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Re: Argumentation des MDK (Erfahrungsbericht)
Verfasst: 18.06.2019, 13:40
von Czauderna
Hallo,
du hast wirklich keine Ahnung vom MDk und seinen Aufgaben - aber das ist ja auch nicht schlimm, offenbar bist du derzeit kein Betroffener sondern einfach nur "Interessierter". Und mein Wissen als Fallmanager stammt natürlich aus entsprechenden Kontakten mit den Ärzten bzw. Arztpraxen und den Patienten
selbst und natrülich auch aus eigener Erfahrung, man ist ja selbst auch mal in einer Arztpraxis zugange.
Also, für mich ist bisher alles gesagt bis natürlich auif den Hinweis, dass auch beim MDK nur ein Arzt über die AU. entscheidet - die Personen, die ich meinte, die machen etwas anderes, z.B. Pflegebegutachtung.
Das war es dann erst mal.
Gruss
Czauderna
Re: Argumentation des MDK (Erfahrungsbericht)
Verfasst: 18.06.2019, 13:52
von franzpeter
Czauderna hat geschrieben: ↑18.06.2019, 13:40
und natrülich auch aus eigener Erfahrung
Ich dachte jeder Fall ist anders und man kann keine Muster ableiten. Wenn jeder Fall anders ist, dann bringt Erfahrung gar nichts ... denn Erfahrung basiert auf Mustern. Viele Widersprüche die ich hier sehe ...
Czauderna hat geschrieben: ↑18.06.2019, 13:40
.. dass auch beim MDK nur ein Arzt über die AU. entscheidet - die Personen, die ich meinte, die machen etwas anderes, z.B. Pflegebegutachtung.
Der Kontext war AU und nicht Pflegebegutachtung.
Letztlich ein undurchschaubarer Moloch, und so soll es wohl auch bleiben ... damit alle schön beschäftigt bleiben ...
Re: Argumentation des MDK (Erfahrungsbericht)
Verfasst: 18.06.2019, 15:03
von Czauderna
Hallo,
ja, du hast vollkommen recht - es ist gut dass du es uns mal sagst.
Gruss
Czauderna
Re: Argumentation des MDK (Erfahrungsbericht)
Verfasst: 18.06.2019, 19:49
von GerneKrankenVersichert
franzpeter hat geschrieben: ↑18.06.2019, 11:35
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ↑18.06.2019, 06:00
Der behandelnde Arzt schreibt krank, ohne die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien zu beachten. Der MDK informiert darüber, dass die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegen.
Danke für deine stets kostruktiven und hilfreichen Beiträge.
Schauen wir uns doch mal die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien an:
§ 4 Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
(1) 2Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund
ärztlicher Untersuchungen erfolgen.
Und die Aufhebung einer Au darf ohne Untersuchung nach Aktenlage erfolgen ?
Sehr bedenklich ...
Da verstößt man gegen Richtlinien auf die man sich selbst beruft ...
Wir waren bei der Konstellation, dass behandelnder Arzt und MDK telefoniert haben und überein gekommen sind, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Da braucht der MDK nicht noch auch noch eine Untersuchung durchzuführen.
Da das Ganze für einen Laien wahrscheinlich zu abstrakt ist, hier mal ein praktisches Beispiel:
Hansjürgen geht zum Arzt und sagt, dass er nicht arbeiten kann. Der Arbeitgeber mobbt ihn, die Kollegen sind blöd und überhaupt. Der Arzt hat Verständnis und stellt einen gelben Schein über 3 Wochen aus, damit Hansjürgen mal seine Ruhe hat. Diagnoseschlüssel F 43.2. Nach drei Wochen kommt Hansjürgen und sagt, dass es immer noch nicht geht. Der Arzt empfiehlt verschiedenen Entspannungstechniken und schreibt weiter krank.
Zwischenzeitlich setzt bei der Kasse das Fallmanagement ein. Der Arzt erhält eine Anfrage der Kasse https://www.kbv.de/media/sp/Muster_52.pdf . Uff, das sind ja Fragen. Hat der Hansjürgen gesagt, als was er arbeitet? Gefragt wurde er nämlich nicht. Arzthelferin ruft Hansjürgen an, "du Hansjürgen, wir haben da was von deiner Kasse, die machen gerade Stress. Als was arbeitest du nochmal?" Kaufmännischer Angestellter, gut. Nächste Frage: Ist der Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsfähigkeit absehbar? "Woher soll ich das denn wissen?" denkt der Arzt und kreuzt nein an. Welche Maßnahmen sind vorgesehen? "Ach ja, Entspannungstechniken, darüber haben wir ja gesprochen". Facharzt - noch viel zu früh. Weitere Maßnahmen - ja, so Entspannungskurse wären was für ihn. Punkt 7 - ja, da gibt es doch den mobbenden Arbeitgeber und die blöden Kollegen, wie soll man denn da arbeiten können?
Parallel sucht der Krankengeldfallmanager das Gespräch mit Hansjürgen. Hansjürgen, durch die Arzthelferin vorgewarnt und in Foren bestens über die üblen Machenschaften der Krankenkassen informiert, lehnt ein Gespräch ab. Mir geht es schlecht. Und jetzt noch schlechter. Das ist alles die Kasse schuld, würde die mich in Ruhe lassen, hätte ich überhaupt kein Problem. Eine schriftliche Versichertenanfrage seiner Kasse schickt er auch nicht zurück.
Mittlerweile hat der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer die Nase voll. Hansjürgen bekommt die Kündigung. Die Kasse bekommt die Meldung über das Ende des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund dieser Informationen regt sich im Krankengeldfallmanager ein Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Mobbing ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. Daraus resultierende Erkrankungen schon, aber davon hat der Hausarzt nichts geschrieben. Und da Hansjürgen sowieso nicht mehr zu dem Chef und den Kollegen muss, hat das Thema sich sowieso erledigt. (Für Hansjürgen hingegen ersetzt die ihn in seinen Augen mobbende Krankenkasse jetzt den mobbenden Arbeitgeber). Der Krankengeldfallmanager legt die Unterlagen dem MDK vor.
Hmmm, bisschen dünn das Ganze, denkt der MDK. Rufe ich doch mal beim Arzt an, ob da doch mehr dahinter steckt. Der Arzt erfährt vom MDK, dass Hansjürgen keinen mobbenden Arbeitgeber mehr hat. Er sieht auch ein, dass es keinen Grund gibt, warum Hansjürgen arbeitsunfähig sein soll. Der MDK und er einigen sich darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet wird.
Hansjürgen wird darüber informiert. Er ist stinkesauer. Der blöde MDK-Arzt hat ihn ja überhaupt nicht gesehen. Im Gegensatz zu seinem Hausarzt. Er geht zum Hausarzt, um sich zu beschweren. Der Hausarzt sagt: "Da kann ich auch nix machen. Das hat der MDK so entschieden".
EIN Beispiel, wie gesagt. Der Standardfall, wie in der Begutachtungsanleitung beschrieben, ist folgender:
Die Gruppe 1 ist die weitaus größere und weist keine Auffälligkeitskriterien auf. Diese Gruppe bedarf daher in der Regel auch keiner sozialmedizinischen Beratung durch den MDK, da mit einem Ende der AU im Rahmen einer üblichen AU-Dauer zu rechnen ist. Das sind allerdings die Fälle, über die man in den Foren nichts liest. Weshalb man sich wahrscheinlich nicht vorstellen kann, dass das tatsächlich die weitaus größte Gruppe ist.