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Verfasst: 17.12.2008, 11:45
von Czauderna
Hallo,

nun, ich habe Ihnen eigentlich die damaligen Quellen genannt.
Wie waren Sie in dieser Zeit versichert - gesetzlich oder privat ??
Aus meiner Tätigkeit (gesetzliche Krankenkasse) weiß ich auch dass
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt grundsätzlich genügen, aber
das ist bei solchen Themen doch bei weitem nicht alles. Auch wenn es vielleicht ein nicht gerade passendes beispiel ist, aber BILD nimmt sich
solcher Themen gerne an.
Mich wundert auch, dass Fälle wie der ihrige äußerst selten sind - ich kann
das beurteilen, war und bin ich doch seit mehr als 40 Jahren mit dieser
Materie befasst.
Ob Personalsachbearbeiter in Betrieben, egal welcher Größenordnung, über die Voraussetzungen für die KVdR. Bescheid wissen müssen, wage ich
zu bezweifeln - was hat ein Arbeitgeber mit der Krankenversicherung
der Rentner zu tun ??.
Ich würde Ihnen ja gerne aus dem Archiv unserer Presseabteilung
Material besorgen, aber zum einen fehlt mir dazu leider die Zeit und zum
anderen würde es Ihre Argumentationsbasis eher schwächen denn stärken.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.12.2008, 14:49
von GerneKrankenVersichert
Nika hat geschrieben: Übrigens war ich damals Geringverdienerin ohne Pflichtversicherungs-möglichkeit. Meine Lebensgeschichte als Mutter war eben damals so und vor der Gesetztesänderung i.O.
Dann hätte doch auch eine ganz persönliche Info über die Änderungen überhaupt nichts gebracht. Und auch vor dieser Gesetzesänderung war eine Vorversicherungszeit zur Erreichung der KVdR erforderlich. Das Problem ist nicht die Vorversicherungszeit und die angeblich fehlende Information, sondern der irgendwann vollzogene Wechsel in die PKV.

Aber auch zu den Informationspflichten etc. hat sich das Gericht in dem von mir verlinkten Urteil geäußert. Es ist vollkommen unerheblich, ob und wie die Krankenkasse informiert hat, solange du nicht ausdrücklich um Informationen gebeten hast. Und über irgendwann später eintretende Gesetzesänderung kannst du logischerweise nicht informiert werden.

GKV

P. S. Ich stelle mir gerade vor, ich hätte das mit der Gurtpflicht nicht mitbekommen und würde jetzt, nachdem ich ein Bußgeld zahlen muss, nachforschen, wer mich damals fälschlicherweise nicht informiert hat und jetzt Schuld ist. Wäre bestimmt lustig :lol:

Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 17.12.2008, 17:58
von Nika
Hallo Czauderna und GKV,

danke für die Beiträge. Leider kann ich nicht alles lustig finden, schade.

An GKV die Bitte: Habe mir das Hessenurteil angesehen. Gab es eine Revision?

Frohe und geruhsame Festtage wünscht Ihnen beiden Nika

Verfasst: 17.12.2008, 18:08
von GerneKrankenVersichert
1) Die Revision der Klägerin ist als unzulässig verworfen worden. Die innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vorgelegte Begründung ihres Rechtsmittels genügt nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_317.php

GKV

Verfasst: 26.12.2008, 01:47
von Paule
Rentner2008 hat geschrieben:hallo nika
Ich habe 2 Kinder erzogen und nicht pflichtversichert gearbeitet.Wir waren also alle priv. versichert und sind nicht der GKV zur Last gefallen mit allen Kinderkrankheiten etc. Seit 1992 bis Ende 10/2008 war ich berufsmäßig wieder pflichtversichert.
Am teuersten für die Krankenkassen sind nun mal die letzten paar Lebensjahre, nicht ein paar Kinderkrankheiten. Und in der PKV waren Sie sicher nicht aus Rücksichtnahme, sondern weil es damals für Sie komfortabler und dazu billiger war.
Ich hab nie bei einer KK gearbeitet, aber ich erinnere mich an Unterhaltungen mit gut verdienenden Kollegen, die damals genau deswegen in der GKV blieben!

