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Verfasst: 23.11.2009, 14:12
von Geächteter
Absolut lächerlich was für eine Logik hier einige manche verfolgen.

Es ist erstmal eine ZWANGSversicherung und hat nichts mit dem Grundsatz der Eigenbestimmung zu tun.
Das brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren.

Aber wirklich lächerlich wird es wenn einige versuchen damit zu kommen, dass ich etwas fordern würde und es ein Anspruch meinerseits wäre und es eine Unverschämtheit sei, es auf andere zu schieben. Als nächstes wird mir dann vorgeworfen, ich sei ein Schmarotzer des Staates :roll: .

Und ich übernehme genau deswegen Verantwortung indem ich gesund lebe und Verantwortung für mein EIGENES Leben übernehme.
Mit der Zwangsversicherung muss ich Verantwortung für andere mitübernehmen und deren ungesunden Lebensstil mitverantworten.
Nicht anders herum. Hätte ja sogar nichts dagegen, sofern man Einkommen hat.

Wenn es denn eine Krankenversicherung gäbe mit Mitgliedern, die alle gesund sind und gesund leben!, dann würde ich auch dort beitreten.
Denn ganz sicher wären dort die Beiträge sehr gering.

Absolut lächerlich die Argumentation zu bringen wie z.b. " was ist wenn ich nächsten morgen auf der Straße überfahren werde etc."
Aber Logik darf man von den meisten Bürgern nicht erwarten und schon gar nicht vom Staat.
Hauptsache zahlen.

Aber ich habe eh vor, aus Deutschland auszuwandern, in ein Land, dass mehr Eigenverantwortung und Freiheiten födert.
Und dazu gehört, dass man für sein eigenes Leben und Gesundheit selbst verantwortlich ist und keinen zwingen kann Versicherungsbeiträge zu bezahlen obwohl man KEIN Einkommen hat.

@Lady Butterfly: Falls du es immer noch nicht bemerkt hast, ich bin nicht der Threadersteller.

Verfasst: 23.11.2009, 14:28
von GerneKrankenVersichert
Geächteter hat geschrieben: Es ist erstmal eine ZWANGSversicherung und hat nichts mit dem Grundsatz der Eigenbestimmung zu tun.
Das brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren.
Stimmt. Deutschland sieht sich als Sozialstaat hat und verwirklicht für jeden Einwohner das Menschenrecht auf freien Zugang zu medizinischen Leistungen. Ob er will oder nicht. Du hast natürlich gut reden, so lange du jung und gesund bist. Dies kann sich allerdings leicht ändern. Auch dann, wenn du noch so gesund lebst, bist du vor vielen kostenintensiven Krankheiten nicht gefeit. Bist du dann für die Eigenbestimmung bis zur letzten Konsequenz - d. h., keine Dialyse sondern langsames Sterben? Keine künstliche Hüfte, kein Rollstuhl? Ein qualvolles Sterben als Krebskranker ohne Palliativmedizin? Respekt. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
Aber ich habe eh vor, aus Deutschland auszuwandern, in ein Land, dass mehr Eigenverantwortung und Freiheiten födert.
Und dazu gehört, dass man für sein eigenes Leben und Gesundheit selbst verantwortlich ist und keinen zwingen kann Versicherungsbeiträge zu bezahlen obwohl man KEIN Einkommen hat.
Mache deine Erfahrungen, vielleicht wird du dann realisieren, in welchem Schlaraffenland wir hier leben. Dich kann niemand zwingen, Versicherungsbeiträge zu zahlen, wenn du kein Einkommen hast. Und trotzdem hast du Anspruch auf alle notwendigen Leistungen.

GKV

Verfasst: 23.11.2009, 14:53
von Geächteter
Ich bin durchaus bewusst, dass wir hier in einem Schlaraffenland leben.
Der Grundsatz der Solidarität ist jedoch für meine Begriffe überschritten.
Hier finanzieren wir praktisch Menschen mit, die bewusst! einen ungesunden Lebensstil pflegen und durch diese Solidarität dazu noch gefördert werden.
Abgestraft werden die, die immer auf ihre Gesundheit achten.

