen und benennt das.
Diese Dinge gehen die Kasse dann etwas an, wenn sich dadurch die Gehaltsfortzahlungsdauer verkürzt und sie mit Krankengeld eintreten muss.
GKV
Verfasst: 05.02.2010, 20:33
von Czauderna
Hallo,
zunächst muss hier mal festgestellt werden dass wir grundsätzlich dem Fragenden seine Version über den Ablauf der Dinge glauben. Von daher halte ich an meiner Auffassung fest das die Kasse hier falsch liegt und einfach nur Krankengeld einsparen will oder wollte ohne sich mit den Fallgegebenheiten näher zu befassen - hier wurde sich nicht Versichertennahe sondern ganz weit entfernt auf ein Urteil bezogen und
nicht geprüft ob die Realität tatsächlich auch der entsprach, die dem zitierten Urteil zugrunde lag.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.02.2010, 15:25
von billy
Ich lese nun schon länger mit und muss mich nun mal einschalten. Vorweg eines: es ist mein täglicher Job, Sozialgerichtsverfahren zu führen. Von daher weiß ich ziemlich genau, wovon ich spreche.
Leider muss ich dir und Czauderna den Zahn ziehen, dass ein weiterer Anspruch auf KG besteht. Ob dies nun realitätsfremd ist oder nicht....es ist gängige und höchste Rechtsprechung, dass es die Verpflichtung des Versicherten ist, am letzten Tag der bisher bescheinigten AU zum Arzt zu gehen und die AU ggf. verlängern zu lassen. Das hat nix mit Kulanz oder Praktikabilität zu tun. Wenn das Wochenende dazwischen unbescheinigt ist, ist der Zug abgefahren.
Und Czauderna.....es stimmt zwar, dass auf den Bescheinigungen "voraussichtlich au bis...." steht und der Arzt damit nicht sagt, dass ab dem nächsten Tag Arbeitsfähigkeit besteht. Aber dennoch hat der Versicherte an diesem letzten Tag einen Arzt aufzusuchen. Und selbst wenn der eigentlich behandelnde Arzt dann gar nicht da ist....dann muss eben der Vertretungsarzt aufgesucht werden. Dies gilt auch bei Folgeverordnungen (Rechtsprechung des BSG aus dem Jahre 2007 oder 2008....genaues Urteil wird bei Bedarf nachgeliefert!)
Das ist gängige Rechrechung des BSG seit Ende der 60ziger Jahre. Und bislang habe ich noch kein Sozialgericht erlebt, das anders entscheidet in einem derartigen Sachverhalt. Davon mal abgesehen.....spätestens beim LSG wäre dann Schluß. Die Erfahrung hat gelehrt, dass die ersten Instanzen nicht immer umfassend informiert sind. Aber die zweite Instanz berücksichtigt BSG-Rechtsprechung garantiert immer.
Von daher wünsche ich euch mit eurer Sache zwar viel Glück, aber ich mache euch nur sehr wenig Hoffnung. Nach der gängigen Rechtsprechung hat die KK richtig entschieden.
Übrigens....was das Geschmäckle angeht.....das bleibt tatsächlich, auch wenn es im Einzelfall -so wie offenbar hier- ungerechtfertigt ist. Aber viele reiten in vergleichbarer Situation auf dieser Welle und die Ärzte spielen mit. Und auch das blieb den Gerichten nicht verborgen.
Aber, viel Glück dennoch.
Verfasst: 12.02.2010, 15:33
von billy
Kleiner Nachtrag, der Vollständigkeit halber......
Die Gerichte kennen eine Ausnahme....wenn der Versicherte aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht imstande war, rechtzeitig den Arzt aufzusuchen.
Aber das ist hier wohl nicht der Fall.
Verfasst: 12.02.2010, 18:58
von HansHuckebein
@ billy
Es wäre schön, die Urteile nachgeliefert zu bekommen.
Mir ist nur eine Kasse bekannt, die dies so praktiziert.
LG vom Hans
Verfasst: 12.02.2010, 19:11
von billy
@ HansHuckebein
Da liegst du falsch. Mir sind aus meiner beruflichen Praxis etliche Krankenkassen bekannt. Im Grunde achtet die Mehrzahl der Kassen darauf.
Ich liefere die Urteile gerne nach, aber erst in der nächsten Woche. Habe die Urteilssammlung hier nicht parat.
