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Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 20.01.2023, 18:57
von vikingz
Vielen Dank für die Antworten so weit. Es steht außer Frage, dass ein Beitragsbescheid einen Verwaltungsakt darstellt.
Ich habe allerdings bewusst nach der Formvorgabe für Beitragsbescheide zur Krankenversicherung gesucht (und nicht gefunden), denn die allgemeine Formvorgabe für Bescheide steht im § 33 Absatz 2 SGB X:
2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.
Die Änderung der Berechnungsgrundlagen stellt in jedem Fall eine Veränderung dar, die per Verwaltungsakt zu erlassen ist. Das ergibt sich aus dem gesunden Menschenverstand und davon abgesehen aus dem § 39 SGB X:
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Wenn man beide Rechtsnormen zusammennimmt, dann könnten meines Erachtens Beitragsbescheide theoretisch auch telefonisch erlassen werden. Und der Satz 1 macht ja auch all die Probleme auf, die sich mit der tatsächlichen Zustellung oder Nicht-Zustellung von Briefpost beschäftigen.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 20.01.2023, 19:36
von Traube
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Beitragserhöhung ist eine Veränderung, die durch einen Verwaltungsakt zu erlassen und bekannt zu geben ist. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt.
Habe ich das richtig verstanden?
Wobei das so aus § 39 SGB X nicht unbedingt ersichtlich ist. Und "gesunder Menschenverstand" ist vor allem juristisch immer so eine Sache.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 20.01.2023, 19:59
von Czauderna
Traube hat geschrieben: ↑20.01.2023, 18:40
Die Frage ist, ob eine Kasse gesetzlich verpflichtet ist, bei einer Beitragserhöhung einen neuen Beitragsbescheid zu erstellen und zu kommen zu lassen?
Davon steht in diesem Paragraphen nichts. Ein Verwaltungsakt ist nicht nur ein Beitragsbescheid einer gesetzl. Krankenkasse.
Hallo,
auch dazu habe ich etwas gefunden -
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.html
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 21.01.2023, 08:48
von Kehlchen
ratte1 hat geschrieben: ↑20.01.2023, 14:55
Nur zur Info: Die Abbuchung am 15.01.23 betraf den Beitrag vom Dezember 20202 da Beiträge freiwillig Versicherter immer erst am 15. des Folgemonats fällig werden.
Danke für den Hinweis. Stimmt, ich hatte nicht bedacht, dass Abbuchung 1/23 den Beitrag von 12/22 darstellt. Dennoch war dieser höher als im Vormonat und ich habe keine Abrechnung.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 21.01.2023, 11:09
von Czauderna
Kehlchen hat geschrieben: ↑21.01.2023, 08:48
ratte1 hat geschrieben: ↑20.01.2023, 14:55
Nur zur Info: Die Abbuchung am 15.01.23 betraf den Beitrag vom Dezember 20202 da Beiträge freiwillig Versicherter immer erst am 15. des Folgemonats fällig werden.
Danke für den Hinweis. Stimmt, ich hatte nicht bedacht, dass Abbuchung 1/23 den Beitrag von 12/22 darstellt. Dennoch war dieser höher als im Vormonat und ich habe keine Abrechnung.
Hallo,
richtig ist die Sache mit der Fälligkeit, allerdings kann der/die freiwillig Versicherte sich aussuchen zu welchem Zeitpunkt der Beitrag abgebucht werden soll. Bei uns gab es dafür drei Termine .
1. Im voraus, also Anfang des Monats für den aktuellen Monat (z.B. haben Beamte das oftmals gewählt)
2. Am 15. des Monats für den laufenden Monat (öffentlicher Dienst oder Selbständige haben diese Art gewählt)
3. Anfang des Monats für den abgelaufenen Monat (freiwillig Versicherte Arbeitnehmer als Selbstzahler und der Rest der freiwillig Versicherten)
demnach kann es dann doch möglich sein, dass es sich hier bei der Abbuchung in 1/23 auch um den Beitrag für 1/23 handelt.
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 21.01.2023, 11:42
von Kehlchen
Hallo Czauderna,
danke für den Hinweis, ich werde in meinen Unterlagen nachsehen.