Es ist ist mir durchaus bewusst, dass immer irgendetwas passieren kann ohne eigenes Verschulden.

Jedoch sehe ich nicht ein, dass ich ohne Einkommen trotzdem Beiträge zu leisten habe und dabei will ich (und kann ich) gar nicht Leistungen beanspruchen vom Staat und will es am liebsten auch nicht.

Achja, um beim Thema zu bleiben.

Ist es mir möglich in eine private Krankenversicherung zu wechseln?
Denn dort richtet sich der Beitrag wenigstens nach dem Gesundheitszustand jedes Versicherten und nicht nach einem augenscheinlich fairen solidarischen Grundsatz?
Da ist z.b. der günstigste mtl. Mindesbeitrag ca. 50€habe ich im Internet gelesen. Das ist schon eher zu vertragen, als die 140€ ohne wenn und aber.


Klar kann mich niemand zwingen etwas zu bezahlen, wie denn auch wenn ich es mir leisten kann?
Aber da ist es eben ganz einfach. Die Kosten werden dann eben auf die Familie umgewältzt. Vor allem als U25 ist man sowieso praktisch unmündig was Anspruch auf Leistungen angeht. Da wird alles auf die Familie umgewälzt.

edit: nochmals zur Info:
U25, in einer Bedarfsgemeinschaft lebend.
Wieso ich mich nicht arbeitslos melde? Es würde nichts bringen.

Weil es nach der aktuellen Lage den Anschein hat, dass nicht alle in der Bedarfsgemeinschaft bedürftig seien.

Grund: Die Lebenversicherung meiner Mutter als Vermögen.
Ja, da ist man schon verantwortungsbewusst und macht was für seine Altersvorsorge und dann wird man doch abgestraft :roll: .

Verfasst: 23.11.2009, 14:59
von GerneKrankenVersichert
Geächteter hat geschrieben: Ist es mir möglich in eine private Krankenversicherung zu wechseln?
Natürlich. Wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist der Wechsel in die PKV möglich.
Klar kann mich niemand zwingen etwas zu bezahlen, wie denn auch wenn ich es mir leisten kann?
Aber da ist es eben ganz einfach. Die Kosten werden dann eben auf die Familie umgewältzt. Vor allem als U25 ist man sowieso praktisch unmündig was Anspruch auf Leistungen angeht. Da wird alles auf die Familie umgewälzt.
Das ist eben die von dir gewünschte Eigenverantwortlichkeit. Wenn du selbst deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, tritt niemand außer deiner Familie für dich ein. Niemand, der sich mit dir solidarisch zeigt. Ist dann plötzlich nicht mehr so toll, oder?

GKV

Verfasst: 23.11.2009, 15:08
von Geächteter
Aha, das ist aber eine Doppelmoral.
Erst verlangt man mir eine Solidarität ab (Zwangsversicherung).
Aber, wenn ich eben kein Einkommen habe un U25 bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, dann endet es mit der Solidarität und die Kosten werden einfach umgewältzt.
Das ist also Fairness, Gerechtigkeit ?

Versicherungspflicht? Die besteht doch automatisch bei jedem, ob man will oder nicht....das ist doch Wortklauberei genauso wie "freiwillige" Krankenversicherung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfreiheit

Das würde bedeuten, dass mir ein Wechsel in eine kostengünstige PKV möglich ist?
Wenigstens wäre das etwas.... :roll:

Gibt es da Fristen?
Offiziell bin ich am 30.09. kein Student mehr, exmatrikuliert wurde ich am 3. November.

Habe gelesen, dass man einen Monat hat sich anderweitig umzuschauen für eine "freiwillige" Krankenversicherung wechseln kann (also privat).

Was ist wenn ich wie jetzt einen Monat darüber liege? Bin ich dann automatisch bei der Versicherung meiner Mutter versichert und kann dort auch nicht so schnell wieder raus?

Was muss ich zurückzahlen? 2 Monate Beiträge und das doppelt?

