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Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 01.02.2023, 15:33
von Kehlchen
Hallo Freiwill, bist du -ohne den EMR Rentenantrag zu stellen oder bevor du ihn stellst- freiwillig oder pflichtversichert in GKV?
MfG
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 01.02.2023, 15:51
von Czauderna
Kehlchen hat geschrieben: ↑01.02.2023, 15:33
Hallo Freiwill, bist du -ohne den EMR Rentenantrag zu stellen oder bevor du ihn stellst- freiwillig oder pflichtversichert in GKV?
MfG
Hallo,
sicher hast du das überlesen, aber er hat ja noch keinen Rentenantrag gestellt, er schreibt am 26.01., dass er z.Zt. freiwillig in der GKV versichert ist.
Gruß
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 00:01
von Kehlchen
Czauderna hat geschrieben: ↑01.02.2023, 15:51
Kehlchen hat geschrieben: ↑01.02.2023, 15:33
Hallo Freiwill, bist du -ohne den EMR Rentenantrag zu stellen oder bevor du ihn stellst- freiwillig oder pflichtversichert in GKV?
MfG
Hallo,
sicher hast du das überlesen, aber er hat ja noch keinen Rentenantrag gestellt, er schreibt am 26.01., dass er z.Zt. freiwillig in der GKV versichert ist.
Gruß
Czauderna
Hallo, ja, gelesen habe ich es, aber wo sieht bei dieser Voraussetzung Freiwill das Problem? Er kann aus der GKV nicht rausfliegen, was er als Sorge zu haben scheint. Unterstellt, dass Rentenwartezeit erfüllt ist, wird bei Bewilligung von EMR (oder später Altersrente) die Voraussetzung für GKV-Pflichtversicherung in KvdR vorliegen. Freiwill kann bzgl. Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden als aktuell, wenn derzeit freiwilliges GKV-Mitglied.
MfG
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 00:13
von Czauderna
Hallo,
ich vermute, weil er/sie sich so auf der "Vorversicherungszeit" eingeschossen hatte, dass es ihm darum ging. Früher war es nämlich so, dass für einen Wiedereintritt in einer GKV-Kasse als freiwillig Versicherter eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt sein musste, damit das möglich war. Die ist aber durch Einführung der "OAV" - obligatorische Anschlussversicherung, weggefallen.
In diesem Falle stellt sich der Versicherungsablauf eigentlich so dar.
1. Freiwillige Versicherung in der GKV
2. Rentenantrag und Übergang in die Pflichtversicherung als Rentenantragsteller/in wegen erfüllter 9/10 Regelung, wenn es keine Vorrangversicherung gibt, wie z.B. Beamter oder hauptberuflich selbständiger
3. Rechtskräftige Ablehnung des Rententrägers zum Tag X
4. ab Folgetag wieder freiwillige Versicherung (siehe dazu auch den Beitrag von Rossi)
Ich sehe das auch so - er muss sich keine Gedanken machen, dass er nach einer eventuellen Ablehnung seines Rentenantrages dann ohne Versicherung da stehen wird, zumal ihn dann auch keine PKV nehmen muesste, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 00:17
von Freiwill
Kehlchen hat geschrieben: ↑02.02.2023, 00:01
Freiwill kann bzgl. Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden als aktuell, wenn derzeit freiwilliges GKV-Mitglied.
Leider doch, da ich am Tag eines Rentenantrags in die "tolle" Krankenversicherung der Renten
antragsteller käme. Damit wäre mit diesem Tag mein Anspruch auf Übernahme von 50 % der Krankenversicherungskosten durch die Beihilfe vorbei.
Gibt es keine Möglichkeit, während eines Rentenantrags freiwillig versichert zu bleiben und im Falle einer Rentengewährung dennoch in die KvdR zu kommen?
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 01:08
von Kehlchen
Freiwill hat geschrieben: ↑02.02.2023, 00:17
Kehlchen hat geschrieben: ↑02.02.2023, 00:01
Freiwill kann bzgl. Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden als aktuell, wenn derzeit freiwilliges GKV-Mitglied.
