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Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 06.06.2019, 20:05
von broemmel
Ich glaube die Variante von Czauderna kommt häufiger vor.
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 09.06.2019, 17:08
von ippuj
"Wenn jemand basierend auf einer reinen Aktenlage einfach behauptet die AU einer Person sei zum Zeitpunt x beendet, ist das m.E. genauso unseriös wie eine Ferndiagnose."
Diesem Argument muß ich aus tiefstem Herzen zustimmen. Die magischen Fähigkeiten der MDK-Ärzte liegen aber offensichtlich über denen "normaler" Ärzte.
Wessen Beurteilung ist glaubwürdiger, die eines Hausarztes (der seinen Patienten üblicherweise kennt) und eine AUB auf Zuruf bescheinigt, oder die Ferndiagnose eines MDK-Arztes, der nur nach Aktenlage entscheidet?
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 14.06.2019, 21:09
von franzpeter
Vielleicht mal das video "bis zum Ende" anschauen.
Dasselbe wie eine AU vom Arzt ohne den Patienten gesehen zu haben dürfte wohl auch für ein MDK-Urteil nach Aktenlage gelten.
https://youtu.be/JuIFXMsYKtg
Insofern wäre es interessant zu wissen wie man gegen so etwas vorgeht. Reicht ein Widerspruch mit der Begründung, dass der MDK
den Patienten gar nicht gesehen hat bzw. gibt es hier Beispiele ?
Siehe im Übrigen auch:
https://www.kostenlose-urteile.de/Hessi ... ws5016.htm
Jetzt wäre mal die Meinung eines Insiders (Czauderna) interessant wie sich die KK das vorstellen. Alleine die Unterstellung es läge ein Gefälligkeits-AU dürfte wohl nicht reichen, denn der FAcharzt hat den Patienten wenigstens begutachtet im Gegensatz zum MDK-Beispiel.
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 14.06.2019, 22:41
von Czauderna
Hallo,
Grundsätzlich ist eine Widerspruchsbegruendung nicht zwingend erforderlich, sie hilft aber ungemein.
Es obliegt dem MDK zu entscheiden ob eine körperliche Begutachtung erfolgt oder ob e8ne Begutachtung nach Aktenlage auch gemacht werden kann. Die Krankenkassenmitarbeiter sind keine Mediziner, und weil das so ist, gibt es den MDK.
Es wird ja immer wieder der Verdacht geäußert, dass der MDK zugunsten der Kassen urteilt, aber wenn man sich mal die Zahlen anschaut, dann ist es eben nicht so. Sicher, es gibt Faelle, bei denen man sich auch Kassenmitarbeiter gefragt hat, wie kommt der MDK zu so eine, Gutachten und das bei dieser Diagnose und nur nach Aktenlage. Wie ich schon schrieb - die fehlende körperliche Begutachtung bei einer Diagnose, z.B. ICD F.xxx, das kann schon eine sehr starke Widerspruchsbegutachtung darstellen. Aber es ist auch oft so, dass Versicherte der Auffassung sind, dass allein ihre persönliche Anwesenheit beim MDK
Ihnen zum Vorteil, zumindest nicht zu Nachteil gereichen würde - oftmals ein ganz großer Irrtum.
Wenn man nun davon ausgehen würde seitens des Gesetzgebers, dass allein die behandelnden Ärzte über die Dauer entscheiden sollten, dann würde man keinen MDK benötigen, allerdings, ob dann die Ausgaben noch zu den Einnahmen passen würden, das ist die Frage, begutachtet der MDK nicht nur Arbeitsunfähigkeiten.
Noch etwas, ein Widerspruch und ggf. auch ein Klageverfahren richtet sich grundsätzlich nicht gegen den MDK sondern immer gegen die Kranken/Pflegekassen , denn die entscheiden und nur die. sie orientieren sich zwar in hohem Maße an den Gutachten des MDK, aber entscheiden, das macht die Kasse.
Man merkt, hier schreibt ein ( ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter, der zwar auch die Schwaechen des MDK aus der Üraxis kennt aber insgesamt den MDK für wichtig und notwendig hält.
Gruß
Czauderna
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 15.06.2019, 21:01
von franzpeter
Wäre interessant mal ein Beispiel von einem guten Widerspruch zu lesen, gibt es da etwas ?
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 16.06.2019, 08:17
von GerneKrankenVersichert
franzpeter hat geschrieben: ↑14.06.2019, 21:09
Insofern wäre es interessant zu wissen wie man gegen so etwas vorgeht. Reicht ein Widerspruch mit der Begründung, dass der MDK
den Patienten gar nicht gesehen hat bzw. gibt es hier Beispiele ?
Siehe im Übrigen auch:
https://www.kostenlose-urteile.de/Hessi ... ws5016.htm
Jetzt wäre mal die Meinung eines Insiders (Czauderna) interessant wie sich die KK das vorstellen. Alleine die Unterstellung es läge ein Gefälligkeits-AU dürfte wohl nicht reichen, denn der FAcharzt hat den Patienten wenigstens begutachtet im Gegensatz zum MDK-Beispiel.
Dieses Urteil von 2007 wird immer gerne wieder genommen, um pauschal zu behaupten, ein Gutachten nach Aktenlage sei nicht zulässig.
Zitat aus dem Urteil:
Der MDK habe aber weder die behandelnden Ärzte noch die Patientin befragt bzw. untersucht und ausschließlich nach (zudem fehlerhaft interpretierter) Aktenlage entschieden. Dieses Vorgehen grenzt nach Ansicht des Gerichts an Willkür.
Wenn also tatsächlich weder der behandelnde Arzt noch der Patient befragt wurden, ist das eine gute Begründung für einen Widerspruch. Alleine die Tatsache, dass das Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde, jedoch nicht. In den von mir schon mehrfach verlinkten Begutachtungsrichtlinien, die in den letzten 12 Jahren selbstverständlich weiterentwickelt wurden, ist z. B. auch von der Möglichkeit der telefonischen Rückfrage beim Arzt und/oder Patienten die Rede.
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 16.06.2019, 11:13
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben: ↑15.06.2019, 21:01
Wäre interessant mal ein Beispiel von einem guten Widerspruch zu lesen, gibt es da etwas ?
Hallo,
nein, kann es auch nicht geben weil es immer auf die Fallkonstellation ankommt. Was bei dem einen Fall vielleicht wunderbar passt, kann bei dem anderen böse enden. Ausserdem ist es auch imm besser, man befasst sich selbst mit der Verfassung des Widerspruchs, ggf. unter Zuhilfenahme seiner Ärzte, statt einen vorgegebenen Text zu verwenden, dessen Inhalt man evtl. selbst nicht versteht, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 16.06.2019, 11:21
von franzpeter
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ↑16.06.2019, 08:17
... In den von mir schon mehrfach verlinkten Begutachtungsrichtlinien
Danke sehr "GerneKrankenVersichert", wäre es vermessen Dich zu bitten den Link nochmals hinzuzufügen.
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 16.06.2019, 11:29
von Czauderna
Hallo,
"suchet und Ihr werdet finden" - steht schon in der Bibel -
https://www.mds-ev.de/richtlinien-publi ... gkeit.html
Gruss
Czauderna
Re: TSVG Krankengeld
Verfasst: 16.06.2019, 15:28
von franzpeter
Vielen Dank. 145 Seiten wow, die legen sich aber ganz schön ins Zeug ...