Verfasst: 23.11.2009, 15:42
von GerneKrankenVersichert
Geächteter hat geschrieben:Aha, das ist aber eine Doppelmoral.
Erst verlangt man mir eine Solidarität ab (Zwangsversicherung).
Ich schrieb nichts davon, dass du dich mit anderen solidarisch zeigen sollst, wenn du dich krankenversicherst. Sondern, dass es um deine Krankenversicherung geht und dass sie dir das wert sein sollte, da du alleine das enorme Kostenrisiko bei einer schwerwiegenden Erkrankung nicht tragen kannst.
Aber, wenn ich eben kein Einkommen habe un U25 bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, dann endet es mit der Solidarität und die Kosten werden einfach umgewältzt.
Das ist also Fairness, Gerechtigkeit ?
Das ist eine Reaktion auf die von dir angesprochene "Nehmermentalität". Mit der Einführung von ALG2 entstand nämlich die Situation, dass plötzlich junge Leute einen eigenen Hausstand gründeten, auch wenn sie es sich nicht leisten konnten, und "die Allgemeinheit" dafür aufkommen musste. Also wurde zurückgerudert und die Altersgrenze, bei der ein eigener Anspruch entsteht, hochgesetzt. Einfach, weil es sonst nicht zu finanzieren war.
Versicherungspflicht? Die besteht doch automatisch bei jedem, ob man will oder nicht....das ist doch Wortklauberei genauso wie "freiwillige" Krankenversicherung.
Nein. Die Versicherungspflicht besteht nur dann, wenn keine freiwillige Mitgliedschaft begründet wird. Und auch nur dann, wenn die Krankenkasse die Versicherungspflicht feststellen kann. Was bedeutet, dass dies nur möglich ist, wenn du deiner Auskunftspflicht nachkommst.
Das würde bedeuten, dass mir ein Wechsel in eine kostengünstige PKV möglich ist?
Wenigstens wäre das etwas.... :roll:
Ja. Und ob das was wäre, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich würde mir eher einen 401,-- €-Job suchen, meinem Arbeitgeber vorrechnen, dass ich ihn damit billiger komme als ein 400,--€-Jobber, meine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, das Netto-Einkommen von ca. 320,-- € einstreichen und mir dann in Ruhe einen gutbezahlten Job entsprechend meiner Ausbildung suchen. Kostenpunkt für die Krankenversicherung: 31,68 €.
Gibt es da Fristen?
Offiziell bin ich am 30.09. kein Student mehr, exmatrikuliert wurde ich am 3. November.
Du hast 3 Monate Zeit, um nach der Exmatrikulation die freiwillige Versicherung zu beantragen. Tust du dies nicht und kooperierst auch nicht bei der Frage nach der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, hast du die von dir gewünschte Freiheit. Allerdings auch dann, wenn du krank wirst. Denn davon darf die Krankenkasse nichts erfahren, denn dann setzt sie die Versicherungspflicht fest.
Habe gelesen, dass man einen Monat hat sich anderweitig umzuschauen für eine "freiwillige" Krankenversicherung wechseln kann (also privat).
Wie geschrieben - 3 Monate. Für die freiwillige Versicherung. Die bei der GKV stattfindet. Etwas anderes ist die Privatversicherung. Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt erst dann ein, wenn wirklich keine andere Absicherung im Krankheitsfall vorliegt.
Was ist wenn ich wie jetzt einen Monat darüber liege? Bin ich dann automatisch bei der Versicherung meiner Mutter versichert und kann dort auch nicht so schnell wieder raus?
Nein, s. o. Allerdings kannst du, wenn die 3 Monate vorüber sind, keine freiwillige (dann Pflichtversicherung nach 5,1,13) bzw. private Versicherung begründen, ohne dass die Versicherung rückwirkend ab 03.11.09 beginnt bzw. in der PKV Strafbeiträge gezahlt werden müssen.

GKV

Verfasst: 23.11.2009, 16:25
von Geächteter
Auch wenn unsre Meinungen verschieden sind, bin ich dankbar, dass es hier informierte Personen gibt, da ich in dem Dschungel eher ahnungslos bin.

