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Verfasst: 28.02.2009, 14:08
von windkom
Hallo Krümmel, lies Dir bitte meinen beitrag genau durch.
Die Kasse hat mir den Verdienst meines Vaters!!! der letzten 10 Jahre ausgedruckt.
Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt und der Sachbearbeiter wurde gefeuert.
--> Nein in die PKV kann ich mich nicht verkrümmeln, weil ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch nicht (über drei Jahre) überschritten hatte.
Zum Anderen ist es aber so, dass ich in einer EU Universität eingeschrieben bin und über das dortige Versicherungssystem eine EU Gesundheitskarte habe, mit der ich zum deutschen Arzt gehen kann.
Verfasst: 01.03.2009, 10:39
von devil767
Die Taktik mit den verschiedenen Kassen kann gar nicht mehr funktionieren.
Durch die neue einheitliche Krankenversicherungsnummer. Da jeder eine neue Nummer bekommt und diese inzwischen vergeben sind werden nun durch das BVA die Abgleiche gemacht. Und die Kassen haben die Versicherung zu klären (eben Beispiel Fami und KVStud).
Ebenso wie vorher schon angemerkt wird die "normale" BVA Prüfliste noch versandt, die dann richtig Geld kosten würde wenn man eine gewisse Fehlerqoute an Versicherungszeiten überschreiten würde. Die Hochrechnung wird dann auf den ganzen Versichertenbestand gemacht und dann ist es eben nicht einer, sondern es sind dann auf einmal tausend. Und das kostet Geld.
Ich kenne keine Kasse die gern "Strafzahlungen" ans BVA zahlt und gleichzeitig seine Versichertenjahre im Bestand aufgeben mag.
Verfasst: 01.03.2009, 19:03
von Czauderna
Hallo,
was der Kollege oder die Kollegin "windkom" zu diesem Thema hier von sicht gibt beweist wieder einmal wie gefährlich "eingebildetes Halbwissen" sein kann.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 01.03.2009, 22:52
von windkom
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was der Kollege oder die Kollegin "windkom" zu diesem Thema hier von sicht gibt beweist wieder einmal wie gefährlich "eingebildetes Halbwissen" sein kann.
Gruß
Czauderna
Ich lache über diese Aussage.
Mit den o.g. legalen Strategien (Einschreibung in einer EU Universität, Kassenwechsel etc.) habe ich über EUR 3000,- an Versicherungsbeiträgen gespart.
Das Schöne ist, ab 01.01.09 ist Alles verjährt. Gerade im Jahr 2002, 2003, 2004 ging es heftig zur Sache. Irgendwie schien es den Kassen dann zu bunt zu werden. Sie haben keine Bescheide mehr geschickt.
Verfasst: 02.03.2009, 12:00
von Czauderna
windkom hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was der Kollege oder die Kollegin "windkom" zu diesem Thema hier von sicht gibt beweist wieder einmal wie gefährlich "eingebildetes Halbwissen" sein kann.
Gruß
Czauderna
Ich lache über diese Aussage.
Mit den o.g. legalen Strategien (Einschreibung in einer EU Universität, Kassenwechsel etc.) habe ich über EUR 3000,- an Versicherungsbeiträgen gespart.
Das Schöne ist, ab 01.01.09 ist Alles verjährt. Gerade im Jahr 2002, 2003, 2004 ging es heftig zur Sache. Irgendwie schien es den Kassen dann zu bunt zu werden. Sie haben keine Bescheide mehr geschickt.
Hallo,
nun, wenn man dir draufkommt dass es sich bei deinen Handlungen um Vorsatz gehandelt hat, dann verjährt das ganze erst nach 30 Jahren.
Du magst dich ja wegen deiner "Clevernis" hier rühmen, ich denke aber
das es für die um Rat Fragenden ein eher schlechter Rat ist.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 02.03.2009, 12:24
von windkom
Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
nun, wenn man dir draufkommt dass es sich bei deinen Handlungen um Vorsatz gehandelt hat, dann verjährt das ganze erst nach 30 Jahren.
Du magst dich ja wegen deiner "Clevernis" hier rühmen, ich denke aber
das es für die um Rat Fragenden ein eher schlechter Rat ist.
Gruß
Czauderna
Sie sind ja eine ganz Schlaue und glänzen jetzt mit Ihrem Wissen bzgl. der veränderten Verjährungsfrist wg. Vorsatz.
Die Krankenkasse entscheidet 2003 per Bescheid, dass man weiterhin trotz hohen Einkommens familienversichert ist.
Die Krankenkasse hat alle notwendigen Unterlagen erhalten (kennt genau den Verdienst).
Wenn die Kasse nun "falsch" entschieden hat, kann das kein Vorsatz vom Versicherten gewesen sein.
Jetzt in 2009 anzukommen und die Bescheide im nachhinein aufzuheben, ist natürlich möglich. Aber dann kann ich auf die Verjährung der Forderungen pochen.
Verfasst: 03.03.2009, 00:24
von Flat Eric
Hallo windkom,
ich will mich hier gar nicht in die Diskussion einmischen, ob Deine "Taktik" aufgehen würde. Nach den Stories habe ich aber arge Befürchtungen, wie bei Euch gearbeitet wird. "Von draußen scheint die Sonne rein, hak ab, es wird schon richtig sein". Im Zweifel fliegt n Tausi zum BVA
Oh Man...
Ich frage mich auch, warum Du hier den "Schleuser" spielst. Als Mitarbeiter eines Sozialversicherungsträgers sollte man doch auch moralisch verinnerlicht haben, dass es in einem solidarischen System nicht darum gehen kann, soviel Geld wie möglich am Staat vorbei zu schmuggeln. Das kann doch auch nicht der Sinn dieses Forums sein.
Außerdem mag es ja bei Dir und evtl. auch noch bei ein paar anderen gut gehen. Aber was ist, wenn Dein Rat für die Ratsuchenden nach hinten losgeht?
Verfasst: 03.03.2009, 01:49
von windkom
Meine gelisteten Tricks sind alle legal.
Das SGB weist eben Lücken auf, die eben "missbraucht" werden. Illegal ist das nicht und damit kein Vorsatz.
Anstatt eben jeden Monat EUR 67,- an die Krankenkasse abzudrücken, spare ich lieber das Geld und habe EUR 804,- am Jahresende gespart. Damit kommt man jetzt während der Finanzkrise bis nach Australien und zurück. Da mache ich lieber im deutschen Winter in Australien Urlaub, statt jeden Monat EUR 67,- von meinem Konto weglaufen zu sehen.