vielleicht nochmal zum Verständnis:
Grundsätzlich.....
- Das Krankengeld wird immer nur bis zum Datum der ärztlichen Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit (AU) gezahlt, denn ggf. dauert die AU ja doch nicht so lange, wie der Arzt an diesem Tag annimmt?!
Beispiel: Am 03.02. gehe ich zum Arzt, der Arzt schreibt mich bis 15.03. weiter AU. Am 05.03. merken wir aber, dass ich doch wieder arbeiten gehen kann...
Hätte die Kasse also bereits bis zum 15.03. Krankengeld gezahlt, müssten sie jetzt wieder zurückfordern...
Daher wird "nur" bis 03.02. gezahlt. Denn bis zu diesem Tag war ich ja wirklich krank.
- Die Krankengeldzahlung sollte (wie die Gehaltszahlung auch) in ca. monatlichen Abständen gezahlt werden. Daher gibt die Kasse immer einen ungefähren Zeitpunkt für den nächsten Zahlschein an. Wenn Du aber schneller Geld brauchst, kannst Du natürlich auch schon nach 2 Wochen den nächsten Zahlschein einreichen.
- Rehaberater wollen Dir normalerweise nichts Böses... Wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben: Das Interesse an einer Genesung hat ja nicht nur die Kasse, oder?? Wer ist schon gerne krank??
- Aufgrund eines Faxes eine Zahlung anweisen ist für die Kasse ein hohes Risiko, da die Unterlagen leicht gefälscht werden können.
Mein Vorschlag: Gehe mit dem Original in Deine Filiale. Dann haben sie das Original vorliegen und können es intern an die Krankengeldabteilung faxen. So geht die Zahlung ratz fatz
Also, nicht aufregen
Es ist alles machbar.. und alles Gute!