Aber selbst nach deinem Beitrag verstehe ich vieles noch nicht :lol: .

Da ich 23 bin und nicht in Ausbildung/Schule/Uni bin, endet also meine Möglichkeit mich über meine Familie versichern zu lassen.

Mir bleibt dann also die Möglichkeit auf eine freiwillige KV.

Aber die Frage ist nun ob es möglich wäre in eine private freiwillige KV einzutreten.
Die gesetzliche ist ja immer noch die Gleiche und ob "freiwillig" oder pflichtversichert, die Mindestbeiträge sind ja gleich...würde mir nicht weiterhelfen.

Du hast 3 Monate Zeit, um nach der Exmatrikulation die freiwillige Versicherung zu beantragen. Tust du dies nicht und kooperierst auch nicht bei der Frage nach der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, hast du die von dir gewünschte Freiheit.
Welche Freiheit? Also, dass ich in keiner Versicherung sein muss und man mir nicht mit Mahnung und Gerichtsvollzieher droht wegen unebezahlten Beiträgen?

Was ist mit dieser Auskunftspflicht genau und wenn ich diese nicht nachkomme?
Die werden sicherlich bald bei meiner Mutter nachfragen und einen neue Bestätigung verlangen über den Studentenstatus.
Werde ich dann automatisch aus der Familienversicherung rausgeworfen und mir dann die Versicherungspflicht angeschrieben?
Oder spielst du darauf an, dass die GK eben nur den Exmatrikulationsschein als Auskunft erhält und sonst gar nichts von mir hört?

Bzgl. der Strafbeiträge. Die muss ich dann sowieso nachzahlen, sobald ich einen versicherungspflichten Job annehme, für die Monate, in der ich nicht versichert war.....die prüfen das rückwirkend.
Unmöglich der Zwangsversicherung zu entkommen, außer ich wandere eben aus oder ich zahle mich eben dumm und dämlich für die die ganzen nicht versicherten Monate....


Edit: Es ist wohl schlauer der jetztigen Krankenversicherung nichts zu sagen. Ich will schauen ob ich nun in den kommenden Wochen wenigstens einen Minijob finde. Wenn nicht, dann schweige ich eben weiter bzw. sollte es meine Mutter, bis ich eben rausfalle.
Nehmen wir nun z.b. an, dass ich ab Dezember einen Minijob hätte und es dann der KV mitteile. Muss ich dann für die Monate Oktober November und Dezember rückwirkend Beiträge bezahlen ? Also mind. 420€ (was nicht gerade wenig ist!)?

Verfasst: 23.11.2009, 17:14
von GerneKrankenVersichert
Geächteter hat geschrieben: Da ich 23 bin und nicht in Ausbildung/Schule/Uni bin, endet also meine Möglichkeit mich über meine Familie versichern zu lassen.
Stimmt.
Mir bleibt dann also die Möglichkeit auf eine freiwillige KV.
Genau.
Aber die Frage ist nun ob es möglich wäre in eine private freiwillige KV einzutreten.
Der Begriff "freiwillige Versicherung" existiert nur in der GKV. Die PKV ist (eigentlich) immer freiwillig und nennt sich private Krankenversicherung. Durch die Einführung der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist sowohl in der GKV als auch in der PKV die Begrifflichkeit nicht mehr so eindeutig. Ich übernehme einfach mal deine Wortwahl und bezeichne diese Versicherung als "Zwangsversicherung". Die "Zwangsversicherung" tritt dann ein, wenn keine anderweitige Pflicht-, freiwillige oder private Versicherung besteht.
Die gesetzliche ist ja immer noch die Gleiche und ob "freiwillig" oder pflichtversichert, die Mindestbeiträge sind ja gleich...würde mir nicht weiterhelfen.
Nein. Wenn du als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, gibt es es keinen Mindestbeitrag. Die Pflichtversicherung tritt dann ein, wenn du über 400,-- € monatlich verdienst. Wie ich schrieb, wäre dein KV-Beitrag bei einem Verdienst von 401,-- € bei 31,68 €. Wenn du die "Zwangsversicherung" meinst, stimmt es. Dort werden die Beiträge so berechnet, wie wenn du freiwillig versichert wärst, d. h., es gibt einen Mindestbeitrag.
Welche Freiheit? Also, dass ich in keiner Versicherung sein muss und man mir nicht mit Mahnung und Gerichtsvollzieher droht wegen unebezahlten Beiträgen?

