Seite 2 von 3
Verfasst: 29.08.2009, 12:51
von Seta
Hi Hucky,
schön zu hören, dass du eine gesunde Arbeitseinstellung hast.
Aber es gibt auch Genügende von der "gemütlichen" Sorte, die ungern volle Leistung abliefern. Solche durfte ich auch leider kennenlernen....
Ich bin nur sehr empfindlich, wenn es um Sprüche geht wie "Studenten haben keine Ahunug vom wirklichen Berufsleben" oder "die genießen nur das Studentenleben"....dies trifft -zum Glück- nicht auf jeden zu! Erst recht nicht auf mich. Deswegen distanziere ich mich vehement gegen solche Aussagen.
Meiner Meinung nach, bringe ich genug Verständis für meinen Fall & meine SB auf. Dank meiner guten Erziehung kann auch Verständnis & Rücksicht üben. Hoffe dies ist in meinen Beiträgen deutlich geworden:
....ich habe ja nicht meiner SB die Schuld zugeschoben; oft sind es interne Organsition-und Kommunikationsprobleme, auf die die SB nicht immer Einfluss haben und so auch Verzögerungen entstehen können. Das habe ich ja auch meiner SB gesagt, woraufhin sie zustimmt.
Aber es ist doch menschlich sich in einem Forumg aufzuregen und etwas Dampf abzulassen....ich habe ja nicht die SB "blöd angemacht".
Es gibt einige Mitbürger-auch Studenten, die gerne den erst besten SB am Telefon erstmal richtig blöd anfahren und ihren Ärger an ihm auslassen-obwohl der arme Mensch vielleicht nicht mal mit dem Fall vertraut ist, sondern nur als Erster ans Telefon ging. Ein solches Verhalten regt mich nur auf=> ich bringe hoffenltich genug Verständnis und Nachsicht auf.
Aber leider werden Studenten nicht immer für ernst genommen und man geht mit uns nicht immer fair um. Deswegen schicken ja auch einige ihre Eltern vor, denn sobald richtige "Erwachsene" aus dem Berufsleben etwas regeln, dass klappt es sofort.
Deshalb habe ich auch dieses Forum genutzt, um mich zu informieren. Eine andere Alternative wäre gewesen die Angelgenheit von meinem Vater klären zu lassen....was ich aber für unangebracht halte. Deswegen meinn Drang nach Auskunft, Quellen, Infos und Tipps.
Aber es ist dann nicht angenehmen, wenn andere erst mal einen "blöd anfahren" oder einen unpassenden Spruch ablassen. Ein normaler Umgang ist doch angenehmer....?!
Als Werkstudent war ich auch mal tätig und wie da der Alltag & die Organisation aussieht, ist nicht immer das Gelbe vom Ei. Da ist es klar, dass einige Dinge untergehen (kenne mich da jetzt aus).
Menschen machen nun mal Fehler.
Schönes We noch und VG
Verfasst: 29.08.2009, 13:45
von Czauderna
Hallo,
wo Menschen arbeiten werden Fehler gemnacht (gott sei Dank, muss man dazu sagen) und natürlich auch im Bereich der Krankenkasse kommen Fehler vor aufgrund menschlicher Fehler.
Man kann mir glauben, in solchen Fällen wird zunächst einmal geprüft, haben wir als Kasse eine Nach- bzw. Rückforderungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften - wird diese Frage mit "ja" beantwortet geht es seinem Gang so wie hier in diesem Fall.
Lautet die Antwort "nein" - dann wird geprüft ob der oder die dafür veranwortlichen Miarbeiter (es muss nicht immer einer sein) fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für die Kasse ist ein sog. "Vermögensschaden" entstanden. Bei einmaliger fahrlässiger Handlung der Mitarbeiter
gibt es allenfalls ein Ermahnung für die Betroffenen, ansonsten bleibt der
Schaden für die Kasse bestehen.
Bei grob fahrlässiger Handlung oder gar Vorsatz kann es bereits für die Beteiligten zu arbeitsrechtlichen Schritten aber auch zu Regressforderungen kommen.
So sieht das aus - und wenn man bedenkt dass die Kassenaufsicht solche
"Fälle" ziemlich intensiv durchleuchtet dann kann man sich auch vorstellen dass es im Interesse aller Beteiligten eben keine Fehler zu machen - nur vermeiden wird man das nie können.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 29.08.2009, 19:48
von Hucky
Hey Seta,
schön dass wir uns einigen konnten
. Ich würde mich freuen öfter mit solchen Studenten bei meiner Arbeit kommunizieren zu können. Leider bist du eine der wenigen positiven Ausnahmen.
