Seite 2 von 2
Verfasst: 03.05.2008, 23:49
von ratte1
Hallo,
eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nicht zustande.
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 gilt für Praktikanten und Auszubildende, nicht aber für (zukünftige) Abiturienten. Gymnasiasten gelten nicht als Auszubildende!
§ 5 Abs.1 Nr.13 würde nur greifen, wenn die letzte Krankenversicherung eine gesetzliche war, es war aber hier eine private Krankenversicherung.
Eine gesetzliche Grundlage für eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht somit nicht.
Freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 04.05.2008, 01:04
von Rossi
Oh weia, woher hast Du denn diese Bauernweissheit!?!?
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V gilt für defintiv für Auszubildende des 2. Ausbildungsweges. Hierfür wurde sogar explizit dieses gesetzliche Grundlage geschaffen. Und Laundry betreibt derzeit eine derartige Ausbildung. Sie holt nämlich auf dem 2. Bildungsweg das Abitur nach. Nach Kommentar zum SGB V ist hier sehr deutlich, ich weiss jetzt nicht welchen Kommentar zum SGB V du gelesen hast.
Tja und was die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V angeht, hast Du offensichtlich - Ratte 1 - den gesamten Thread bisher nicht vernünftig gelesen.
Verfasst: 04.05.2008, 13:45
von laundry
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind:
"10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt"
@ Rossi:
Super, dann fällt das "Drei-Monats-Problem" weg dafür kommt das "§ 315 SGB V - Problem" dazu
Also kann ich mich jetzt weder gesetzlich noch privat versichern??
Ich hab gestern mal Angebote von ein paar Privaten angefordert & auch kurz meine Situation geschildert. Bin ja mal gespannt, was da kommt..
Grüße!!
Verfasst: 04.05.2008, 20:13
von Rossi
Also kann ich mich jetzt weder gesetzlich noch privat versichern??
Nee, meines Erachtens nicht richtig.
Meiner Meinung nach unterliegst Du definitiv der Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V.
Damit scheidet die Aufnahmemöglichkeit gem. § 315 SGB V aus. Hier heisst es nämlich:
§ 315 SGB V Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz
1) Personen, die weder
1. in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind,
2. über eine private Krankheitsvollversicherung verfügen,
3. einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben,
4. Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben noch
5. Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches beziehen,
können bis zum 31. Dezember 2008 Versicherungsschutz im Standardtarif gemäß § 257 Abs. 2a verlangen; ......
Da Du ja in der gesetzlichen KV versicherungspflichtig bist, scheidet die Aufnahmemöglichkeit nach § 315 SGB V aus.
Wobei, ich habe es Dir ja schon gepostet. Bin mir nicht sicher, dass das die Private auch sofort bemerkt, dass Du versicherungspflichtig bist.
Verfasst: 20.06.2008, 15:58
von laundry
Hallo nochmal nach langer Zeit!
Nach endlosen Diskussionen & Fehlinformationen von diversen Krankenkassen bin ich seit gestern endlich Mitglied der DAK!
Kaum zu glauben! Und das sogar zum Studenten-Tarif!
Ich möchte mich nochmal für die schnelle Hilfe hier (insbesondere von Rossi) bedanken!
Viele Grüße!!!
Verfasst: 20.06.2008, 17:08
von Rossi
Jooh, jetzt haste aber ne billige KV, gelle?
Da kann man mal wieder sehen, wie kompliziert unser Versicherungssystem ist. Man wird von Pontius nach Pilatus geschickt, niemand will einen haben.
Verfasst: 25.06.2008, 11:39
von Buzz Lightyear
yepp, wird Zeit, dass es nur noch eine gesetzliche KK gibt!
Verfasst: 25.06.2008, 17:24
von Krankenkassenfee
Hallo,
an alle die, die eine einheitliche Krankenkasse fordern: Erinnert Ihr Euch noch, wie Ihr damals (Ende der 80iger Jahre) bei der AOK behandelt wurdet? Wohlwissend, dass damals kein Wechsel möcglich war?
Erinnert Ihr Euch, wie Ihr manchmal über Ämter schimpft, die was ablehnen oder fordern und man sich nicht wehren kann?
Und genauso wird es dann werden. Ob das so erstrebenswert ist? So geben sich wenigstens alle Mühe freundlich zu sein und die Kunden zu halten.
LG, Fee
Verfasst: 26.06.2008, 08:11
von Buzz Lightyear
Ja, ich erinnere mich noch an die Sozialversicherung in der DDR.
So, was hat das mit Ämtern zu tun und dass man sich nicht wehren kann?
Gegen Ämter kann man sich auch wehren, mal mit Erfolg , mal mit weniger Erfolg. Ämter handeln auf der Grundlage von Gesetzen, genauso wie die gesetzlichen KK, die sich so gerne hinter dem Paragraphendschungel verstecken. (Erlebt gerade meine Frau)
Also wo ist der Unterschied?
Ich arbeite auch in einer Behörde, die ein "Monopol" inne hat. bei Kundenbefragungen erhalten wir regelmäßig ein positives Feedback, obwohl die Entscheidungen meiner Kollegen nicht immer nur positiv sind.
Kann eine einzelne KK nicht höflich sein? Brauchen wir einen Markt bei den KK? Kann man überhaupt Gesundheit vermarkten? Mit welchen Folgen?
Hilfesangebot!
Verfasst: 07.07.2008, 22:31
von brinki
Halli hallo,
schildere mir noch mal genau Deine Situation als private Nachricht. Ich selbst arbeite bei einer gesetzlichen Kasse und würde Dir gerne helfen.
Bist Du eigentlich Student? Oder warum warst Du bislang familienversichert?
brinki
Re: Hilfesangebot!
Verfasst: 08.07.2008, 00:22
von NuRock
brinki hat geschrieben:Halli hallo,
schildere mir noch mal genau Deine Situation als private Nachricht. Ich selbst arbeite bei einer gesetzlichen Kasse und würde Dir gerne helfen.
Bist Du eigentlich Student? Oder warum warst Du bislang familienversichert?
brinki
Schon wieder, bekommst du Provision bei einem Abschluss über dieses Forum?:)