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Verfasst: 10.01.2010, 13:48
von Helene 67
Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die detailierten Ausführungen.

Heinrich; danke für den Tip mit den Freibeträgen, ich werde das gleich bei der KK überprüfen lassen.

Als mein Mann in die PKV gewechselt hat, kannten wir uns noch nicht, ihm wurde damals leider nicht mitgeteilt, das eine Fami dann nicht mehr möglich ist. Damals war mit Existenzgründung alles so knapp bemessen,
dass er die GKV gar nicht hätte zahlen können.

Ich bin mir bewußt, dass sich die Zahlen zunächst gut anhören, aber wie gesagt, es werden die Gesamteinkünfte zugrunde gelegt, da geht noch einiges an Kosten runter.
Wir führen genaue Auflistung über unsere Ausgaben und würden mit dieser zusätzlichen Belastung nachweisbar in 4 Monaten ins Minus laufen.
Hinzu kommt, dass 2009 ein schlechtes Jahr war.


Cicero; in der PKV gibt es keine Möglichkeit der Fami.
Ich bin freiwillig in der GKV als Ehefrau eines nichtgesetzl. versicherten Ehegatten.

Dresdner; selbst wenn ich in eine andere GKV wechseln würde, müßte ich die Beiträge von April, Datum Steuerbescheid plus 3 Tage, erstatten.

Ich bin mit meiner KK auch zufrieden, möchte gar nicht wechseln, das Problem ist, dass das Gesetz keinen Handlungsspielraum läßt und seit 2007 Versicherungspflicht besteht.

Es gäbe nur eine Möglichkeit in der PKV, wenn in der Zwischenzeit keine ärztliche Behandlung erfolgt wäre.

Gruß
Helene

Verfasst: 10.01.2010, 23:11
von dresdner
nochmal zum besseren verständnis...

deine kasse hat die beiträge richtig berechnet (freibeträge wären noch zu prüfen)

deine aussage, steuerbescheid erstelldatum plus drei posttage ist falsch. damit kann man euch lediglich unterstellen, dass euch eure einkommensituation ab diesem zeitpunkt bekannt sein dürfte.

deiner darstellung hier jedoch hat deine kasse mit diesem steuerbescheid zuerst deine beiträge berechnet und das bereits im mai 2009 und jetzt im januar 2010 die fami deiner kinder geprüft. da jedoch diese prüfung hätte bereits zum tag deiner beitragseinstufung (mai 2009) erfolgen müssen, ist eine rückwirkende aufhebung der fami unzulässig.

selbstverständlich muss für laufende monate ab januar 2010 die fami aufgehoben werden.

du schreibst, dass eure einkünfte tatsächslich geringer sind. diese aussage ist nachvollziehbar, aber das ist im brutto-netto-verhältnis nicht anders.

jedoch hat dein mann die möglichkeit, einen sogenannten einkommensteuervorauszahlungsbescheid zu beantragen. dabei geht das finanzamt dann nicht mehr von den zahlen des letzten steuerbescheides sondern von aktuellen verhältnissen aus.

das auf dem einkommensteuervorauszahlungsbescheid bezifferte einkommen dient dann als nachweis geringerer einkünfte, die fv kann also unter umständen (wenn einkommen nun passt) wieder aufleben.

gruß

dresdner

Verfasst: 11.01.2010, 08:15
von heinrich
hallo dresdener,

die Sache mit Vorauszahlungsbescheid, um damit jetzt vorzeitig die 4 Kinder in die FAMI reinzubekommen, sehe ich als falsch an.

Es ist doch jetzt schon großzügig geregelt, dass die FAMI (Familienversicherung) (du kürzt es anscheinend mit FV ab) schon nicht mehr mit dem 1.1 des Steuerjahres endet (also hier 01.01.2007),
sondern ab ersten den Monats nach Erstellung des Einkommensteuerbescheid.

Dies ist im Besprechungsergebnis vom 27.09.2007 festgehalten. Echt gute Sache, weil dies vor RIESIGEN Nachberechnungen (hier ab 01.01.2007) schützt. Ich nannte es zeitversetzte Berücksichtigung.

Wenn man jetzt beim Wechsel von hohen zu niedrigen Einnahmen nimmt.
Also der Papa der in PKV ist, hat
ein Jahr im Einkommensteuerbescheid Einnahmen über der JAE-Grenze,
welche ja frühestens erst im Folgejahr im Einkommensteuerbescheid
sichtbar sind
und dann
ein Jahr Einnahmen UNTER der JAE-Grenze (welche dann sofort mit
einen Vorauszahlungsbescheid nachgewiesen werden)


ALSO Beispiel, welches ich bewusst überspitze

STB 2008 60.000 erstellt 10.09.2009
Einreichung bei KK am 15.09.2009
KK sagt: Ende FAMI 30.09.2009
2009 sieht nicht so gut aus. Vorauszahlungsbescheid wird beantragt und kommt. Ergebnis daraus: 30.000. FAMI besteht wieder.