Viel Erfolg noch beim Studieren.
Erholsames WE und VG
Hucky
Verfasst: 11.09.2009, 12:58
von Melon
krümel2007 hat geschrieben:Hucky hat geschrieben:Ach krümel2007, du sprichst mir aus der Seele. Als ich meinen Kollegen erzählt habe, dass für unsere Studenten immer Mama, Papa oder sogar die Oma anruft, waren die total entsetzt. Da fragt man sicher immer, wann die mal erwachsen werden wollen und mal Verantwortung übernehmen wollen. Das geht bis zum Alter von 40 Jahren. Ohne Worte.
du wirst lachen, ich hatte neulich einen Student, der von der KK ein Schreiben bekommen hat, dass er wegen Überschreiten des 30. Lebensjahr aus der KVdS fällt. er hat mir es unter die Nase gehalten und mich gebeten die Beitrittserklärung zur Freiwilligen Weiterversicherung auszufüllen und die Beiträge für ihn zu zahlen. er wäre ja Student und der Arbeitgeber müsse dafür aufkommen. ich kann da nur mit dem Kopf schütteln
Ihr beide fahrt ja eine ganz schön harte Linie gegen Studenten, wie ich feststelle.
Hallo allerseits,
ich möchte hier im Thema antworten, da ich mich gerade mit ähnlichen Problemen herumschlage und schier am Verzweifeln bin. Ich bin Student und auch im vergangenen Jahr wegen Überschreiten des 30. Lebensjahrs aus der KVdS gefallen und habe mich dann freiwillig weiterversichert. Soweit so gut. Ich habe weiterhin den monatlichen Studentenbeitrag von ca. 140 Euro gezahlt. Im Mai diesen Jahres ist von der TK eine Einkommensanfrage rausgegangen, die ich verpasst, verbummelt, einfach nicht registriert habe und die TK hat mich in den Höchstbeitragssatz eingestuft, der vorgesehen ist. Ich soll für die letzten 3 Monate jeweils 640,- Euro zahlen, wie bereits erwähnt, ich bin Student ohne Nebenjob oder sonstige Einkünfte, rundherum verlangt die KK 2000 Euro von mir, die ich unmöglich aufbringen kann! Telefonate mit den Sachbearbeitern helfen mir überhaupt nicht weiter, das einzige was ich dort zu hören bekomme "Ist nun mal so und lässt sich nicht ändern." Ich weiß nicht mehr weiter. Welches Gesetz der KK auch immer dieses Recht gibt, das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein! Mit gesundem Menschenverstand kann mir niemand ernsthaft begründen, dass das so in Ordnung ist - ich fühle mich ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Vor allem fühle ich mich auch ungerecht behandelt, natürlich habe ich nicht rechtzeitig geantwortet, aber ich arbeite nun mal nicht, ich verdiene KEINE 4000 Euro monatlich und wie soll ich Monatsbeiträge in Höhe von 640 Euro zahlen??
Mittlerweile ist bei mir die Umstellung auf den Studentenbeitrag längst wieder erfolgt, aber das hilft mir ja nicht weiter, die rückständigen Beiträge sind utopisch, das Hauptzollamt droht mir mit Vollstreckung, die Krankenkasse sitzt das einfach aus ohne mir zu helfen. Ich weiß mir einfach keinen Rat mehr. Ich hoffe wirklich auf hilfreiche Ratschläge, nicht weitere Kommentare a la "Pech gehabt", kann ich da noch irgendwie gegen vorgehen?
MfG
Melon
Verfasst: 11.09.2009, 13:21
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert halte ich das Verhalten der Kasse für mehr als fragwürdig.
Klar, wenn jemand eine Einkommensanfrage nicht zurück gibt dann wird er auch bei uns in die höhste Klasse eingestuft, wenn er aber dann den Fragebogen ausfüllt und das Einkommen nachweist dann ist es aber auch wieder gut und das rückwirkend - ich nehme doch keinem Versicherten in einem solchen Fall für diese Zeit nicht den Höchstbeitrag ab wenn er
nachweislich nicht das Einkommen hatte.
Mein Rat - nocheinmal mit der Kasse reden - vielleicht persönlich und da mit
jemanden der entscheidungsbefugt ist.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 11.09.2009, 13:38
von Melon
Hallo Czauderna, danke für die zügige Antwort!
Wie soll ich denn ein Einkommen nachweisen, ich habe ja gar keins?
Und wie komme ich an jemanden, der entscheidungsbefugt ist?