Leider doch, da ich am Tag eines Rentenantrags in die "tolle" Krankenversicherung der Renten
antragsteller käme. Damit wäre mit diesem Tag mein Anspruch auf Übernahme von 50 % der Krankenversicherungskosten durch die Beihilfe vorbei.
Gibt es keine Möglichkeit, während eines Rentenantrags freiwillig versichert zu bleiben und im Falle einer Rentengewährung dennoch in die KvdR zu kommen?
Werden aktuell 50% der Beitragskosten der GKV von der Beihilfestelle übernommen?
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 09:33
von Kehlchen
Hallo Freiwill, Pauschale Beihilfe (Übernahme von 50% der Kosten an GKV) ist bei Pflichtversicherten ausgeschlossen. Ich nehme wegen deiner Frage im anderen Thread an, dass du bisher keinen Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt hast. Da absehbar ist, dass du bei Rentenantrag und Renteneintritt zum Pflichtversicherten wirst, würde ich an deiner Stelle keinen Antrag auf Pauschale Beihilfe stellen, denn bei Bewilligung der Pauschalen Beihilfe (als aktuell freiwillig Versicherter) stünde dir nach Rentenbewilligung gar keine Beihilfe mehr zu, weil mit der Bewilligung der Pauschalen Beihilfe der Anspruch auf individuelle Beihilfe unwiderruflich wegfällt.
MfG
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 09:40
von Czauderna
Freiwill hat geschrieben: ↑02.02.2023, 00:17
Kehlchen hat geschrieben: ↑02.02.2023, 00:01
Freiwill kann bzgl. Krankenversicherung nicht schlechter gestellt werden als aktuell, wenn derzeit freiwilliges GKV-Mitglied.
Leider doch, da ich am Tag eines Rentenantrags in die "tolle" Krankenversicherung der Renten
antragsteller käme. Damit wäre mit diesem Tag mein Anspruch auf Übernahme von 50 % der Krankenversicherungskosten durch die Beihilfe vorbei.
Gibt es keine Möglichkeit, während eines Rentenantrags freiwillig versichert zu bleiben und im Falle einer Rentengewährung dennoch in die KvdR zu kommen?
Hallo,
ich wiederhole mich gerne noch einmal - solange jemand Beamter ist kann er nicht krankenversicherungspflichtig werden. Das gilt auch für Beamten, die schon als solcher in der GKV freiwillig versichert sind - hier mal die gesetzliche Grundlage dafür
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
das heißt für dich, dass du, solange du den Status Beamter innehast und demzufolge auch einen Beihilfeanspruch besitzt, du nicht in die KVdR kommst, sondern weiterhin freiwillig bei der GKV versichert bist. Ab Rentenbeginn bekommst du auch Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,3% deiner Bruttorente. Wir hatten (Hessen) viele Beamte/innen, die neben ihrer Pension auch eine, meist geringe, Altersrente erhielten und freiwillig bei uns versichert waren
Gruss
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 12:28
von Freiwill
Kehlchen hat geschrieben: ↑02.02.2023, 01:08
Werden aktuell 50% der Beitragskosten der GKV von der Beihilfestelle übernommen?
Im Prinzip schon, aber ich habe den Antrag noch nicht abgeschickt. Dann erhalte ich aber 50 % der Kosten rückwirkend ab 1. Januar.
Czauderna hat geschrieben: ↑02.02.2023, 09:40
ich wiederhole mich gerne noch einmal - solange jemand Beamter ist kann er nicht krankenversicherungspflichtig werden. Das gilt auch für Beamten, die schon als solcher in der GKV freiwillig versichert sind
das heißt für dich, dass du, solange du den Status Beamter innehast und demzufolge auch einen Beihilfeanspruch besitzt, du nicht in die KVdR kommst, sondern weiterhin freiwillig bei der GKV versichert bist.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna, du hast übersehen, dass ich
kein Beamter bin!
Ich weiß, dass sobald ich Rentner wäre die DRV die Hälfte der Krankenversicherungskosten tragen würde und nicht mehr die Beihilfe.
Meine Fragen betreffen aber den
Zeitraum der Rentenantragstellung während derer weder die Beihilfe noch die DRV 50 % übernehmen sondern ich 100 % zahlen muss.
