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Re: KK Aussteuerung, ALG1 fast zu Ende, was nun? KK nochmals?

Verfasst: 07.07.2022, 17:39
von Holger1981
Du meinst wenn man 'nein" ankreuzt dass da nicht abgelehnt wurde oder ? :roll:

Re: KK Aussteuerung, ALG1 fast zu Ende, was nun? KK nochmals?

Verfasst: 07.07.2022, 18:22
von Czauderna
Holger1981 hat geschrieben:
07.07.2022, 17:39
Du meinst wenn man 'nein" ankreuzt dass da nicht abgelehnt wurde oder ? :roll:
Hallo,
richtig, aber ich weiß nicht, was für einen Zweck diese Frage hatte
Gruss
Czauderna

Re: KK Aussteuerung, ALG1 fast zu Ende, was nun? KK nochmals?

Verfasst: 25.09.2022, 20:38
von Nicogrumo62
Hallo, ich brauche Hilfe um einen Problem zu Losen, ich bin 60 Jahr alt
Ich war krank von 21.12.2018 78 lang und damit Krankengeld für 78 Wochen bezogen, in diesem Zeitraum habe ich auch einen Reha für 3 Wochen gehabt, und ich würde entlassen dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann. Am 19.08.2020 würde ich von Krankenkassen ausgesteuert, und danach ab den 20.08.2020
Arbeitslosengeld beantragt, es würde mir für 18 Monate bewilligt, inzwischen von 11.11.2021 bis 10.07.2022 habe ich Teilhabe am Arbeitsleben erledigt in einem BFZ Schule. Und ab den 11.07.2022 meine restlichen Arbeitslosengeld beantragt, und dass am 08.02.2023 endet, inzwischen bin ich krank seit 4 Wochen und leider habe ich noch starke Rücken Problem, meine Frage ist: Nachdem ich 6 Wochen krank bin , bekommen ich wegen dieselbe Krankheit vom 21.12.2018 (Rückenschmerzen) wieder Krankengeld für 78 Wochen, oder nicht? Weil inzwischen sind die 3 Jahre Sperrzeit vorbei, und dass ich von 21.12.2018 bis am 25.08.2022 nicht wegen die selbe Krankheit krank war? Und wenn ja, was passiert nach diesem 78 Wochen? Habe ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und wie vielen Monaten?
Vielen Dank

Re: KK Aussteuerung, ALG1 fast zu Ende, was nun? KK nochmals?

Verfasst: 26.09.2022, 16:44
von D-S-E
Hallo,

die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben hast du erhalten, weil du in deinem letzten Beruf auf Dauer arbeitsunfähig bist. Während dieser Maßnahme gilst du deshalb nach einem BSG-Urteil, welches ich dir gerade nicht aus dem Kopf sagen kann, als durchgängig arbeitsunfähig. Das bedeutet, du zählst wegen des Rückens als AU, obwohl du in der Realität keine AU-Bescheinigungen erhalten hast.

Anspruch auf Krankengeld hast du nur dann, wenn du in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate dem Arbeitsmarkt zu Verfügung gestanden hast. Soweit du das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten hast, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Soweit du dich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen musstest, dürfte Anspruch bestehen

Viele Grüße
D-S-E