Vorversicherungszeit

Verfasst: 21.01.2009, 15:15
von Lolo
Kann mir bitte jemand sagen,wielange die sogenannte "Vorversicherungszeit" ist?
Eine Bekannte von mir war 18 Jahre bei der AOK versichert und soll sich jetzt als Rentnerin angeblich privat versichern!
Ist das richtig? Gibts eine bestimmte Zeit die man vorher versichert sein musste?
Vielleicht weiss das Jemand!
Danke!
Gruss Lolo

Verfasst: 21.01.2009, 15:33
von Czauderna
Hallo,
die Vorversicherungszeit rechnet sich wie folgt.
Vom Tage der Rentenantragstellung wird zurückgegangen bis zum
Tage der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit früehestes Datum ist der 01.01.1950.
Dieser Zeitrasum wird genau in der Hälfte geteilt.
Die zweite Hälfte muss mit 9/10 eigener oder Familienversicherung in einer GKV-Kasse belegt sein. Nur wer diese Voraussetzung erfüllt
kann in die KVdR. (Krankenversicherung der Rentner).
Bei Hinterbliebenen kann/wird auch von der Vorversicherungszeit
des Verstorbenen ausgegangen werden, da spielt dann bei Witwen/Witwern ggf. der Tag der Eheschliessung eine Rolle.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.01.2009, 16:07
von Lolo
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruss Lolo

9/10 Vorversicherung

Verfasst: 06.02.2009, 13:14
von lauh
Hallo,

habe mich gerade mal angemeldet zum Forum, weil ich genau den Frust erlebte mit der 9/10 Regelung, seit 91 wieder gesetzlich versichert, froh, wieder "selbst" versichert zu sein, ging ich sicher davon aus, dass ich pflichtversichert bleibe als Rentnerin.

Ich hätte mich genau erkundigen können und deshalb stört mich nicht so sehr das "Nicht-Öffentlich-Machen" des Gesetzes, obwohl natürlich ein Hinweis bei der Rentenberatung auf die Rechtslage "Achten Sie auf IHre Vorversicherungszeit ... 9/10...), bei der ich mehrmals auch schon vor längerer Zeit war, äußerst hilfreich gewesen wäre. Vielleicht hätte ich meinen Rentenbeginn noch etwas hinausgezögert trotz privater Umzüge...

Es stört mich vielmehr, dass bei der Krankenversicherung eine so ungleiche Behandlung erfolgt. Warum wird bei einem "Pflichtversicherten" das Gesamteinkommen nicht berücksichtigt und bei einem freiwilligen ja? Ich zahle also mit meinem hohen Beitrag in der Solidargemeinschaft für denjenigen Rentner mit, der die Vorversicherungszeit erfüllt, der eine kleine Rente bezieht, einen Minibeitrag zahlt und sonstiges Vermögen oder einen reichen Partner in Hülle und Fülle haben kann, ohne dass das eine Rolle spielt.
Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen? Sozialneid? Vielleicht, ich würde trotzdem lieber zahlen, wenn gerade bei den Krankheitskosten es etwas mehr nach BEdürftigkeit und nicht nach "Formalien", "Glück" geht.

Wenn die Rechtslage nun noch so ist - ich hoffe mittelfristig wird hier doch mal etwas geändert - sehe ich mich in meinem speziellen Fall auch durch die Kindererzieung "bestraft". Weshalb habe ich die Vorversicherungszeit nicht erfüllt? Weil ich 3 Kinder großgezogen habe, bei häufigem Wohnortwechsel als Mutter auch recht benötigt, und eben erst 1991 wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit "ergattert" habe. Bei 2 Kindern hätte ich es wohl noch "geschafft".

Die PKV war mit 3 Kindern nicht mehr günstiger als die GKV - ich finde es auch nicht richtig, das Argument, dass die GKV die Kosten für die Kinder - GEburt etc."gespart" hat, völlig abzukanzeln. Ich glaube nicht, dass bei 3 Kindern die GKV einen Verlust hatte, weil die Familie dort nicht versichert war. Aber das nur noch so am Rande.