Schönes WE
Verfasst: 16.02.2010, 22:53
von billy
Hier kommt, wie versprochen, das Urteil des BSG in Bezug auf die Folgebescheinigung:
Urteil v. 26.06.2007, Az: B 1 KR 8/07 R
Verfasst: 16.02.2010, 23:09
von HansHuckebein
@ Billy
Ich erwartete dieses Urteil.
Aber war nicht von vielen Urteilen die Rede? Und seit den 60ger Jahren?
Ich finde die Interpretation sehr phantasievoll. Sicher kann man das so machen. Oder es zumindest versuchen.
Man kann sich vorstellen, wie das Gericht in diesem Fall zu dem Urteil gekommen ist.
Daraus aber für alle Versicherten etc. ein Prozedere zu konstruieren, dass den Sitten und Gebräuchen dieses Landes völlig entgegen läuft, ist wahrlich kühn. Da gibt es doch schon ein paar Unterschiede.
Wohlan, sollen die Gerichte entscheiden. Ich freue mich drauf.
Verfasst: 16.02.2010, 23:19
von billy
@HansHuckebein
Die Frage ist, welches Gericht das Urteil spricht. SG und LSG beschäftigen sich mit einem konkreten Sachverhalt/Einzelfall und ermitteln hier auch zum Sachverhalt. Das tut das BSG nicht mehr. Das BSG nimmt grundsätzlich nur noch Stellung zu grundsätzlichen Rechtsfragen. Allein schon darum wird in den wenigsten Fällen die Revision zugelassen. Nämlich meist dann, wenn es um eine Frage der grundsätzlichen Rechtsklärung geht.
Insofern spielt es bei den BSG-Urteilen höchst selten eine Rolle, wie der konkrete Sachverhalt ist. Und darum richten sich die unteren Instanzen dann nach einem zur Frage erlassenen BSG-Urteil (aber wenn du Glück hast, hat der jeweilige Richter keine Kenntnis von einem jeweiligen BSG-Urteil....klappt aber meist beim LSG nicht mehr).
Mir wäre es oft auch lieber, es wäre anders. Ist es nur leider nicht.
Wünsche dir aber viel Glück!
Verfasst: 16.02.2010, 23:23
von billy
OH, noch eines:
ich habe von mehreren Urteilen seit den 60ziger Jahren gesprochen im Zusammenhang mit der Frage, dass die ärztliche Feststellung einer AU grundlegende Voraussetzung für einen KG-Anspruch ist und es sich um eine Verpflichtung der Versicherten handelt, die Feststellung zu erreichen. Davon gibt es in de Tat sehr viele.
Es gibt aber nur eines -das mir bekant ist- zum Thema Folgebescheinigung. Und ich hatte dich so verstanden, dass dich nur dies interessiert, da es ja auch dein Problem betrifft.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass du all die anderen auch kennst, wenn dir dies bekannt war. Allein an dem Tag hat das BSG drei davon erlassen.
Verfasst: 18.02.2010, 00:55
von Czauderna
billy hat geschrieben:@ HansHuckebein
Da liegst du falsch. Mir sind aus meiner beruflichen Praxis etliche Krankenkassen bekannt. Im Grunde achtet die Mehrzahl der Kassen darauf.
Ich liefere die Urteile gerne nach, aber erst in der nächsten Woche. Habe die Urteilssammlung hier nicht parat.
Schönes WE
Hallo Billy,
ich habe meine Zähne immer noch - aber nunmal im Ernst - du sagst, du kennst aus deiner beruflichen Praxis etliche Kassen, die so verfahren ?
Etliche sind aber nicht alle und solange ich damit entscheidend zu tun hatte muss ich sagen, wir gehörten dann zu den Kassen, die sich nicht immer an dieses Urteil gehalten haben - ich habe fallbezogen entschieden und dazu stehe ich auch heute noch - Urteil hin oder her (oh je, das gibt sicher wieder Mecker), aber zuerst kommt immer noch der Mensch und die Umstände des Falles.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 17.10.2012, 20:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 17.10.2012, 20:09
von Czauderna
Hallo Hans,
aber erst die Urteilsbegründung in diesem Fall lesen - Punkte A-E -
wenn das auf deinen Fall so passt, dann okay.
Das uUrteil in diesem Fall finde ich persönlich gut.
Gruss
Czauderna