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Verdacht auf Berufserkrankung
Verfasst: 26.06.2009, 20:05
von CiceroOWL
stellen kannst du aber ob die BG das so sieht, da sehe ich schwarz. Meistens wollen die einen nur abwimmeln. Aber nicht immer. Liegt beidir jetzt zufälliger Weise eine Schwerbehinderung durch den Unfall vor?
Das ist noch so eine Sache.
Schönen Gruß an deinen Sachbearbeiter das sieht ganz nach einer Bedrohung im Sinne des BGB aus.
WWende dich an de VdaK und einen Rechtsanwalt.
Verfasst: 26.06.2009, 20:14
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Din Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht hast Du immer noch einen Arbeitsplatz. Den musst Du erst mal annehmen und kannst dann arbeitsrechtlich dagegen vorgehen.
Der andere Schuh ist, dass keine Krankenkasse dieser Welt dich zwingen kann Deinen Job zu kündigen.
Dreh den Spieß doch um, wenn die das nächste Mal damit um die Ecke kommen, dann bitte sie doch darum Dir das schriftlich zu geben. Das werden sie nie und nimmer machen. Frag sie doch mal, warum sie das nicht schriftlich machen. Ob es illegal ist????? Sag Ihnen, dass du nur noch schriftlich mit Ihnen kommunizieren willst.
Gut, dass Du im VdK bist, die helfen schon. Und wenn es nur ein Schreiben auf derem Briefkopf ist - da zucken die von der AOK schon.
Das andere solltest Du wirklich mal mit der Berufsgenossenschaft besprechen.
LG, Fee
arbeitslosmelde
Verfasst: 27.06.2009, 07:31
von gerhard
hallo liebe krankenkassenfee und einen schönen samstag morgen allen hier.
zuersteinmal möchte ich mich bedanken bei allen die hier im forum mitlesen.
ohne dieses forum währe manch einer von uns ziehmlich ratlos.
ich hab am 1.7.2009 ein gespräch mit dem sachbearbeiter der aok ,der will das ich von mir aus kündige ,das werde ich danke krankenkassenfee erstmal nicht machen,punkt 2 ,der will das ich ein attest von meinem artzt bringe ,aus gesundheitlichen gründen keine berufsausführung mehr.muss ich liebe krankenkassenfee das attest im in dieser form geben.die aok hat ja deb rehabericht wo drinsteht das ich aus besagten gründen au für meine bisherige tätigkeit entlassen worden bin.danke für eure hilfe.
Verfasst: 27.06.2009, 13:38
von Krankenkassenfee
Hallo,
Du musst vom Arzt gar nichts beibringen.
Wenn die AOK eine konkrete Antwort vom Arzt auf eine konkrete Frage haben will - dann sollen sie das gefälligst direkt beim Arzt anfordern.
Sag Ihnen, dass du nicht verstanden hast, was sie genau vom Arzt wollen. Und dass sie das doch bitte schön selbst beim Arzt erfragen sollen.
Ansonsten nimm einen Zeugen mit, schreib Dir alles auf (Zettel mitnehmen), unterschreib gar nichts und gib auch keine konkreten Zusagen zu irgendwas. Wenn sie was wollen, dann sag, dass Du erst danach die Woche einen Termin beim rechtsbeistand hast und das mit dem besprechen willst. Bitte den Mitarbeiter Dir die Frage doch netterweise aufzuschreiben (auf AOK-Papier) und mitzugeben.
Halte Dich schön allgemein und unverbindlich.
Sie werden an dem Gespräch schnell die Lust verlieren ....
LG, Fee
arbeitslosmeldung
Verfasst: 27.06.2009, 14:26
von gerhard
hallo liebe krankenkassenfee
hab rechtherzlichen dak ich werde das genauso machen wie du sagst.
werde dann nach dem 1.7.bescheid geben wies gelaufen ist.danke nochmals.
arbeitslosmelden
Verfasst: 28.06.2009, 13:04
von gerhard
hallo liebe krankenkassenfee.
eine frage hab ich da noch.hinsichtlich eines zeugen bei dem gespäch mit dem aok berater.
kann ich da jeden zeugen mitnehmen ,zb.ehepartner .danke für eine antwort.