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 12:59
von Czauderna
Hallo,
Hallo Czauderna, du hast übersehen, dass ich kein Beamter bin!
ja, kann sein - was genau bist du dann, wenn du selbst kein Beamter/in bist aber trotzdem einen Beihilfeanspruch hast -
bleibt doch eigentlich nur Witwe(r)/Waise übrig ?
Kehlchen hatte dich schon einmal gefragt, aber so richtig geantwortet hast du nicht
Ich weiß, dass sobald ich Rentner wäre die DRV die Hälfte der Krankenversicherungskosten tragen würde und nicht mehr die Beihilfe.
Das gilt aber nur für die Rente selbst - für Versorgungsbezüge, und da gehören Hinterbliebenenversorgung beispielsweise dazu, muss aber auch Beitrag gezahlt werden, und zwar zu 100% vom Versorgungsbezieher.
Gruss
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 13:17
von Freiwill
Czauderna hat geschrieben: ↑02.02.2023, 12:59
ja, kann sein - was genau bist du dann, wenn du selbst kein Beamter/in bist aber trotzdem einen Beihilfeanspruch hast -
bleibt doch eigentlich nur Witwe(r)/Waise übrig ?
Kehlchen hatte dich schon einmal gefragt, aber so richtig geantwortet hast du nicht
Sorry, das hatte ich übersehen. Waise ist die Antwort.
Mein Hauptinteresse geht aber nach wie vor um die problematische Zeit als Rentenantragsteller, in der offenbar weder pauschale Beihilfe noch KvdR möglich ist?
Wäre es eine Möglichkeit, bei einem Rentenantrag auf die Krankenversicherungspflicht zu verzichten?
Aber dann könnte ich bei einer Rentengewährung nicht mehr in die KvdR, oder doch?
Wenn ich darüber nachdenke, könnte es sogar günstiger für mich sein, als Rentner nicht in die KvdR zu kommen, da der Beitrag auf Versorgungsbezüge in einer freiwilligen Versicherung entfiele und die pauschale Beihilfe gewährt würde. Aber leider ist die 9/10 Regelung bereits erfüllt.
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 13:25
von Czauderna
Freiwill hat geschrieben: ↑02.02.2023, 13:17
Czauderna hat geschrieben: ↑02.02.2023, 12:59
ja, kann sein - was genau bist du dann, wenn du selbst kein Beamter/in bist aber trotzdem einen Beihilfeanspruch hast -
bleibt doch eigentlich nur Witwe(r)/Waise übrig ?
Kehlchen hatte dich schon einmal gefragt, aber so richtig geantwortet hast du nicht
Sorry, das hatte ich übersehen. Waise ist die Antwort.
Mein Hauptinteresse geht aber nach wie vor um die problematische Zeit als Rentenantragsteller, in der offenbar weder pauschale Beihilfe noch KvdR möglich ist?
Wäre es eine Möglichkeit, bei einem Rentenantrag auf die Krankenversicherungspflicht zu verzichten?
Aber denn könnte ich bei einer Rentengewährung nicht mehr in die KvdR, oder doch?
Hallo,
danke für die Info - schau dir bitte noch einmal den § 6 SGB V (siehe Link in meinem obigen Beitrag) - heißt es
(2) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 versicherungspflichtige Hinterbliebene der in Absatz 1 Nr. 2 und 4 bis 6 genannten Personen sind versicherungsfrei, wenn sie ihren Rentenanspruch nur aus der Versicherung dieser Personen ableiten und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben.
Du schreibst zu Beginn -
Und zwar war ich die letzten 1,5 Jahre als Rentenantragsteller nach § 189 pflichtversichert.
wo und wie warst du vor dem Tag der Rentenantragstellung damals versichert?
Gruß
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 13:32
von Freiwill
Das trifft leider nicht zu, da es meine eigenen Rentenansprüche wären. Ich vermute was mit dem Paragraphen gemeint ist, wäre z.B. wenn ich Waisenrente erhalten würde, was aber nicht der Fall ist.
Czauderna hat geschrieben: ↑02.02.2023, 13:25
wo und wie warst du vor dem Tag der Rentenantragstellung damals versichert?