Ich werde von Pontius nach Pilatus geschickt, telefoniere seit Wochen mit irgendwelchen Servicecenter-Mitarbeitern, die nichts zu sagen haben (mit höheren Stellen werde ich aber nicht verbunden). Mir wurde mitgeteilt, ich sollte mich doch schriftlich an die TK (Köln) wenden, einen Brief schreiben, den Sachverhalt darlegen und um Kulanz bitten. Habe ich auch getan. Kulanz?? Hey, da lacht die KK doch drüber!! Wenn wir jemanden abzocken können machen wir das auch! Das ist leider meine bittere, subjektive Einschätzung! Im einem weiteren Telefonat danach wurde mir gesagt, Brief erhalten, aber da können wir nichts ändern!
Wie bereits oben erwähnt, das Hauptzollamt sitzt mir im Nacken und will das Geld vollstrecken, dort habe ich ebenfalls angerufen und erklärt das ich nicht in der Lage bin, solch eine Summe aufzubringen. Dort war man wirklich sehr freundlich und hilfsbereit, machte mir aber auch klar das sie natürlich nur "ausführende Gewalt" sind und daran nichts ändern können. Die haben dort ja nicht zum ersten Mal mit so einer Sache zu tun, und nach Erklärung des Sachverhalts hat selbst der Mitarbeiter des Zollamts nur mit dem Kopf geschüttelt und gemeint, das kann doch wohl nicht sein. Er hat mir freundlicherweise dann sogar eine Direktnummer aus Hamburg gegeben "Wenden Sie sich direkt dahin, die Abteilung ist für die Beiträge zuständig". Dort bin ich wieder abgewimmelt worden, sie wüßten über nichts Bescheid und müssten sich mit Köln in Verbindung setzen. Köln würde sich bei mir melden, genau dieselben Leute, mit denen ich schon seit Wochen telefoniere und die mir nicht weiterhelfen!
Verfasst: 11.09.2009, 13:52
von Gast
ist deine Widerspruchsfrist gegen den rückwirkenden Höherstufungsbescheid schon abgelaufen? wenn nicht, dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
die Mühlen mahlen häufig schneller und kulanter, wenn der Versicherte eine Vorstandsbeschwerde einreicht. ist zwar wie mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber viele Krankenkassen scheinen keine andere Sprache mehr zu kennen.
ich kann Czauderna auch nur zustimmen, dass deine Krankenkasse, sobald du nachweist, dass du keine Einkünfte hast, auch rückwirkend die Höchstufe wieder zurück nehmen muss. "Nulleinkünfte" können über den Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.
Verfasst: 11.09.2009, 14:43
von Melon
Hallo krümel2007
So argumentiert auch die Krankenkasse, die Widerspruchsfrist (ich glaube 1 Monat?) ist abgelaufen, also bleibt das so auch bestehen. Wie und an wen richte ich denn eine Vorstandsbeschwerde? Ich habe ja nur allgemeine Adressen der TK, Postfach XY, ob meine Briefe überhaupt "höhere Dienstgrade" zu sehen bekommen wage ich eh zu bezweifeln.
Bei mir breitet sich so langsam einfach nur noch ohnmächtige Wut und Hilflosigkeit aus, keine Chance zu haben gegen so etwas vorzugehen! Das Schlimme daran ist ja: Die KK hat wohl durchaus das RECHT so vorzugehen - nichts gehört von der Einkommenanfrage, also Höchsteinstufung. Aber wie kann man sich hinter Paragraphen verstecken, ich empfinde das einfach als bodenlos und unmoralisch, da wird ein einfacher Student kaputt gemacht.
Verfasst: 11.09.2009, 14:51
von Gast
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Vorstand:
Prof. Dr. Norbert Klusen (Vorsitzender)
auch eine TK muss sich an Vorschriften halten und wird überprüft. die überpüfende Behörde ist:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Verfasst: 11.09.2009, 15:58
von Melon
krümel2007 hat geschrieben:Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Vorstand:
Prof. Dr. Norbert Klusen (Vorsitzender)
auch eine TK muss sich an Vorschriften halten und wird überprüft. die überpüfende Behörde ist:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Vielen Dank für die Adressen!
Bezüglich Vorstandsbeschwerde, adressiere ich den Brief an den Vorstand (hier namentlich Prof. Dr. Norbert Klusen) persönlich? Und wie genau soll der aussehen, lege ich den ganzen Sachverhalt noch einmal dar?
Was das Bundesversicherungsamt betrifft und die Vorschriften, die Techniker scheint sich doch an den gesetzlichen Rahmen zu halten. Aber das hilft mir ja nicht weiter. Mit gesundem Menschenverstand ist es mir unbegreiflich, jemandem der nichts hat, solche Beiträge in Rechnung zu stellen - auch wenn sie es dürfen.
