Verfasst: 25.02.2009, 17:47
Hallo!
Also entweder ist da etwas völlig an mir vorbeigegangen oder aber deine Krankenkasse versucht mit äußerst interessanten Tricks, Krankengeld einzusparen. Wie Fee schon schrieb, maßgeblich ist, was VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit an Entgelt erzielt wurde. Und hier warst du ja eindeutig beschäftigt. Dass deine Krankenkasse keine Argumente hat siehst du schon an der "schwammingen" Ausdrucksweise und dass keine Rechtsgrundlage angegeben wird. Leg sofort Widerspruch ein unter Hinweis auf die mangelnde Angabe von Rechtsgrundlagen und dass das Krankengeld nicht willkürlich gekürzt werden kann. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass sich da etwas geändert hätte und wenn doch: Dann muss man es dir schriftlich benennen.
Viel Erfolg,
Gruß
Also entweder ist da etwas völlig an mir vorbeigegangen oder aber deine Krankenkasse versucht mit äußerst interessanten Tricks, Krankengeld einzusparen. Wie Fee schon schrieb, maßgeblich ist, was VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit an Entgelt erzielt wurde. Und hier warst du ja eindeutig beschäftigt. Dass deine Krankenkasse keine Argumente hat siehst du schon an der "schwammingen" Ausdrucksweise und dass keine Rechtsgrundlage angegeben wird. Leg sofort Widerspruch ein unter Hinweis auf die mangelnde Angabe von Rechtsgrundlagen und dass das Krankengeld nicht willkürlich gekürzt werden kann. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass sich da etwas geändert hätte und wenn doch: Dann muss man es dir schriftlich benennen.
Viel Erfolg,
Gruß