STB 2009 würde (nur mal so angenommen) auch noch mit 30.000 bestätigt. Erstellt 10.09.2010

STB 2010: 70.000 erstellt 10.09.2011
Einreichung bei KK am 15.09.2011
KK sagt:Ende FAMI 30.09.2011
2011 sieht nicht so gut aus. Jetzt wird wieder Vorauszahlungsbescheid beatragt und der kommt dann auch wieder:Erbebnis 40.000 und FAMI besteht wieder.

DAMIT würde das System ausgehöhlt. Das kann nicht gerecht sein im Sinne aller Beitragszahler der GKV. Dies steht so nicht im Besprechungsergebnis vom 27.09.2007, welches ja schon (wie mehrfach von mir erwähnt) sehr gr0ßzügig ist.

Helene 67: Berichte mal wie das mit den Freibeträgen für die Kinder geklappt hat.

Dresdener: ich hatte Dir über PN geschrieben, dass ich mal gern mit Dir ein Gespräch führen würde. Entweder hast Du dies nicht gelesen oder es es hat nicht geklappt. Kannst Du Dich über PN mal mir melden.

Verfasst: 11.01.2010, 08:22
von heinrich
nachtrag

Helene 67.

Wenn 2009 schlecht war (unter 49.950) dann schnellstens Auftrag an Steuerberater die Erklärung für 2009 (am besten zusammen mit 2008).

Den Einkommensteuerbescheid (2009), der sich daraus ergibt, dann schnellstens an die Krankenkasse. Dies wäre ein Möglichkeit, die sich ganz klar ergeben würde.

Wenn dann unter 49.950 für Jahr 2009 im Einkommensteuerbescheid, was ja wieder zur FAMI für die Kinder führt, dann müssen die Versicherungen für die Kinder (wenn es freiwillige Versicherungen sind) gekündigt werden.

Deine KK hilft Dir da sicherlich weiter. Oder melde Dich einfach hier.

Verfasst: 13.01.2010, 22:00
von dresdner
Hallo heinrich. ich glaube, der einkommensteuervorauszahlungsbescheid kann doch anerkannt werden. die einkommensprüfung wurde an die der beitragseinstufung von selbständigen angepasst. von daher denke ich, dass es geht.

wer kann dazu was sagen??

Verfasst: 13.01.2010, 23:50
von heinrich
hi dresdner,

sehe ich anders.

Aber evt. macht ihr das bei Eurer Kasse so und habt eben kein Problem mit dem RSA.

Schau Dir auch meine Ausführungen vom 11.01.2010, 7.15 Uhr.

Das System würde so ausgehöhlt. Wenn jemand ein Jahr über und ein Jahr drunter liegt=> dann muss auch mal die FAMI enden.

Kann nicht sein, dass wenn uns jemand verlässt (in die PKV) und dann noch (im krassensten Fall alle zwei Jahre) über der JAE-Grenze kommt und damit nicht keine Schutzbedürftigkeit für die Kinder besteht, auch noch durchgängig in der FAMI bleibt. Damit werden alle anderen Beitragszahler bestraft, die beide Ehegatten (trotz dass einer oder beide in die PKV abwandern könnten) in der GKV belassen.

Verfasst: 14.01.2010, 19:45
von CiceroOWL
Würde eine BWa nicht genügen für 08 und 09, da ja bekanntlich diese Jahre Kriesn jahre waren. Aber das kann man machen, muß man aber nicht.

Verfasst: 14.01.2010, 20:49
von heinrich
nein

Verfasst: 15.01.2010, 07:10
von dresdner
heinrich, grundsätzlich hast du recht. aber ich habe da noch einen anderen gedanken. bei der beitragseinstufung von selbständigen kommt es unter umständen zu der situation, dass man durch einen vorauszahlungsbescheid den steuerbescheid eines guten jahres verdrängt.


andere situation: was, wenn der pkv-ehegatte mit 100.000 eur steuerbescheid aus 2008 nun plötzlich sein gewerbe aufgibt und sich nochmal neu orientiert, gründungsphase sozusagen, geschätzte einkünfte null euro. mal davon abgesehen, dass dieser selbständige um einen vorauszahlungsbescheid nicht umhin kommt, wäre es aus meiner sicht aber nur gerecht, die fami laufen zu lassen, wenn dieser v-bescheid vorgelegt wird.

Verfasst: 15.01.2010, 17:28
von CiceroOWL
Hm ein sehr guter Gedanke, aber hilft dieser Gedanke der Posterin`?

