Seite 2 von 2

Hallo synbios,

Verfasst: 17.07.2009, 13:19
von Hucky
Hallo,

mit der Befreiung hast du Dir den Studentenbeitrag veschenkt. Darüber klären wir unsere Studenten auf. Wenn die es trotzdem wollen, dann haben Sie eben Pech.

Jedoch muss ich der Krankenkassenfee zustimmen. Du kannst in der GKV bleiben. Allerdings kann ich mir den Beitrag von 66,81 bzw. neu 64,66 nicht erklären, Der gilt nur für Fachschüler, weil diese nicht versicherungspflichtig werden.

Ich bin auch AOK-Mitarbeiter und kann mir nicht erklären wie diese AOK Dir diesen Tarif anbieten kann. Entweder Denk- oder Tippfehler. Deine Möglichkeit in Deiner AOK zu bleiben ist nur die bereits mehrfach erwähnte Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Dafür ist aber eine "Anzeige zur Pflichtversicherung" notwendig. Du teilst also Deiner AOK mit, dass du nicht versichert bis und Dich somit gern über diese Rechtsgrundlage versichern möchtest. Der Beitrag müsste bei ca. 138 € (seit 01.07.2009) liegen. Wird also wie berkas geschrieben hat wie eine freiwillige Versicherung behandelt.

VG
Hucky