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Verfasst: 28.01.2010, 21:56
von Lord Dragon
Krankenversicherung wird nicht geprüft. Minijobs machen ja meistens Familienversicherte, Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigte.

Verfasst: 28.01.2010, 22:00
von dresdner
richtig, sie prüft nicht. auch das scheint ein historisches problem zu sein. erfinder der minijobs war, soweit ich mich erinnere, norbert blüm. in diesem zusammenhang entstand die minijobzentrale. damals gab es aber die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v noch nicht. die minijobzentrale musste das also früher gar nicht prüfen. eine verknüpfung beider tatsachen wäre aus heutiger sicht durchaus logisch, aber irgendwie scheint sich da noch keiner gedanken gemacht zu haben. lach

Verfasst: 29.01.2010, 01:27
von Lord Dragon
dresdner hat geschrieben:richtig, sie prüft nicht. auch das scheint ein historisches problem zu sein. erfinder der minijobs war, soweit ich mich erinnere, norbert blüm. in diesem zusammenhang entstand die minijobzentrale. damals gab es aber die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v noch nicht. die minijobzentrale musste das also früher gar nicht prüfen. eine verknüpfung beider tatsachen wäre aus heutiger sicht durchaus logisch, aber irgendwie scheint sich da noch keiner gedanken gemacht zu haben. lach
Es wird wahrscheinlich auch niemand sich darüber Gedanken machen. Von 400 EUR kann niemand leben. Somit hat derjenige bzw. diejenige noch ein anderen Job, Ehepartner (der Hauptverdiener ist), Einnahmen aus Selbständigkeit oder andere Unterstützung.

Verfasst: 29.01.2010, 09:45
von GerneKrankenVersichert
dresdner hat geschrieben:richtig, sie prüft nicht. auch das scheint ein historisches problem zu sein. erfinder der minijobs war, soweit ich mich erinnere, norbert blüm. in diesem zusammenhang entstand die minijobzentrale. damals gab es aber die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v noch nicht. die minijobzentrale musste das also früher gar nicht prüfen. eine verknüpfung beider tatsachen wäre aus heutiger sicht durchaus logisch, aber irgendwie scheint sich da noch keiner gedanken gemacht zu haben. lach
Nee, das war nicht der Nobby. Früher gab es die "geringfügige Beschäftigung", auch schon vor Blüm. Damals gab es nicht nur die Einkommensgrenze, sondern auch eine Begrenzung auf die Wochenarbeitszeit (unter 15 Stunden). Es waren keinerlei Beiträge zu zahlen, weder für Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Als Rot-Grün die Regierung übernahm, wurden die Pausch-Beiträge eingeführt. Meldungen mussten an die AOK erfolgen. Außerdem wurden geringfügige Nebenbeschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Was zu massiven Protesten führte. Also wieder was Neues: Der erste Minijob ist versicherungsfrei (AG zahlt Pauschalbeiträge), die nächsten nicht mehr. In diesem Zusammenhang wurde eingeführt, dass die Meldungen an die Krankenkasse erfolgen mussten, bei der der Minijobber versichert war. Die bösen verwaltungskostenverschleudernden Krankenkassen bauten die technische Infrastruktur auf, damit sie genau prüfen konnten, wer wann wo wie beschäftigt war. Zu der Zeit wäre der Krankenkasse z. B. aufgefallen, dass keine Versicherung besteht.

Aber irgendwann musste die Knappschaft gestützt werden. Bergleute werden immer weniger und so bekam die Knappschaft die "Minijobzentrale". Und verwaltet die Minijobs nun fernab vom tatsächlichen Versicherungsverhältnis, baute natürlich auch eine komplett neue Infrastruktur auf, während die anderen Krankenkassen ihre in die Tonne kloppen mussten.

Zum Problem: Rede doch mal mit deinem Arbeitgeber, ob er dir nicht 401,-- € auszahlt. Für ihn wird es sogar günstiger, und du hast immer noch ein Netto von knapp 320,-- €, bei voller Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.