Gruß
Czauderna
Seinerzeit war ich als Krankengeldbezieher pflichtversichert.
Wäre der Verzicht auf die Krankenversicherungspflicht bei einer erneuten Rentenantragstellung trotz Erfüllung der 9/10 Regelung möglich?
Falls ja, wäre diese Befreiung dann auch im Fall eines Rentenbezugs weiterhin gültig?
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 14:21
von Czauderna
Hallo,
Wäre der Verzicht auf die Krankenversicherungspflicht bei einer erneuten Rentenantragstellung trotz Erfüllung der 9/10 Regelung möglich?
Falls ja, wäre diese Befreiung dann auch im Fall eines Rentenbezugs weiterhin gültig?
nein, das wäre so nicht möglich - Man kann sich zwar von der Krankenversicherung der Rentner befreien lassen, das hätte aber auch die Folge, dass man wirklich aus der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden und sich privat versichern müsste -
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 00115.html
Ich kenne solche Fälle aus meiner Praxis für den Bereich der Rentner nicht, dafür aber bei den Studenten um so mehr.
Also, ich sehe für dich keine Befreiungsmöglichkeit. wie immer, wenn es die anderen Experten/innen anders sehen - sofort melden. Danke
Gruss
Czauderna
Re: Rentenantrag verwirkt GKV-Mitgliedschaft?
Verfasst: 02.02.2023, 15:22
von Kehlchen
Hallo Freiwill, es geht alles etwas durcheinander, die Überschrift fragt nach der GKV Mitgliedschaft, aber eigentlich scheint es dir um den Bezug der Pauschalen Beihilfe zu gehen.
1. Wir lassen die beamtenrechtlichen Waisen-Versorgungsbezüge mal gedanklich weg. Du würdest - weil du nicht verbeamtet bist und Mitglied der GKV bist - während des Antrags und bei Bewilligung der EMR- oder Altersrente zu einem pflichtversicherten Mitglied der GKV (KVdR) werden. Das ist finanziell für dich besser als die freiwillige Mitgliedschaft, da nur halber Beitragssatz von dir gezahlt werden muss. Der ermäßigte KVdR-Beitragssatz würde für die Rentenbezüge angewandt werden, aber nicht auf die Waisen-Versorgungsbezüge.
Bei Ablehnung des EMR-Antrags würdest du wieder als freiwilliges Mitglied eingestuft werden, also finanziell nicht schlechter dastehen als aktuell.
2. Du überlegst, ob du wegen der Waisen-Versorgungsbezüge und der daraus abgeleiteten Beihilfeansprüche einen Antrag auf Pauschale Beihilfe stellst. Aktuell beziehst du keine Pauschale Beihilfe, sondern bist anspruchsberechtigt für individuelle Beihilfe. Es ist selten, dass du bei der Beihilfestelle etwas einreichen kannst, denn die Beihilfe übernimmt selten etwas, was die GKV nicht bezahlt. Deswegen lockt auch das Angebot der Pauschalen Beihilfe, die 50% der GKV-Kosten übernimmt (ob alle Kosten oder nur die der Beiträge auf die Waisen-Hinterbliebenenversorgung, geht aus den Merkblättern nicht hervor, müsstest du bei Beihilfestelle oder Zahlstelle des Waisengelds mal nachfragen).
Wenn Pauschale Beihilfe bewilligt wird, dann ist das unwiderruflich, individuelle Beihilfe fällt dann weg.
Pauschale Beihilfe ist aber ausgeschlossen für pflichtversicherte GKV-Mitglieder. Da du bei Rentenantrag und Rentenzahlung pflichtversichert wirst (oder dir eine PKV suchen müsstest, wie Czauderna schreibt), fiele die Pauschale Beihilfe weg!
Deswegen würde ich an deiner Stelle keinen Antrag auf Pauschale Beihilfe stellen.
Dann würdest du auf Rente den halben Beitragssatz als KVdR-Versicherter zahlen plus den vollen Beitragssatz auf das Waisengeld und dir bliebe immer noch der Anspruch auf die (selten zu nutzende) individuelle Beihilfe erhalten. Auf jeden Fall stündest du finanziell besser da als aktuell.
MfG