Was ist mit dieser Auskunftspflicht genau und wenn ich diese nicht nachkomme?
Die werden sicherlich bald bei meiner Mutter nachfragen und einen neue Bestätigung verlangen über den Studentenstatus.
Werde ich dann automatisch aus der Familienversicherung rausgeworfen und mir dann die Versicherungspflicht angeschrieben?
Oder spielst du darauf an, dass die GK eben nur den Exmatrikulationsschein als Auskunft erhält und sonst gar nichts von mir hört?
Die Krankenkasse wird höchstwahrscheinlich von der Uni über die Exmatrikulation informiert und wird natürlich nachfragen. Wenn du jedoch keine Antwort gibst, fehlt der Krankenkasse die rechtliche Handhabe, eine Versicherungspflicht (="Zwangsversicherung") festzustellen. Kann also weder eine Versicherung begründen noch Beiträge erheben. Und schon bist du vogelfrei. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen.
Bzgl. der Strafbeiträge. Die muss ich dann sowieso nachzahlen, sobald ich einen versicherungspflichten Job annehme, für die Monate, in der ich nicht versichert war.....die prüfen das rückwirkend.
Unmöglich der Zwangsversicherung zu entkommen, außer ich wandere eben aus oder ich zahle mich eben dumm und dämlich für die die ganzen nicht versicherten Monate....
Stimmt nicht. Wenn du einen versicherungspflichtigen Job annimmst, entsteht wie der Name es schon sagt, Versicherungspflicht. D. h., die von dir gewählte Krankenkasse muss dich versichern. Wenn du über die Vergangenheit keine Angaben machst s. o. Am einfachsten gibst du an, dass du vorher in Amerika gelebt hast. Nachweise hast du keine. Fertig.
Edit: Es ist wohl schlauer der jetztigen Krankenversicherung nichts zu sagen. Ich will schauen ob ich nun in den kommenden Wochen wenigstens einen Minijob finde. Wenn nicht, dann schweige ich eben weiter bzw. sollte es meine Mutter, bis ich eben rausfalle.
Nehmen wir nun z.b. an, dass ich ab Dezember einen Minijob hätte und es dann der KV mitteile. Muss ich dann für die Monate Oktober November und Dezember rückwirkend Beiträge bezahlen ? Also mind. 420€ (was nicht gerade wenig ist!)?
Ein Minijob löst keine Versicherungspflicht aus. Und ohne Versicherungspflicht bleibt dir nur die Möglichkeit, wieder im Rahmen der "Zwangsversicherung" in die Krankenkasse einzutreten. Und diese tritt dann natürlich rückwirkend ein. Aber erst ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.

GKV

Verfasst: 23.11.2009, 18:10
von Paule
Geächteter hat geschrieben:Aber wirklich lächerlich wird es wenn einige versuchen damit zu kommen, dass ich etwas fordern würde und es ein Anspruch meinerseits wäre und es eine Unverschämtheit sei, es auf andere zu schieben. ...
Und ich übernehme genau deswegen Verantwortung indem ich gesund lebe und Verantwortung für mein EIGENES Leben übernehme.
Mit der Zwangsversicherung muss ich Verantwortung für andere mitübernehmen und deren ungesunden Lebensstil mitverantworten.
Ich glaube nicht, dass du weißt, wovon du redest.
Du würdest mit Sicherheit einen Krankenwagen und intensive Behandlung fordern, wenn du plötzlich umfällst!