MfG
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 24.01.2023, 08:58
von Kehlchen
Hallo, das Nachgucken ergab, bei mir werden 1/23 Beiträge für 12/22 abgebucht.
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 24.01.2023, 10:45
von Czauderna
Hallo,
das würde bedeuten, dass der Beitrag für Dezember ein anderer war als der für November - dann muss die Kasse dir natürlich einen neuen Beitragsbescheid zukommen lassen.
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 24.01.2023, 16:12
von Kehlchen
Hallo und danke, Czauderna, für die Einschätzung. Trotz höherem Betrag habe ich entgegen deiner Einschätzung noch keinen Beitragsbescheid erhalten.
Sehe ich richtig, dass das Lastschriftmandat für Selbstzahler nicht verpflichtend ist?
Ich überlege nun, es zu widerrufen (und einen Dauerauftrag einzurichten), sodass die KK ein eigenes Interesse hat, mich über höhere Beitragsforderungen zu informieren. Was haltet ihr von diesem Weg?
MfG
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 24.01.2023, 17:25
von Czauderna
Hallo,
ja, ist möglich und nachvollziehbar.
Gruss
Czauderna
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 24.01.2023, 20:26
von heinrich
Hallo Kehlchen.
Ich arbeite bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Für mehr als 100.000 Menschen sind wir gerade dabei die Bescheide
für die ab 1.1.2023 gültigen Beiträge zu versenden.
Du hast hier schon Einiges geschrieben.
Besser wäre, wenn Du jetzt mal mit DEINER KK SPRICHST.
Man wird Dir dann sagen, dass der Bescheid unterwegs ist
oder aber........ das weiß ich jetzt auch nicht, weil wir hier keine Hellseher sind.
Aber DEINE KK kennt Deinen Fall ja und wird es wissen.
Warum für Monat 12/2022 (im Jan 2023) ein höherer Beitrag
als für Monat 11/2022 (im Dez 2022) abgebucht wurde
--- auch das kann DEINE KK Dir sagen.
Evt. wurden ja von Dir Unterlagen eingereicht, evt ein Einkommensteuerbescheid,
der zu einer Nachberechnung führte.
Tja... ich bleibe dabei... ich bin kein Hellseher
ABER: die Abbucherung "platzen" zu lassen ist das SCHLECHTESTE was Du machen kannst.
Dazu dürfte Dir keiner ratschlagen.
Das hat Rücklastschriftkosten, Säumniszuschläge, evt sogar das Ruhen von Leistungen und Vollstreckungsmaßnahmen gegen Dich zur Folge.
Und nun nochmals meine Anregung an Dich:
BITTE bei DEINER KK ANRUFEN.
Und dann berichte doch mal, woran es lag
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 25.01.2023, 03:35
von Kehlchen
Hallo Heinrich, danke für deine Schilderung und deinen Rat. Wenn ihr zurzeit die Bescheide mit den ab 1.1.23 gültigen Beiträgen verschickt, was ist dann mit Bescheiden zu erhöhten Beiträgen für 12/22?
Ja, Unterlagen reiche ich wie vermutlich die meisten Selbstzahler Ende Dez. ein, im Dez. habe ich die Energiekostenpauschale zusätzlich erhalten. Hellseherische Fähigkeiten erwartet niemand, ich frage nicht nach einer Begründung des erhöhten Beitrags. Den muss die KK begründen.
Die Frage ist, wann mit einer Auskunft regulär zu rechnen ist: Vor oder nach einer Erhöhung des Beitrages?
Ich hatte übrigens nicht überlegt, die Abbuchung rückgängig zu machen, sondern das Lastschriftmandat für die Zukunft zu widerrufen.
MfG
Re: freiwillig versichert - Beitragserhöhung - Beitragsbescheid
Verfasst: 02.02.2023, 15:35
von Kehlchen
Hallo, auf Nachfrage ist der Bescheid für 12/2022, abgebucht Mitte 1/2023, nun angekommen, auch der Bescheid für Beiträge ab 1/2023 ist nun da. Ich finde trotz des Ausgangs verwunderlich, dass die KK den Beitrag für 12/2022 abbuchen durfte, ohne mich zuvor mit einem Bescheid über die höheren Beiträge zu informieren. Das Thema ist, soweit es mich betrifft, dennoch erledigt.
MfG