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Verfasst: 12.05.2009, 10:08
von KV-Alex
freiwillig hat geschrieben:Vielen Dank für den extrem informativen Beitrag, KV-Alex .
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Danke für die Blumen :D

Die Antworten von 2 GKV´s, welche zumindest von mir noch nichts von der Aussage des BMG wissen und der Gesetzestext stehen noch aus.

Bin mal auf deren Antworten dazu gespannt, da es ja durchaus nicht auszuschließen ist, das jede GKV gewisse eigene Festlegungen auch oder gerade zur Anwartschaft in der Satzung treffen kann, die meiner Rechtsauffassung nach, aber nicht von davon abweichen dürften, dass diese Anwartschaft auf die Vorversicherungszeiten anrechenbar ist.

Ich gehe bei solchen Verwaltungsakten lieber ganz sicher, denn in ca. 20 Jahren einen Nachweis über diese Anrechenbarkeit zu finden, könnte z.B. dann schwierig werden, wenn vielleicht durch eine künftige Gesetzesänderung "neue" Anwartschaften ab einem gewissen Stichtag nicht mehr anrechenbar wären, was durchaus nicht auszuschliessen ist.

Gruß Alex

P.S.:

Um niemanden auf eine falsche Fährte zu locken, habe auch ich sämtliche Aussagen / Antworten, die darauf hinweisen könnten, dass diese Anwartschaft nicht auf Vorversicherungszeiten anrechenbar ist, in meinen Postings gelöscht :wink:

Rechtsgrundlage Anwartschaft Vorversicherungszeit für KVdR

Verfasst: 04.07.2009, 10:08
von KV-Alex
So, endlich - nach ca. 6 Wochen Wartezeit, habe ich vom BMG eine verbindliche Aussage zur Anwartschaft im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vorversicherungszeiten zur KVdR erhalten.

Dort steht nun also, dass diese Anwartschaft wie eine reguläre Mitgliedschaft behandelt wird und somit auf die Vorversicherungszeiten zur KVdR angerechnet wird.



Alex