Verfasst: 28.06.2009, 15:05
von Krankenkassenfee
Hallo,
natürlich kannst Du jeden Zeugen Deiner Wahl mitnehmen.
Im SGB steht nichts davon, dass nicht noch jemand an dem Gespräch teilnehmen darf.
LG, Fee
arbeitslosmelden
Verfasst: 28.06.2009, 15:26
von gerhard
danke für die antwort krankenkassenfee.
und einen schönen sonntag noch.
arbeitslosmelden
Verfasst: 01.07.2009, 13:47
von gerhard
hallo liebe krankenkassenfee und guten tag.
hatte heute das gespräch mit dem aok bearbeiter.
er war leider immer noch der meinung ,ich sollte meinem arbeitgeber die kündigung anbieten.
was er nich weiss ist das ich meinem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag angeboten habe.
das ist aber jetzt vier wochen her,und mein cheff hat darauf noch nicht reagiert.
jetz hab ich mit meinem artzt gespochen ,denn vor dem arbeitsrechtlichen problem kann ich nicht wegrennen.
ich hab vor am 1.8.wieder die arbeit aufzunehmen,und mich den problem zu stellen.
liebe krankenkassenfee.danke nochmal für deine anteilnahme.
Verfasst: 01.07.2009, 22:03
von Krankenkassenfee
Hallo,
klar ist der AOK-Mitarbeiter der Meinung, denn dann können sie sich schneller aus der Verantwortung ziehen.
Durchhalten ist angesagt. Denn wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperrzeit.
LG, Sabine
Verfasst: 22.07.2009, 08:04
von mucel
hallo gerhard!
ist das thema hier für dich noch aktuell? der eintrag ist ja schon ein wenig älter.
wenn ich den eintrag vom 01. juli richtig verstehe, bist du krankgeschrieben und deine krankenkasse fordert dich auf, einen bestehenden arbeitsvertrag zu kündigen, damit du dann anschließend arbeitslosengeld beziehen kannst und aus dem krankengeldbezug raus bist?
die aufforderung zu kündigen verbunden mit der androhung, dir ansonsten das krankengeld zu entziehen, erfüllt den straftatbestand der schweren nötigung. ich halte im normalfall nichts davon, immer sofort mit der justiz zu drohen, in dem fall würde ich aber nicht mal mehr drohen. geh zur nächsten polizeidienststelle und stelle strafanzeige, gegen den mitarbeiter nicht gegen die aok!!!!, wegen nötigung und ggf. erpressung.
bei der aok legst du dann auch sehr zeitnah, eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den herrn vor. da wird er sich freuen!
und zu letzt gehst du dann zur agentur für arbeit und stellst denen mal den sachverhalt vor. auch die werden sich freuen und sich sicherlich ganz schnell mit der aok in verbindung setzen. die mögen es nämlich nicht, wenn man ganz offensichtlich, die leute zu denen schickt um im eigenen haus zu sparen. abgesehen davon, würden sie dich, sofern du angibst arbeitsunfähig zu sein, sofort wieder heim schicken. wenn du sofort nach jobverlust arbeitsunfähig bist, stehst du von anfang an der jobvermittlung nicht zur verfügung und bist somit nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend. was dann auch bedeuten würde, daß du kein arbeitslosengeld bekommst.
du wirst dann sehr schnell merken, daß man dich in zukunft als kunden und gleichwertigen partner in der aok geschäfsstelle sehr zu schätzen weiss.
arbeitslosmelden
Verfasst: 23.07.2009, 08:47
von gerhard
morgen murcel also danke erstmals.
also jetzt bin ich bis zum 11.8.krankgeschrieben wiedereingliederung beginnt am 3.8. hab ich schon an meinen arbeitgeber geschickt.
möchte mich hier mal bei allen bedanken.
echt super mit welchem sachverstand einem hier geholfen wird.
denn wenn mann sich nicht so auskennt ,ist mann froh hilfe oder ratschläge zu bekommen.
mancher aok mitarbeiter meint das krankengeld aus eigener tasche bezahlen zu müssen.
klar machen die auch nur ihren job,aber meiner macht ständig blöde bemerkungen.
da musst wirklich aufpassen,das du dich im ton nicht vergreifst.