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Verfasst: 25.02.2009, 17:47
von KKbine
Hallo!

Also entweder ist da etwas völlig an mir vorbeigegangen oder aber deine Krankenkasse versucht mit äußerst interessanten Tricks, Krankengeld einzusparen. Wie Fee schon schrieb, maßgeblich ist, was VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit an Entgelt erzielt wurde. Und hier warst du ja eindeutig beschäftigt. Dass deine Krankenkasse keine Argumente hat siehst du schon an der "schwammingen" Ausdrucksweise und dass keine Rechtsgrundlage angegeben wird. Leg sofort Widerspruch ein unter Hinweis auf die mangelnde Angabe von Rechtsgrundlagen und dass das Krankengeld nicht willkürlich gekürzt werden kann. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass sich da etwas geändert hätte und wenn doch: Dann muss man es dir schriftlich benennen.

Viel Erfolg,

Gruß

Verfasst: 25.02.2009, 20:29
von Czauderna
Hallo,

das ist kein Verwaltungsakt und deshalb rechtlich nicht haltbar.
Da gibt es nur eines - Widerspruch einlegen - einen Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und die Weiterzahlung des bisherigen Krankengeldes verlangen.
Das Schreiben der Kasse ist ein Witz.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.02.2009, 20:47
von Krankenkassenfee
Hallo,

hab mich mal umgehört und man sagt so in der szene, dass das ein übliches Verhalten bei BKKn ist.
Allerdings knicken die sofort ein, wenn der Versicherte sich wehrt und ins Widerspruchs- und Klageverfahren gehen will. Denn an einem Urteil ist keine Kasse interessiert.

Was Du auch noch machen kannst ist Dich ans Bundesversicherungsamt wenden (wenn bundesunmittelbare Kasse). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kasse das da vernünftig begründen kann und ggf. droht dann eine Prüfung von Ort .... Daran kann die Kasse ebenfalls nicht interessiert sein.

Tritt selbstbewußt auf und sag, dass Du Dir das keinesfalls gefallen lassen wirst.

LG, Fee

Verfasst: 25.02.2009, 22:57
von KKbine
Hallo!

Einen Tipp würde ich noch geben: Ruf die Kasse doch mal an und frag nach, weshalb keine Rechtsgrundlage angegeben wurde. Nach deiner Kenntnis wäre § 47 SGB V gültig und du hättest Anspruch auf Krankengeld in der bisher gezahlten Höhe. Stellt sich der Kundenbetreuer dumm, dann sag halt schon, dass ein Widerspruch folgt. Ein Verwaltungsakt ist nämlich dennoch ergangen, wenn vermutlich auch fehlerhaft, aber da dieses Schreiben in deine individuellen Verhältnisse eingreift und dir ein geringeres Krankengeld ab 01.01.09 mitgeteilt wurde, ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, war es eine AOK, hierbei sind die Landesversicherungsämter zuständig, das kann nach Bundesland aber auch variieren. Ein solches Vorgehen ist schon bedenklich und eventuell sollte man das auch mal mitteilen ? Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


Viel Erfolg!

Gruß
KKbine :D

Verfasst: 17.03.2009, 20:14
von sdgk85
ich danke euch für die hilfe die krankenkasse hat nen rückzieher gemacht als ich das vdk eingeschaltet habe bekomme jetzt erstmal ne fette nachzahlung :lol:


gruß sdgk85