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Verfasst: 14.07.2008, 09:50
von NuRock
Hallo Flo,

dieser Fragebogen ist richtig. Die Krankenkasse hat es etwas ungeschickt gemacht. Normal macht man sowas zusammen mit dem Antrag. Hier sollte der Fragebogen beiliegen + die Information, dass ggf. entsprechende Nachweise bringen musst.

Leider gibt es solche Probleme immer wieder bei Krankenkassen, die nicht gerade um die Ecke sind, alles per Post erledigt wird und du somit immer einige Tage/Wochen warten musst.
Die haben nicht zufällig eine Geschäftsstelle in deiner nähe wo du einfach vorbeigehen kannst? Da lässt es sich nämlich meistens ganz einfach klären. Hingehen, abklären/aufklären lassen und ggf. Unterlagen nachreichen. Fertig. Ich mag es nämlich auch nicht gerne zu warten, besonders wenn es um ein heikles Thema geht.

[Anmerkung: Der 01.01.09 rückt näher und somit der Einheitliche Beitragssatz (es können KK individuelle Zusatzbeiträge erhoben und Rückerstattungstarife angeboten werden). Evtl. auch ein Fall um Service und Leistung zu vergleichen.]

Mit deiner Aussage, dass es die KK nichts angeht, kann ich die verstehen, jedoch werden laut Gesetz alle Einkünfte herangezogen (auf deutsch: alles finanzielle, dass dir einen Vorteil verschafft). Hierzu zählen halt u. a. Mieteinkünfte aber auch Zinserträge etc.

Ist zwar keine schöne Antwort aber dagegen kannst du nichts machen.

Damit es "ratzfatz" geht würde ich einfach den Fragebogen ausfüllen. Solltest du z. B. Mieteinkünfte oder Zinserträge haben füge gleich einen Nachweis bei, sonst geht das Ganze von vorne los. Ansonsten hingehen und auf den Tisch klopfen. Wirkt Wunder!;)

Re: immer lustiger ...

Verfasst: 14.07.2008, 19:53
von ratte1
Hallo,
flat_flo hat geschrieben:Hierin soll ich Angaben zu Einkommen, Ersatzeistungen, Zinserträgen, Veräußerungsgewinnen, Mieteinnahmen, Renten o.ä. machen. Was geht das meine GKV an? ...
nun wollen die auch noch Dinge wissen, die sie gar nichts angehen .....
Auch die vorgenannten Arten sind Einnahmen, die zur Berechnung des freiwilligen Beitrages herangezogen werden müssen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Hier s. insbesondere Abs.1 Satz 2.
Daher geht es die GKV doch etwas an...
Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 26.07.2008, 23:51
von Rossi
Na ja, ob der Krankenkasse gar nichts angeht, wage ich zu bezweifeln.

Massgebend für die Beitragsberechnung ist das sog. Gesamteinkommen. Es gibt so einen schönen Katalog, was alles zum Gesamteinkommen und zu den Einnahmen des Lebensunterhaltes zählt. Aber zum Gesamteinkommen zählen die von der GKV geforderte Nachweise sehrwohl.

Ferner bist Du auskunftspflichtig, da geht kein Weg dran vorbei.

Man kann natürlich auch die freiwillige KV in der gesetzlichen KV kündigen und zur privaten KV wechseln. Dort muss man seine Hosen nicht runterlassen.

Verfasst: 27.07.2008, 09:06
von Krankenkassenfee
Hallo,

maßgeblich ist nicht das Gesamteinkommen, sondern die Einnahmen zum Lebensunterhalt. Das sind zwei Paar Schuhe ...

Letztendlich wirst Du nach einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze veranlagt. Nur auf Antrag kann es vermindert werden. Wenn Du meinst, dass Du denen nichts nachweisen musst - dann lass es. Nur die Konsequenz ist dann der Höchstbeitrag. Ganz einfach.

Gegenfrage: Soll die Kasse Dir nun hinterherlaufen, damit der Beitrag vermindert wird?

LG, Fee

Verfasst: 30.07.2008, 11:21
von flat_flo
Das Thema hat sich seid gestern erledigt. Meinem Einspruch wurde stattgegeben und ich wurde - wie von mir erwartet - auf den Minimalbeitrag herabgestuft.

@Krankenkassenfee:
Meine Kritik an der GKV bezog sich im wesentlichen darauf, dass ich Unterlagen doppelt und dreifach nachweisen sollte. Meiner Meinung nach ist ein aktueller Lohnsteuerbescheid völlig ausreichend, um die Einnahmen zum Lebensunterhalt nachzuweisen. Dass aber eine GKV von mir Mietverträge, Kontoauszüge usw. anfordert, geht mir entscheiden zu weit.

Dass die GKV mir nachläuft habe ich nicht verlangt. Sie hat vor 7 Wochen eine, aus meiner Sicht, ungerechtfertigte Forderung an mich gestellt, der ich widersprochen habe. Entsprechende Beläge, dass wir für den Zeitraum kein Einkommen hatten, habe ich beigelegt. Und dann folgten viele Faxe, Schreiben, Telefonate, Emails, die mich Nerven und die GKV jede Menge Verwaltungskosten gebracht haben. Im Endeffekt ist aber alles genauso, wie es vor 7 Wochen schon fest stand. Wir hatten kein Einkommen, daher entbehren die geforderten Höchstbeträge auch einer Grundlage.

Grüße
flo

Verfasst: 31.07.2008, 20:24
von NuRock
flat_flo hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist ein aktueller Lohnsteuerbescheid völlig ausreichend, um die Einnahmen zum Lebensunterhalt nachzuweisen. Dass aber eine GKV von mir Mietverträge, Kontoauszüge usw. anfordert, geht mir entscheiden zu weit.
Ich sag es ganz hart wie es ist. Das Gesetz interessiert es nicht was deine Meinung ist.
Was dir zu weit geht wird von jeder Krankenkasse verlangt besser gesagt wird jeder Krankenkasse vorgeschrieben zu prüfen. Somit alles in Ordnung.
Wenn dir vielleicht mal genauer darüber Gedanken machst, wirst evtl. auch verstehen warum nicht nur dein Lohn/Gehalt herangezogen wird.
Warum sollen nur Arbeiter/Angestellte ihren Lohn/Gehalt verbeitragen aber Menschen die nur von Mieteinnahmen leben nicht?

Extremes Beispiele wäre dann z. B. ein Millionäre der nur von von seinen Zinsen lebt und dann in den Mindesstufe freiwillig versichert wäre!:)

Nachweis kann man das Ganze halt nur anhand von Dokumenten. Hierzu zählen u. a. Mietverträge und Kontoauszüge.
Nur sagen ich habe 50 € Zinsen- oder 6000 € Mieteinnahmen im Jahr reicht nicht aus. Da könnte ja jeder angeben was er möchte.
Es ist zwar bürokratisch aber eine logische Dokumentation.

Das dein Fall jedoch so umständlich war ist natürlich nicht so schön.