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Verfasst: 13.10.2009, 17:46
von CiceroOWL
Also du hast gezahlt pro Monat 375 € im Jahre 2006 4500 /12

BBBG im Jahr 2006 lag bei 3.562,50 EUR mtl

Als selbst. Mindesbesssung 1890 € mtl.

Das heißt grundsätzlich läge der Mindestbeitrag für 2006 bei rund 221 € mtl


32000 € wurden verbeitrag für 2006 korrekt?
= 2666,67 € / 12 =312.17 € zu zahlen an Beitrag pro Monat

Ich würde sagen da hat jemand einen Fehler beid er Beitragsberechnung gemacht, denn im Jahr 2007 hast du ja schon Beiträge gezahlt.
Was auch von der TK bestätigt wurde.

Verstehe immer noch nicht die Rechnugn der TK

Verfasst: 13.10.2009, 18:22
von Ein_Ausgeraubter
CiceroOWL hat geschrieben:Also du hast gezahlt pro Monat 375 € im Jahre 2006 4500 /12

BBBG im Jahr 2006 lag bei 3.562,50 EUR mtl

Als selbst. Mindesbesssung 1890 € mtl.

Das heißt grundsätzlich läge der Mindestbeitrag für 2006 bei rund 221 € mtl


32000 € wurden verbeitrag für 2006 korrekt?
= 2666,67 € / 12 =312.17 € zu zahlen an Beitrag pro Monat

Ich würde sagen da hat jemand einen Fehler beid er Beitragsberechnung gemacht, denn im Jahr 2007 hast du ja schon Beiträge gezahlt.
Was auch von der TK bestätigt wurde.

Verstehe immer noch nicht die Rechnugn der TK
Es geht um 2006

Laut Aussage der KK wurde für 2006 verbeitragt:
1. Einkünfte aus Gewerbe: 3.978 EUR
2. Überbrückungsgeld: 16.515 EUR
Summe: 20.493 EUR

Gezahlt wurden in 2006 exakt 4.442 EUR Beiträge.
Lt KK ergibt sich nach Einsicht des STB 2006
"KEINE beitragsrelevante Abweichung" (Originaltext)

Für die 20.493 EUR scheinen mir jetzt die 4442 EUR Beiträge zu hoch,
wenn, wie die KK jetzt behauptet, die Kapitalerträge NICHT hinzugerechnet hat.


Was ich bis heute (dem Telefonat mit der KK) dachte war,
dass die KK die Beiträge auf Basis:

1. Einkünfte aus Gewerbe: 3.978 EUR
2. Einkünfte aus priv. Veräusserungsgeschäften: 28.293 EUR
Summe: 32.271 EUR

berechnet hat.

Dann wären 4442 EUR Beiträge exakt 13,76% von den 32.271 EUR.

Die Kapitaleträge will sie aber unberücksichtigt gelassen haben,
weil diese jetzt in 2007/08 verbeitragt, was mein Problem ist.

Verfasst: 13.10.2009, 18:32
von CiceroOWL
Also das heißt das du die Einkünfte aus den Kapitalvermögen nach verbeitragen solslt, aus 2006 für 2007 ? Wenn wurden dir denn die Einkünfte ausgezahlt in 2006 oder 2007?

Verfasst: 13.10.2009, 18:40
von Ein_Ausgeraubter
CiceroOWL hat geschrieben:Also das heißt das du die Einkünfte aus den Kapitalvermögen nach verbeitragen solslt, aus 2006 für 2007 ? Wenn wurden dir denn die Einkünfte ausgezahlt in 2006 oder 2007?
Die Kapitalerträge sollen Sep.07-Aug.08 (=STB datiert Aug.07) verbeitragt werden, deshalb eine hohe Nachforderung.

Die Veräußerungsgewinne fielen ausschliesslich in 2006 an.

Deshalb ist mir schleierhaft, warum diese nicht bei dem zu verbeitragenden Einkommen 2006 berücksichtigt sein sollen,
insbesondere weil 2006 ja noch unter Vorbehalt des STB 2006 lief,
also 2005 keine Festsetzung für 2006 erfolgte (wie auch, nach einem Monat mit 0 EUR Umsatz).

Verfasst: 13.10.2009, 18:43
von CiceroOWL
Das heißt die Gewinne waren 2006 auch auf deiner EKST?

Verfasst: 13.10.2009, 18:55
von Ein_Ausgeraubter
CiceroOWL hat geschrieben:Das heißt die Gewinne waren 2006 auch auf deiner EKST?
exakt, 100%, schwarz-auf-weiss

Verfasst: 13.10.2009, 19:08
von CiceroOWL
Achso, das heißt das die jetzt die Beitröge für die Einnahmen aus dem Jahr 2006 im Jahr 2007 mit verbeitragem, da ja 2006 mit den Bescheid von 2005 die entsprechenden Einahmen noch nicht mit aufgeführt werden konnten.

Das heißt aber auch das für das Jahr 2007 die Beiträge ggf neu berechnet werden müßten.

Also die Einnahem für das Jahr 2006 werden mit in das Jahr 2007 übernommen soweit so gut.

Das heißt aber weiter das grundsätzlich für das Jahr 2006 und 2007 entsprechend die Beiträge neu berechnet werden müßten.

Ergo würde ich doch mal mit dr TK sprechen, bzw schreiben das sie die Beitragsbescheide für 2006 und 2007 nochmals zu prüfen hättten, meiner Meinung nach.
also mal Abwarten was sie denn so schreiben

Verfasst: 13.10.2009, 19:24
von Ein_Ausgeraubter
CiceroOWL hat geschrieben:Achso, das heißt das die jetzt die Beitröge für die Einnahmen aus dem Jahr 2006 im Jahr 2007 mit verbeitragem, da ja 2006 mit den Bescheid von 2005 die entsprechenden Einahmen noch nicht mit aufgeführt werden konnten.

