Czauderna hat geschrieben: ↑17.06.2024, 09:26
Hallo,
also warst du für 5 Monate (März - Juni) ohne jegliches Einkommen?
Und das ist dir nicht aufgefallen - Respekt.
Naja, so einfach war das nicht. Ich hatte letzte jahr kleinere Beträge vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen, auch in dem Zeitraum wo ich kein Krankengeld erhielt wegen dem Widerspruch. Z.b Lohnerhöhungsausgleich.
Als ich bemerkte dass für einen Monat das Geld fehlt, dachte ich- habe vom Arbeitgeber für einen Monat das Geld erhalten- somit bekomme ich wohl für diesen Monat kein Krankengeld.
Beim nächsten Monat dachte ich, könnte ja sein- dass wegen der Zahlung vom Arbeitgeber irgendwas berechnet wird und das Geld eventuell etwas später kommt. (letztes jahr hatte ich laut Arbeitgeber zuviel Lohnerhöhungsausgleich erhalten, so dass der Bonus geringer im letzten Jahr ausfiel- was ich auch der Krankenkasse so mitteilte)
Weiterer Monat verging, dann hatte ich vermutet- vielleicht hatte sich die Krankenkasse verrechnet und mir steht nur pro monat ein geringer Betrag zu. So kam ich auf das Ergebnis(im kopf gerechnet etwas mehr als 1000 euro netto) Somit bis Ende April hab ich wohl die Leistung die mir zusteht erhalten? Ich hatte einfach Vertrauen in der Krankenkasse dass diese keine Fehler machen.
Als ich merk,te dass die Zahlung auch für Mai fehlt- (dann wäre das monatlich unter 1000 Euro netto Krankengeld gewesen für ein Vollzeitjob) hab ich die Krankenkasse mal angefragt - Rückmeldung "bitte zurückrufen" erst dann kam ich darauf dass das Geld fehlt.
Czauderna hat geschrieben: ↑17.06.2024, 09:26
Nehmen wir mal an, es wären noch 14 Tage Urlaubsanspruch, der nicht abgegolten wird, sondern eben tatsächlich abgenommen würde. Das würde bedeuten, diese 14 Tage würden vom Arbeitgeber als normale Lohnzahlung gemeldet werden, also dafür dann kein Krankengeld.
Ich habe mal im Internet recherchiert, wenn man Krank ist dann kann man ja nicht Urlaub nehmen. Es gibt wie ich gelesen habe Fälle wo man während Urlaubs Krankmeldung einreichen kann- somit werden die Tage ja nicht mehr als Urlaubstage gezählt. Ist das bei Krankengeld nicht der Fall?
Und müsste nicht ein Hinweis wegen Datenschutz kommen? wegen den Fragen? Habe im Internet gesucht, bei solchen Fragen war wohl ein Hinweis zu Datenschutzbedingung auch dabei. Bei mir fehlt diese komplett, war ja auch eine Mail.
Czauderna hat geschrieben: ↑16.06.2024, 22:44
Was die Fragen angeht, so kannst du die ersten Fragen beantworten (meine ich), die letzte Frage nach dem Resturlaub würde ich entweder nicht beantworten oder mit "weiß ich nicht".
Also muss ich diese Fragen beantworten?
Czauderna hat geschrieben: ↑17.06.2024, 09:26
Wurde denn das Beschäftigungsverhältnis zum 30.06.2024 beendet?
Laut Vetrag, endet dieser ab Rentenalter. Mein Arbeitgeber hatte mich kürzlich gefragt ob ich weiterhin Interesse habe, ich sagte erstmal dass ich das überdenken möchte. Aber so wie es aussieht macht es kein Sinn, den Job wieder aufzunehmen - Obwohl es finanziell Sinn machen würde!
Gruß
Bluub20