Re: Private Berufsunfähigkeitsrente
Verfasst: 12.02.2022, 18:11
Hallo,
theoretisch ist es so - wenn nach der Aussteuerung keine Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung "A" (Aussteuerungsdiagnose) mehr besteht und dann eine Erstmeldung wegen Erkrankung "B" eintritt und zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht, dann würde wegen der Erkrankung "B" auch Krankengeldanspruch bestehen. So, wie hier geschildert , sehe ich allerdings schwarz für diesen "Plan", denn die Krankenkasse würde hier prüfen, wie es sein kann, dass seit Juli 2021 eine Behandlung wegen Erkrankung "B" stattgefunden hat, aber jetzt, nachdem die Aussteuerung wegen Erkrankung "A" eingetreten ist, auf einmal Arbeitsunfähigkeit eintritt und weiter wird die Krankenkasse durch den MDK begutachten lassen, ob nicht ggf. Erkrankung "B" wegen der Erkrankung "A" ausgelöst wurde. Das könnte passieren und dann würde die Krankenkasse die Erkrankung "B" doch als hinzugetreten werten.
Knackpunkt ist hier auf jeden Fall die Frage, ob auch weiterhin Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung "A" besteht.
Gruss
Czauderna
theoretisch ist es so - wenn nach der Aussteuerung keine Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung "A" (Aussteuerungsdiagnose) mehr besteht und dann eine Erstmeldung wegen Erkrankung "B" eintritt und zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht, dann würde wegen der Erkrankung "B" auch Krankengeldanspruch bestehen. So, wie hier geschildert , sehe ich allerdings schwarz für diesen "Plan", denn die Krankenkasse würde hier prüfen, wie es sein kann, dass seit Juli 2021 eine Behandlung wegen Erkrankung "B" stattgefunden hat, aber jetzt, nachdem die Aussteuerung wegen Erkrankung "A" eingetreten ist, auf einmal Arbeitsunfähigkeit eintritt und weiter wird die Krankenkasse durch den MDK begutachten lassen, ob nicht ggf. Erkrankung "B" wegen der Erkrankung "A" ausgelöst wurde. Das könnte passieren und dann würde die Krankenkasse die Erkrankung "B" doch als hinzugetreten werten.
Knackpunkt ist hier auf jeden Fall die Frage, ob auch weiterhin Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung "A" besteht.
Gruss
Czauderna