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Verfasst: 19.01.2009, 18:29
von Koulchen
So, jetzt sehen wir etwas klarer, nachdem mein Mann lieber mit der Reha-Dame der Krankenkasse sprechen als ihr unpersönlich ein Fax schicken wollte:

Als sie gehört hat, daß diese Woche über den Krankengeldanspruch ab 01.01.2009 entschieden wird, hat sie sofort angeboten, den Vorgang noch ein paar Tage auf Halde zu legen. (Die Entscheidung über die Reha muß wohl innerhalb von drei Wochen erfolgen, nachdem vom unzuständigen Sozialversicherungsträger der Antrag weitergeleitet wurde.) Wenn das Krankengeld weitergezahlt würde, sei bei der medizinischen Reha definitiv die Krankenkasse in der Pflicht, parallel zur Reha das Krankengeld als unterhaltssichernde Leistung zu zahlen.

Das einzige, was mit der Ablehnung seitens der Rentenversicherung definitiv gestorben ist, ist das Übergangsgeld - selbst wenn sich später herausstellen sollte, daß die DRV der korrekte Kostenträger gewesen wäre. Dann würde es zu einer Kostenerstattung zwischen den Sozialversicherungsträgern kommen, eine rückwirkende Zahlung des Übergangsgelds (oder des Differenzbetrags zum Krankengeld) an den Versicherten käme nicht zustande.

Auf die Frage des eingeschränkten Gestaltungsrechts kam die Mitarbeiterin der Reha-Abteilung ebenfalls zu sprechen: Das sei hier zum aktuellen Zeitpunkt - in dem noch kein Krankengeld fließt - kein Thema. Solange kein Krankengeld fließe, würde es nicht viel bringen, wenn sie das Gestaltungsrecht einschränkte und mit Verlust des KG-Anspruchs drohte.

Sobald das Krankengeld wieder fließt (wovon ich inzwischen ausgehe), sieht die Sache wieder anders aus. Das hängt dann damit zusammen, daß die Kasse schließlich meinen Mann aufgefordert hatte, den Rentenversicherungsantrag zu stellen, nachdem die MDK-Begutachtung eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Meinem Mann wäre es natürlich lieber, möglichst bald die medizinische Reha antreten zu können, also würde er den Antrag nicht zurückziehen, wenn mit dem Krankengeld alles geregelt wäre.

Ich muß sagen, das war ein wirklich fruchtbares Telefonat mit einer sehr kompetenten Mitarbeiterin. Das andere Telefonat des heutigen Tages hat allerdings meinem Mann und mir die Kraft aus dem Gesicht fallen lassen:

Wir hatten uns über die sehr geringe Höhe des rückwirkend gezahlten Krankengelds für 2008 gewundert und direkt nach Eingang des Bescheids per Fax angefragt, welche Bemessungsgrundlage dafür angenommen wurde. Nachdem diese Frage morgen vier Wochen unbeantwortet geblieben wäre, haben wir heute noch einmal angerufen. Dabei hat sich herausgestellt, daß die Mitarbeiterin des Servicezentrums Krankengeld eine völlig falsche Zeile der BWA als Bemessungsgrundlage angesetzt hat, jedenfalls nicht den Gewinn. Am ehesten handelte es sich um die Privatentnahmen, aber auch nicht so ganz genau, jedenfalls war es völlig daneben. Jetzt wird das Krankengeld noch einmal neu berechnet.

Diese schockierende und die andere positive Erfahrung haben uns deutlich gezeigt: Es hängt eher an den Mitarbeitern als an der Kasse, wenn etwas gründlich schiefgeht.