MfG
lauh

Verfasst: 12.02.2009, 15:52
von heide
Hallo Nika,
mit Interesse habe ich die Beiträge verfolgt. Seit 1961 war ich berufstätig und pflichtversichert. Mein damaliger Ehemann war Beamter und "privat" versichert mit Beihilfeanspruch. Immer habe ich die Ehefrauen beneidet, die "privat" versichert waren (sehr günstig) und so Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer ohne Aufschlag wählen konnten. Aber es kam, wie es kommen musste, die Ehe wurde geschieden und ich war Gott sei Dank berufstätig und pflichtversichert. Als geschiedene, nicht berufstätige privat Versicherte, hätte ich ganz schön im Regen gestanden.
Also, es geht weiter. 1988 habe ich wieder geheiratet. Mein Mann war privat versichert ohne Beihilfeanspruch. Damit wir zusammen leben konnten, kündigte mein Mann seine gut bezahlte Stelle und verzog in unsere Stadt. Was wieder kommen musste, war, dass er keine Stelle fand. Er bekam dann ungefähr 30 Monate Arbeitslosengeld und wurde durch das Arbeitsamt bei der für seinen früheren Arbeitgeber zuständigen AOK pflichtversichert. Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes bekam mein Mann keine weiteren Leistungen, weil, genau wie heute bei Hartz IV, Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt wurden. Dadurch konnte mein Mann von 1991 bis 1997 beitragsfrei bei meiner gesetzlichen Krankenkasse familienvesichert werden. Danke dafür. Während dieser Zeit bezahlte mein Mann Anwartschaftsversicherung für seine private Krankenversicherung. Seit 1997 ist mein Mann Altersrenter. Er hatte damals die Wahl, seine private Krankenkasse zu wählen oder eine gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied zu wählen. Er wählte die private Krankenversicherung, in der er ja schon seit 1968 Mitglied war. Es war für ihn eine gute Entscheidung. Für mich jedoch nicht. So musste ich, als ich ein Jahr unbezahlten Urlaub machte, in meiner gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied einen Krankenkassenbeitrag von 422 DM zahlen. Ich habe habe dann sehr genau aufgepasst, dass ich die 9/10 Regelung einhielt, damit ich wenigstens als Rentnerin in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werde. Damals musste man sogar, um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, PFLICHTVERSICHERT sein, eine freiwillige Versicherung wurde nicht gezählt. Seit 2005 bin auch ich Altersrentnerin und in der KVdR pflichtversichert.
Fazit: Mein Mann zahlt 350 Euro für seine sehr gute Privatversicherung (ohne Beihilfe - keine öffentlicher Dienst) jedoch mit 1440 Euro Selbstbehalt.
Meine Krankenversicherung der Rentner kostet incl. der des Beitrags der Rentenversicherung ungefähr 360 Euro. - Und im Grunde bin ich froh, dass es so ist, wie es ist.

Mein Rat an Sie wäre gewesen, eine Anwartschaftsversicherung bei Ihrer privaten Krankenversicherung abzuschließen und als Rentnerin in die private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch zu wechseln. (Falls sich nicht die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben). Dann hätten Sie noch den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erhalten.
Freundliche Grüsse und nicht ärgern, nur wundern
heide

Vorversicherungszeit und 9/10 Grenze

Verfasst: 12.02.2009, 21:29
von Nika
Hallo, liebe Heide,
vielen Dank für die ehrliche Antwort auf meine Probleme. Ich lese, dass Sie nicht nur "Sonnenjahre" durchgestanden haben. Daher freue ich mich für Sie, dass Sie als Fazit sagen können: "Ich bin froh, dass es so ist, wie es ist." Herzlichen Glückwunsch und viele gute Jahre als Rentnerpaar!!!

Meine Frage ist noch: Woher hatten Sie die Info der Gesetzesänderung per 1.1.1989? Ich suche inzwischen Archiv-Material. Vielleicht kann ich über Ihre Quelle (wenn Sie sie noch wissen) an Infos von damals kommen, die mir fehlen und anderen auch.

