Seite 2 von 2

Verfasst: 10.08.2009, 08:15
von lewlin
Natürlich ist Schwangerschaft keine Krankheit.
Es gibt jedoch solche und solche !!!
Meine erste war auch Problemlos... und ich wünschte mir mit sicherheit das es bei dieser genauso wäre...
Bis später...

Verfasst: 10.08.2009, 11:49
von Czauderna
Hallo,

ja, schwanger ist nicht krank - das stimmt schon, wenn ich aber den letzten Beitrag so lese dann trifft wohl meine Erfahrung eher zu als
die von Ratte 1.

Sicher, es kommt immer auf den Einzelfall an, aber den gilt es zu erkennen
und mit zitieren von §§ tue ich das bestimmt nicht.

Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.08.2009, 19:03
von ratte1
@ Czauderna,
m.E. hilft es der TE nicht, wenn wir spekulieren, wessen Erfahrungen in der hier geschilderten Situation wohl hier eher zutreffen könnten. :wink: Vielmehr muss tatsächlich, wie auch sonst bei jeder AU aus anderen Gründen, der Einzelfall betrachtet werden.

Mir ging es nur darum, der TE mitzuteilen, dass sie sich nicht drauf verlassen kann, dass bei Schwangere keine Arbeitsfähigkeit durch den MDK attestiert wird und der geschilderte Vorgang nicht wirklich ungewöhnlich ist.

@lewlin
Ob Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaftsbeschwerden besteht oder nicht können wir alle hier nicht beurteilen.
Sie haben m.E. folgende Möglichkeiten:
1. Sie bewegen Ihren Arzt dazu, einen begründeten Einspruch gegen die Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit zu schreiben und umgehend an die KK zu senden.
2. Sie legen Widerspruch gegen die Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit bei der KK ein. Erfahrungsgemäß ist dieses aber zu langwierig und nicht unbedingt von Erfolg gekrönt.
3. Sie melden sich umgehend bei der Arbeitsagentur und verweisen darauf, dass Sie sich bereits am 03.08.09 wirksam arbeitslos ab 0.08. gemeldet haben.


Egal, wofür Sie sich entscheiden: Ich wünsche Ihnen und Ihrem Baby alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

ratte1

Verfasst: 10.08.2009, 20:11
von Hucky
Hallo,

ich habe das Gefühl, dass sich hier beide Institutionen gegeneinander ausspielen wollen. Die BA scheint die Gesundschreibung des MDK nicht akzeptieren zu wollen und du damit ohne Unterbrechung AU bist --> erst wieder melden wenn gesund. Die KK akzeptiert nicht die Abweisung der BA bezüglich des ALG 1. Neue AU (neue Krankheit/neuer Grund für die AU) ja erst ab 03.08.2009 für die KK --> BA wieder im Boot. Leidtragende bist du als Versicherte.

Die Sache mit der FAMI ist ein Versuch seitens der KK wehrt.

Unabhängig ob die Schwangerschaft ein Krankheit, ... ist :wink: , muss hier erstmal geklärt werden, ob die Beendigung der AU zum 31.07.2009 i.O. war/ist und damit die BA ALG 1 erstmal fortzahlen muss oder eben ohne eine Unterbrechung die AU bestand. Ich denke wenn dies geklärt ist, dann wird es wieder "normal".

Also auf zur KK wie die zur Gesundschreibung kommen. Und wenn endgültig geklärt auf zur BA (ggf. Zwischeninfo an die BA, das Klärung mit KK erfolgt)

VG
Hucky

PS: Ich wäre ja für (teilweises/vollständiges) Beschäftigungsverbot :wink: --> nicht vermittelbar.

Verfasst: 10.08.2009, 22:00
von ratte1
Hucky hat geschrieben:..Ich wäre ja für (teilweises/vollständiges) Beschäftigungsverbot :wink: --> nicht vermittelbar.
Du weißt aber schon, dass ein Beschäftigungsverbot nur bei und während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses geht, oder?
MfG
ratte1