Verfasst: 11.09.2009, 16:05
von Gast
ja du richtest das ganze direkt an den Vorstand und schreibst als Betreff "Vorstandsbeschwerde". ich würde dir raten, in ein Einschreiben mit Rückschein zu investieren, damit du sicher sein kannst, dass es angekommen ist und du dir nicht sagen lassen musst, es läge nichts vor.
schildere den Fall genau und schildere auch, wie du bisher versucht hast eine Einigung zu erzielen und dass man dir bisher nicht helfen (wollte) konnte und sich niemand für dein Problem zuständig fühlt.
Verfasst: 11.09.2009, 16:29
von Gast
wird in deinem Beitragsbescheid auf die Widerspruchsfrist eigentlich hingewiesen? Enthält der Bescheid keinen Passus über das Widerspruchsrecht, beträgt die Widerspruchsfrist 12 Monate.
Verfasst: 11.09.2009, 17:20
von Melon
Ja, in dem Beitragsbescheid wird erwähnt, das man sich noch innerhalb eines Monats melden kann, um diese Einstufung rückgängig sprich unwirksam zu machen. Das habe ich aber erst viel später gesehen, als Mahnungen kamen wegen rückständiger Beiträge, wo eben für ein Monat allein 640,- Euro angemahnt wurden. Da bin ich aus allen Wolken gefallen. Kurz zur Erklärung: Ich hatte schon vorher Probleme, jeden Monat die ca. 140 Euro für die KV aufzubringen und hänge mit den Monatsbeiträgen seit eh und je hinterher. Während ich damit beschäftigt bin, ältere Monate zu bezahlen, kommen diese Bescheide über die neuen (teuren) Monatbeiträge, die ich gar nicht registriert habe!
Natürlich habe ich zu spät reagiert. Aber was soll ich machen? Mich selbst geißeln? Mich ans Kreuz nageln? Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen, ich kann es nicht mehr ändern, aber die TK will mir da in keinster Weise entgegenkommen. Wie soll ich solche Summen bezahlen?
Verfasst: 11.09.2009, 20:50
von Hucky
Hallo Melon,
ja unsere Meinung mag zwar hart sein wurde aber wieder letztens bestätigt. Mutti ruft an und ich denke Sohn ist im Stress (Studium). Kurz vor Ende des Telefonats die magische Stimme des Sohnes im Hintergrund, ob Mutti noch die und die Frage stellen kann. Zum Glück habe ich Armlehnen an meinem Stuhl. Ach so der Sohn ist 30 Jahr alt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt
Nun zu Deinem Anliegen.
Die beiden haben Dir ja schon alles erzählt was es gibt. Trotzdem möchte auch meinen Senf noch dazugeben.
Eigentlich bin ich von der TK anderes gewohnt. Die finden doch sonst Hintertüren wo es keine gibt, um für den Studenten das beste herauszuholen. Ist aber meistens regional unterschiedlich.
Nun, bei uns wird es auch wie bei Czauderna geregelt. Selbst wenn die Widerspruchsfrist rum ist, kann die TK Ihren Bescheid korrigieren. Und dass muss Sie sogar. Aber hier scheint wohl wirklich jemand auf stur zu schalten.
Sofern du den Brief noch nicht abgeschickt hast, würde ich gleich einen Antrag auf Ratenzahlung mit einfließen lassen (lfd. Monat + Rate). Ist zwar immer noch eine starke finanzielle Belastung aber da musst du wirklich durch
Wenn du richtig fies sein willst, dann schickst du eine Kopie des Briefes an das BVA.
Wünsche Dir viel Erfolg. Bei Fragen weißt du wo du uns findest.
VG
Hucky
PS: Schon mal einen Kassenwechsel gedacht?
Verfasst: 12.09.2009, 12:18
von Paule
Melon hat geschrieben: Das habe ich aber erst viel später gesehen, als Mahnungen kamen wegen rückständiger Beiträge, wo eben für ein Monat allein 640,- Euro angemahnt wurden. Da bin ich aus allen Wolken gefallen. Kurz zur Erklärung: Ich hatte schon vorher Probleme, jeden Monat die ca. 140 Euro für die KV aufzubringen und hänge mit den Monatsbeiträgen seit eh und je hinterher.
Anmerkungen eines armen Rentners:
Ob jemand wirklich zu einem Studium in der Lage ist, wenn er nicht mal einen Brief vollständig lesen kann, bezweifle ich...