Viele Grüße
Koulchen

Verfasst: 20.01.2009, 22:27
von GerneKrankenVersichert
Koulchen hat geschrieben: Auf die Frage des eingeschränkten Gestaltungsrechts kam die Mitarbeiterin der Reha-Abteilung ebenfalls zu sprechen: Das sei hier zum aktuellen Zeitpunkt - in dem noch kein Krankengeld fließt - kein Thema. Solange kein Krankengeld fließe, würde es nicht viel bringen, wenn sie das Gestaltungsrecht einschränkte und mit Verlust des KG-Anspruchs drohte.

Sobald das Krankengeld wieder fließt (wovon ich inzwischen ausgehe), sieht die Sache wieder anders aus. Das hängt dann damit zusammen, daß die Kasse schließlich meinen Mann aufgefordert hatte, den Rentenversicherungsantrag zu stellen, nachdem die MDK-Begutachtung eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt hat.
Immer noch Vorsicht. Wurde dein Mann schriftlich aufgefordert, den Rehaantrag zu stellen? Mit diesem Schreiben wurde wahrscheinlich das Gestaltungsrecht eingeschränkt. Und beim Krankengeld sind wir uns doch einig, das sollte/müsste durchgehend gezahlt werden :wink: Und mit einem bereits eingeschränkten Gestaltungsrecht....

GKV

Verfasst: 20.01.2009, 23:47
von Koulchen
Hallo GKV,

danke für die Warnung!

Ja, mein Mann wurde schriftlich aufgefordert, den Reha-Antrag zu stellen. Da war auch so eine Art Rechtsbehelfsbelehrung dabei - es gibt ja Kassen, die das lieber "Beratungsblatt" nennen :wink: Da steht es dann noch einmal ganz deutlich drin, und auch im Schreiben selbst habe ich bei genauerer Prüfung folgenden Satz gefunden: "Ein wichtiger Hinweis für Sie: Ihr Krankengeldanspruch kann enden, wenn Sie Ihren Antrag nicht innerhalb von zehn Wochen nach Erhalt dieses Schreibens stellen oder diesen ohne unsere Zustimmung zurückziehen."

Das heißt, wir werden jetzt im Fax erwähnen, daß wir der Meinung sind, es müsse Krankengeld gezahlt werden, und mein Mann deshalb den Antrag aufrechterhält.

Im schlechtesten Fall würde er erst einmal kein Krankengeld während der Reha bekommen. Aber das würde doch später, wenn die Sache geklärt ist, rückwirkend gezahlt, oder? Wie sieht es mit der Zuzahlung aus - kann er die irgendwie umgehen oder eine Stundung erreichen, zumindest solange die Krankengeldgeschichte noch nicht durch ist? 210 EUR sind beim jetzigen Stand der Dinge nicht mehr so ohne ...

Viele Grüße
Koulchen

Verfasst: 21.01.2009, 13:59
von GerneKrankenVersichert
Koulchen hat geschrieben: Im schlechtesten Fall würde er erst einmal kein Krankengeld während der Reha bekommen. Aber das würde doch später, wenn die Sache geklärt ist, rückwirkend gezahlt, oder?
Ja.
Wie sieht es mit der Zuzahlung aus - kann er die irgendwie umgehen oder eine Stundung erreichen, zumindest solange die Krankengeldgeschichte noch nicht durch ist? 210 EUR sind beim jetzigen Stand der Dinge nicht mehr so ohne ...
Bei Zuzahlungen gilt die Überforderungsregelung nach § 62 SGB V. Ihr müsst höchstens 2 % (1 % bei schwerer chronischer Erkrankung, die allerdings bereits 2008 komplett bestanden haben müsste) des Jahresbruttoeinkommens abzüglich Angehörigenfreibeträge zahlen. Über eine evtl. Stundung müsstet ihr mit der TK verhandeln.

GKV

Verfasst: 21.01.2009, 14:15
von Koulchen
Danke!

Dann werden wohl die 2 % gelten. Falls es mit der Reha bald klappt, wird die Zuzahlung nötig sein, weil die Belastungsgrenze dann wohl erst später im Jahr erreicht sein dürfte.

Viele Grüße
Koulchen