Ich bin vor ein paar Jahren trotz gesundem Lebensstil und scheinbar völliger Gesundheit im Büro umgefallen, von der Veranlagung wusste ich bis dahin nichts (selbst wenn, hätte es auch gutgehen können).
Vier Wochen Intensivstation und 3 Monate stationäre Reha hätte ich mit Sicherheit nicht EIGENVERANTWORTLICH finanzieren können.
Und als ich dann von heute auf morgen Erwerbsminderungsrentner war, war ich heilfroh,in den paar Jahren, die ich über der Beitragsbemessungsgrenze war, in der GKV geblieben zu sein, obwohl ich nie mit vorzeitiger Rente gerechnet hätte.

Verfasst: 24.11.2009, 02:14
von Geächteter
@GerneKrankenVersichert:

Ok, danke für die Infos.

Der Arbeitgeber bezahlt doch nur etwas mehr als 50%.
Sind insgesamt ca. 60€.
Und das sind weit weg von den hier oft geschriebenen ~140€ Mindestbeitrag.

Ist ja sehr "lustig"....verdiene ich etwas mehr als 400€ bezahle ich sehr viel weniger, als wenn ich vllt. sogar gar nichts verdiene :roll: .
Ich würde lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich muss schon sagen, dass es sehr geschickt ist vom Staat durch all diese Regelungen letztlich die "Produktivität" von jungen Menschen erzwingt (man könnte es auch indirekte Zwangsarbeit nennen).

Verfasst: 24.11.2009, 17:38
von GerneKrankenVersichert
Geächteter hat geschrieben: Ist ja sehr "lustig"....verdiene ich etwas mehr als 400€ bezahle ich sehr viel weniger, als wenn ich vllt. sogar gar nichts verdiene :roll: .
Ich würde lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich muss schon sagen, dass es sehr geschickt ist vom Staat durch all diese Regelungen letztlich die "Produktivität" von jungen Menschen erzwingt (man könnte es auch indirekte Zwangsarbeit nennen).
Die 400 €-Jobs sind eher für die Hausfrauen gedacht, die kostenlos bei ihrem Ehemann mitversichert sind. Ansonsten geht man davon aus, dass jemand zumindest über das Existenzminimum an Einkünften verfügt. Dass die Realität mittlerweile oft anders aussieht, hat sich im SGB noch nicht niedergeschlagen.

GKV

Verfasst: 27.11.2009, 15:52
von Geächteter
Ein paar Fragen habe ich noch.

Falls ich nun eine Teilzeitarbeit beginne und in eine XY-"freiwillige"-Krankenversicherung wechsele, bin ich dann an dieser 18 Monate gebunden?

Kann ich nicht mehr direkt in die Familienversicherung zurückkehren beim Studiumsbeginn?

Was ist, wenn ich die Teilzeitarbeit verliere? Wird dann automatisch der Mindestbeitrag von 138€ verlangt?

Und was ist mit den Monaten Oktober und November und vielleicht auch Dezember? Muss ich da die Beiträge nachzahlen...?

Wenn ich erstmal nun "drinnen" bin , kann ich auch so schnell nicht wieder raus....vielleicht ist es doch besser erst mal einen 400€ Job zu finden.

Verfasst: 27.11.2009, 16:51
von CiceroOWL
I. Ja solange die Mitgliedschaft besteht und das entsprechnede Arbeitsverhältnis weiter besthet.z.B.

II. Ja sofern die Vorraussetzungen für die Familienversicherung gegeben sind

III. 400 Euro, mußt du wissen

Verfasst: 27.11.2009, 16:54
von CiceroOWL
IV Es besteht für jeden Monat, auch der freiwilligen vErsicherung grundsätzlich Beitragspflicht. Sofern die Pflichtversicherung beginnt, endet die freillige Versicherung automatisch.

Verfasst: 27.11.2009, 18:17
von Geächteter
Danke für die Infos.

Naja, die Teilzeitstelle ist nun eh futsch, nachdem ich mich beim (potentiellen) Arbeitgeber hätte heute melden sollen und ich ihn den ganzen Tag versucht habe zu kontaktieren und er anscheinend nie da war.

Bei 400€ muss ich nichts melden.

Ich werde den Weg der Freiheit einschlagen und der Krankenkasse NICHTS melden und auch KEINE AUSKUNFT geben.

Tschüss.