Nochmals vielen Dank und ebenfalls freundliche Grüsse!
Nika

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Verfasst: 01.03.2009, 14:07
von Lule
Hallo Nika,
auch ich gehöre zu dem Kreis der Leidensgenossinnen. Ich habe von 43 möglichen Berufsjahren 39,5 Jahre in die gesetzliche KV gezahlt, aber da ich eine "späte" Mutter war, bin ich nicht in die KV der Rentner gekommen. Als mein Mann (Beamter) sich 1987 entschloss in die für ihn vorgesehene KV (Beihilfe und private Absicherung) zu wechseln habe ich mich bei einer gesetzlichen Versicherung erkundigt, welche Nachteile es hat, wenn ich vorübergehend bei ihm mitversichert wäre. Die Kasse ist mit mir meine Versicherungszeiten durchgegangen und mir bestätigt, dass ich bis 1991 in der Halbbelegungszeit wäre und wenn ich bis dahin wieder arbeiten würde, hätte ich keine Nachteile. Ende 1987 gab mir die BfA die gleiche Auskunft und bestätigte mir noch einmal Anfang 1988 meine Versicherungszeiten.
Soviel ich weiß ging das neue Gesetz am 22. Dezember 1988 in die dritte Lesung und war gültig zum 1.1.1989. Das Gesetz ist an mir vorbeigegangen (vielleicht Weihnachtsstress) und davon ganz abgesehen habe ich mich auch auf die Aussagen der KV und BfA verlassen
Vor dem Ablauf meiner Halbbelegungszeit war ich wieder berufstätig. Ich war daher sehr erstaunt, dass ich keinen Zugang zur KV der Rentner hatte und zahle heute als freiwilliges Mitglied in der KV einen horrenden Beitrag (fast 60 % meiner kleinen Rente).
Ich habe vor dem Sozialgericht (2003) Klage eingereicht, das Sozialgericht und dass Landessozialgericht haben abgewiesen. Heute (2009) bin ich soweit, dass ich den Fall noch einmal dem Bundessozialgericht eingereicht habe, ob der Fall angenommen wird, weiß ich noch nicht.
Angehörige von Beamten sitzen versicherungstechnisch oft zwischen den Stühlen, ähnlich schwierig war es für meine Kinder während des Studiums. Die private Studentenversicherung ist zwar wesentlich teurer als die gesetzliche, aber so schlecht, dass Ärzte die notwendige Behandlung bei meinem Sohn abgelehnt hatten bzw. er noch zusätzliche Kosten zu tragen hatte.
Viele Sachbearbeiter in den KV's kennen sich auch gar nicht mit diesen Feinheiten in den Gesetzen aus und es wäre wirklich zu begrüßen, wenn es eine einheitliche Regelung für alle geben würde.
Hoffen wir, dass es mal bessere Regelungen gibt.
Viele Grüße Lule

Hallo Nika

Verfasst: 27.05.2009, 11:24
von Noname
Hallo Nika,

ich bin heute beim Recherchieren über die KVdR auf Ihren Beitrag gelangt.

Vorab:
Sie sind sicherlich nicht die einzige Betroffene. Viele Betroffene nehmen diese Entscheidung einfach hin, viele haben auch kein Internet, um sich zu informieren.

Die Antworten von "GerneKrankenVersichert" sind mitunter polemisch und sein Name sollte eher "MöchteAllesBesserWissen" sein. Natürlich ist "GerneKrankenVersichert" als Mitarbeiter in GKV in seinem Fachbereich besser informiert, aber andere Leute haben andere Jobs, in denen sie sich besser auskennen.


Nun zum Problem:
Meine Frau hat im April Ihre Rente ab 60 beantragt und erst zu diesem Zeitpunkt von einer 9/10-Regelung erfahren.
Sie war seit Anfang 1965 "solidarisch" in der gesetzlichen KV. Genau in der Mitte Ihrer Berufstätigkeit (1987) für knapp 4 Jahren Privat, also ca. 40 Jahre in der GV, d.h. 40 Jahre "solidarisch".
Währen nun diese 4 Jahre PV in den Zeitraum 1985 bis 1989 gelegen, währe sie nicht aus dem „Raster“ gefallen und somit die der KVdR. Würde sie Ihre Rente erst 4 Jahre später stellen, wäre sie ebenfalls in der KVdR.
Dieses „mathematische Modell“ zur Berechnung der KVdR ist weder gerecht, noch „ solidarisch“
Die KVdR wurde abgelehnt, was wir wahrscheinlich nicht akzeptieren.

Anmerkung für "GerneKrankenVersichert": da kann man nicht von "niemand hat Sie gezwungen in die PV zu wechseln" oder "nicht solidarisch" reden. Nicht jeder liest die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, wenn man dies nicht aus beruflichen Gründen tut. Sie lesen sicherlich auch nicht alle Ihrem Beruf fremden Fachzeitschriten oder sonstige Informationen.

Re: Hallo Nika

Verfasst: 27.05.2009, 12:39
von Czauderna
Noname hat geschrieben:Hallo Nika,

ich bin heute beim Recherchieren über die KVdR auf Ihren Beitrag gelangt.

Vorab:
Sie sind sicherlich nicht die einzige Betroffene. Viele Betroffene nehmen diese Entscheidung einfach hin, viele haben auch kein Internet, um sich zu informieren.

Die Antworten von "GerneKrankenVersichert" sind mitunter polemisch und sein Name sollte eher "MöchteAllesBesserWissen" sein. Natürlich ist "GerneKrankenVersichert" als Mitarbeiter in GKV in seinem Fachbereich besser informiert, aber andere Leute haben andere Jobs, in denen sie sich besser auskennen.