Verfasst: 15.01.2010, 18:43
von heinrich
Hi dresdner,

heinrich, grundsätzlich hast du recht. aber ich habe da noch einen anderen gedanken. bei der beitragseinstufung von selbständigen kommt es unter umständen zu der situation, dass man durch einen vorauszahlungsbescheid den steuerbescheid eines guten jahres verdrängt.

nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich kenne diese Handhabung, die vom GKV-SptzVerb kommt natürlich. Du willst hier sagen, dass diese Handhabung auch *** auf § 10 Abs. 3 anzuwenden sein könnte. Diese Idee hat "schon was". Aber ich zumindest teile sie nicht.

Bist Du in der Beitragsabteilung. Falls ja. Bist Du dort im Bereich der freiwilligen Versicherung tätig. (könnte sein, da Du ein Beitragsfeeling hast).

Wenn Einnahmen sinken. Dann melden die Leute sich. "Ach oh weh, so ein schlechtes Jahr, bitte Beiträge senken". Davon habe ich zahlreiche.

Den umgekehrten Fall der höheren Einnahmen im laufenden Jahr:
0 mal (in Worten: NULL) in vielen Jahren. Das finde ich ehrlich gesagt gegenüber den Arbeitnehmer (und ein solcher bist auch bestimmt Du) NICHT gerecht.


andere situation: was, wenn der pkv-ehegatte mit 100.000 eur steuerbescheid aus 2008 nun plötzlich sein gewerbe aufgibt und sich nochmal neu orientiert, gründungsphase sozusagen, geschätzte einkünfte null euro. mal davon abgesehen, dass dieser selbständige um einen vorauszahlungsbescheid nicht umhin kommt, wäre es aus meiner sicht aber nur gerecht, die fami laufen zu lassen, wenn dieser v-bescheid vorgelegt wird.
Es gibt natürlich keinen Fall, den man nicht noch verändern und noch verkomplizieren könnt (meine Kollegen sagen, dass ich darin auch ein Spezialist bin)

Du willst den Fall hier quasi so wie einen Statuswechsel ansehen. Kann man sicherlich so machen.

Umgedreht könnte ein Selbstständiger mit einem Gewerbe und STB 2008 (Eingang Sept 2009) ja auch ab 01.01.2009 eine weitere Firma zusätzlich erworben haben (oder geerbt).
STB 2009 kommt Sept 2010.

Diesen Fall müsste man ja dann auch wie einen Statuswechsel sehen und hier dann (nicht zum 30.09.2010 die FAMI beenden), sondern zum 31.12.2008 das Ende vornehmen.

Verfasst: 15.01.2010, 19:43
von CiceroOWL
Das würde also jetzt im Endeffekt bedeuten, das ggf ein Kassenwechsel angezeigt ist zu einer Kasse die so verfährt wie der dresdner es vorgeschlagen hat?

Verfasst: 16.01.2010, 13:40
von dresdner
heinrich hat mich durchschaut :)

aber die einschränkung auf freiwillige versicherte stimmt nicht ganz, wir haben bei uns "noch" keine zentralisierung vorgenommen. sagen wir mal, von AAG bis KVdR alles...

cicero, deine aussage hat was. es ist auch hier im forum auffällig, wie unterschiedlich man das sgb auslegen kann. mir wachsen da schon ziemlich viel graue haare in der praxis.

Verfasst: 16.01.2010, 19:45
von CiceroOWL
Graue Haare? Warum ist ja schließlich franzözisch - julinanich - Sächisch Germanisch Rechtstradition. Viele Auslegungsmöglichkeiten.

Verfasst: 16.01.2010, 23:05
von Lady Butterfly
Wenn Einnahmen sinken. Dann melden die Leute sich. "Ach oh weh, so ein schlechtes Jahr, bitte Beiträge senken". Davon habe ich zahlreiche.

Den umgekehrten Fall der höheren Einnahmen im laufenden Jahr:
0 mal (in Worten: NULL) in vielen Jahren. Das finde ich ehrlich gesagt gegenüber den Arbeitnehmer (und ein solcher bist auch bestimmt Du) NICHT gerecht.
das kenn ich auch - wie wahrscheinlich die meisten anderen Kollegen auch

aber: unsere Aufgabe ist es, Recht auszulegen und anzuwenden. Und das Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene paar Schuhe sind, ist ja ein alter Hut - auch wenn das manchmal verdammt nervig ist

cicero, deine aussage hat was. es ist auch hier im forum auffällig, wie unterschiedlich man das sgb auslegen kann.
das ist aber auch ganz interessant hier im Forum - die verschiedenen Meinungen und Sichtweisen zu den einzelnen Fällen.

Gruß Lady Butterfly