Das heißt aber auch das für das Jahr 2007 die Beiträge ggf neu berechnet werden müßten.

Also die Einnahem für das Jahr 2006 werden mit in das Jahr 2007 übernommen soweit so gut.

Das heißt aber weiter das grundsätzlich für das Jahr 2006 und 2007 entsprechend die Beiträge neu berechnet werden müßten.

Ergo würde ich doch mal mit dr TK sprechen, bzw schreiben das sie die Beitragsbescheide für 2006 und 2007 nochmals zu prüfen hättten, meiner Meinung nach.
also mal Abwarten was sie denn so schreiben
Die Prüfung läuft, insbesondere WARUM die Kapitaleinkünfte unberücksichtigt blieben.

Nochmals, die Beiträge für 2006 waren IMMER VORLÄUFIG (NICHT auf Basis 2005 festgesetzt!!!) und wurden erst auf Basis des STB 2006 entgültig festgelegt/bestätigt. Genau aus diesem Grund ist es umso rätselhafter, warum die Kapitalerträge nicht 2006 verbeitragt worden sind.

Verfasst: 13.10.2009, 21:58
von CiceroOWL
Vollkommen korrekt, das ist mir immer mehr ein Rätsel.

Verfasst: 14.10.2009, 13:42
von Ein_Ausgeraubter
CiceroOWL hat geschrieben:Vollkommen korrekt, das ist mir immer mehr ein Rätsel.
Die KK prüft nochmal den Vorgang, hoffe, bis Ende dieser Anfang nächster Woche Auskunft zu bekommen.
Das Ergebnis dann hier für alle auf diesem Kanal.

Die sache ist anscheinend sehr sehr kompliziert.

Vielen Dank nochmal für alle Beiträge.

tk und kap Erträge

Verfasst: 15.10.2009, 17:25
von hildefeuer
typisch TK. Hatte ähnliches Problem. TK wollte kap Werbungskosten nicht anerkennen.
Habe die TK gekündigt, da dort immer zu ungunsten des Versichterten entschieden wird, auch wenn es in einzelnen Fällen keine Vorschiften gibt.
(Arbeitslosigkeit als Selbstständiger unter Leistungsbezug, mit Hinzuverdienst aus Gewerbe).
Hinzu kommt, das sich die TK nicht in die Karten schauen läßt und die Mitarbeiter nicht bereit sind, exaxte Auskünfte zu geben. Bei Fragen wissen die meist nicht bescheid und müssen rückfragen.
Gern berechnen die Krankenkassen die Beiträge vorläufig, jeder weiss ja, das die Beiträge immer steigen. Speziell als absehbar war, es kommt ein Einheitsbeitrag der höher ist, ist für die Krankenkassen eine Geldmaschine angelaufen, da Beitragsnachforderungen auf der zum Zeitpunkt der Nachforderung bestehenden Vorschiften und Beitragshöhe gestellt werden.
2006 und 2007 hat ja jeder weniger Beiträge gezahlt.
Ruf mal bei anderen Krankenkassen an und frag mal zur Problematik.
Du wirst dich wundern.... keiner weis Bescheid bzw. man bekommt nur allgemeine Auskünfte.

Aktueller Stand

Verfasst: 19.10.2009, 14:37
von Ein_Ausgeraubter
So, es gibt Neuigkeiten.

Hier der erste Zwischenstand.

Nachdem sich die Kasse die ganze Woche nicht gemeldet hat, habe ich heute morgen nachtelefoniert.
Die Mitarbeiterin, fragte mich als erstes, ob ich bereits Post erhalten habe, was noch nicht der Fall ist.

Der Fall wurde auf mein Intervenieren erneut bei der TK bearbeitet und wie gefordert die Kapitalerträge 2006 nun tatsächlich 2006 verbeitragt,
und nicht mehr 2007/08.

Dies führt zu einer Nachzahlung für 2006, die aber etwa nur die Hälfte des Betrages ausmacht, der bei einer Verbeitragung 2007/08 anfallen wäre, insbesondere da nun eine Verechnung mit der Mindestgrösse erfolgt.

Soweit, sogut.

Aufgrund des Hinweise von 'heinrich', habe ich auch gleich nach der Möglichkeit gefragt, in die FAMI zurückzukehren, da ich seit Januar 2008 keinerlei eigene Einkünfte mehr habe, was gerade letzte Woche mit den aktuellen EST Bescheid 2008 nochmals testiert wurde.

Und zwar ggf. auch RÜCKWIRKEND seit Zeitpunkt, zu dem der Anspruch besteht (also Jan 2008), denn die Satzung der TK schliesst dies explizit nicht aus (im Gegensatz zu vielen anderen Kassen).
Allerdings - so die Mitarbeiterein aus der FAMI - seien dies (rückwirkende Einstufung mit Erstattung der freiw. Beiträge) immer Einzelfallentscheidungen.

Da ich ja 2008 Anfangs FAMI war und nur aufgrund des EST 2007 rückwirkend in die freiwilige Vers. gezwungen wurde, damals aber bereits nur unter meinem Protest mit dem Hinweis 2008 wieder UNTER der FAMI Grenze zu liegen (und dies jetzt mit dem STB 2008 nachweisen kann) sehe ich die Chancen für eine Rückabwicklung als gar nicht so schlecht.

Dazu dann später mehr, sobald sich neues ergibt.

Verfasst: 19.10.2009, 14:49
von CiceroOWL
Hört sich erstmal positiv an, drücke dir die Daumen.

Gruß.

Cicero