Verfasst: 28.01.2010, 21:56
Krankenversicherung wird nicht geprüft. Minijobs machen ja meistens Familienversicherte, Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigte.
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Es wird wahrscheinlich auch niemand sich darüber Gedanken machen. Von 400 EUR kann niemand leben. Somit hat derjenige bzw. diejenige noch ein anderen Job, Ehepartner (der Hauptverdiener ist), Einnahmen aus Selbständigkeit oder andere Unterstützung.dresdner hat geschrieben:richtig, sie prüft nicht. auch das scheint ein historisches problem zu sein. erfinder der minijobs war, soweit ich mich erinnere, norbert blüm. in diesem zusammenhang entstand die minijobzentrale. damals gab es aber die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v noch nicht. die minijobzentrale musste das also früher gar nicht prüfen. eine verknüpfung beider tatsachen wäre aus heutiger sicht durchaus logisch, aber irgendwie scheint sich da noch keiner gedanken gemacht zu haben. lach
Nee, das war nicht der Nobby. Früher gab es die "geringfügige Beschäftigung", auch schon vor Blüm. Damals gab es nicht nur die Einkommensgrenze, sondern auch eine Begrenzung auf die Wochenarbeitszeit (unter 15 Stunden). Es waren keinerlei Beiträge zu zahlen, weder für Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.dresdner hat geschrieben:richtig, sie prüft nicht. auch das scheint ein historisches problem zu sein. erfinder der minijobs war, soweit ich mich erinnere, norbert blüm. in diesem zusammenhang entstand die minijobzentrale. damals gab es aber die versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 13 sgb v noch nicht. die minijobzentrale musste das also früher gar nicht prüfen. eine verknüpfung beider tatsachen wäre aus heutiger sicht durchaus logisch, aber irgendwie scheint sich da noch keiner gedanken gemacht zu haben. lach