Nun zum Problem:
Meine Frau hat im April Ihre Rente ab 60 beantragt und erst zu diesem Zeitpunkt von einer 9/10-Regelung erfahren.
Sie war seit Anfang 1965 "solidarisch" in der gesetzlichen KV. Genau in der Mitte Ihrer Berufstätigkeit (1987) für knapp 4 Jahren Privat, also ca. 40 Jahre in der GV, d.h. 40 Jahre "solidarisch".
Währen nun diese 4 Jahre PV in den Zeitraum 1985 bis 1989 gelegen, währe sie nicht aus dem „Raster“ gefallen und somit die der KVdR. Würde sie Ihre Rente erst 4 Jahre später stellen, wäre sie ebenfalls in der KVdR.
Dieses „mathematische Modell“ zur Berechnung der KVdR ist weder gerecht, noch „ solidarisch“
Die KVdR wurde abgelehnt, was wir wahrscheinlich nicht akzeptieren.

Anmerkung für "GerneKrankenVersichert": da kann man nicht von "niemand hat Sie gezwungen in die PV zu wechseln" oder "nicht solidarisch" reden. Nicht jeder liest die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, wenn man dies nicht aus beruflichen Gründen tut. Sie lesen sicherlich auch nicht alle Ihrem Beruf fremden Fachzeitschriten oder sonstige Informationen.
Hallo noname,
selbstverständlich steht es Ihnen frei gegen ein bestehendes Gesetz Rechtsmittel einzulegen - Hoffnung auf Erfolg kann ich Ihnen allerdings keine machen.
Aber das ist doch nicht das Problem - die Frage ist doch ob bestehende Gesetze im Einzelfall nicht anzuwenden sind weil der oder die Betroffene
eben über dieses Gesetz nicht informiert war oder wurde.

Wie Sie selbst schildern sind es genau diese vier Jahre in der PKV, die es wahrscheinlich verhindern werden dass Ihre Ehefrau in die beitragsgünstigere (gegenüber der freiwilligen Versicherung) Krankenversicherung der Renter kommt .

Was wäre denn Ihrer Auffassung nach rechtlich gerecht ??
Gruß
Czauderna

Verfasst: 27.05.2009, 14:15
von Noname
Hallo Czauderna,

Sie fragen was „rechtlich gerecht“ sei?

Aber eine Gegenfrage:
Weshalb sollte denn eigentlich eine 9/10-Berechnung gerecht sein? Weshalb nicht 7/8 oder dralla/x ?

Und weshalb sollte die Halbierung der Erwerbstätigkeitzeit gerecht sein? Und nicht ¾ oder 7/4 oder dralla/y?

Wieso interessiert es nicht ob jemand vielleicht in seiner ersten Hälfte der Erwerbstätigkeit nur in einer PV war? Im Falle meine Frau hätte Sie die ersten 22 Jahre in einer PV versichert sein können, danach in einer GV und alles wäre in Ordnung?

Oder ein anderes Beispiel: Wie wäre es, wenn jemand bis z.B. seine 50 Lebensjahr nicht Erwerbstätig war (bis dato aber in eine PV), dann mit 50 einen „kleine Job“ annimmt, dadurch in der GV versichert ist und dann mit 65 in Rente geht?

Aber es ist oft üblich eine einheitliche mathematische Formel heranzuziehen, oder die individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Finden Sie etwa die derzeitige Regelung gerecht?

Sie ist zwar Gesetz, an die sich unsere Gerichte halten, aber mit „gerecht“ hat das meiner Meinung nichts zu tun, da hier keinerlei Berücksichtigung stattfindet, wie lange jemand in der GV war! Und dann mit einer z.B. 500 € Rente den Mindestbeitrag von ca. 125€ in die GV als Rentner entrichten muss.

Gruß

Noname


P.S.: Erstaunlich in diesem Forum ist, dass alle Befürworter der derzeitige Regelung anscheinend -voreingenommen- die Interesse ihrer Arbeitgeber vertreten und den objektiven Blick auf die individuellen Probleme der Betroffenen nicht mehr haben. Es ist ja gewissermaßen Verständlich, dass Sie ebenfalls als "Sozialversicherungsfachangestellter" sicherlich auch die Interesse ihres Arbeitgeber vertreten, aber die Grundlage alle GVs, RVs etc. sind die Mitglieder, die durch Ihre Beiträge Ihre Arbeitsplätze sichern. Es ist ähnlich wie in der Politik: die Politiker werden zwar vom Volk gewählt und bezahlt, vertreten aber meist nur die Interesse ihrer Partei!