Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Moderator: Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Vielen Dank für deine zeit weiss garnicht wie ivjd as gut machen kann.... was könnte ich mir verbauen wenn ich jetzt schon den wiederspruch einreiche bei der 10 wochen frist bleibt es doch auch wenn mein widerspruch nicht ageholfen wird? Welche nachteile könnte das haben??
Versuche es tu verdeutlichen was ich meine...
Widerspruch wird nicht akzeptiert:
10 frist bleibt ich muss reha beantragen und kann dann widerum ein widerspruch einreichen nach erfolgreichem antrag auf reha oder??
Oh mann kopf zerbrechen..
Versuche es tu verdeutlichen was ich meine...
Widerspruch wird nicht akzeptiert:
10 frist bleibt ich muss reha beantragen und kann dann widerum ein widerspruch einreichen nach erfolgreichem antrag auf reha oder??
Oh mann kopf zerbrechen..
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
Versuche es tu verdeutlichen was ich meine...
Widerspruch wird nicht akzeptiert:
10 frist bleibt ich muss reha beantragen und kann dann widerum ein widerspruch einreichen nach erfolgreichem antrag auf reha oder??
ja, so geht es auch, allerdings, aus der Sicht eines Fallmanagers und evtl. auch des MDK könnte dies als "durchsichtig" angesehen werden, muss nicht sein, könnte aber und liese die Vermutung zu, dass innerhalb der letzen Wochen seit dem letzten Widerspruch kleinerlei Besserung in der Behandlung aufgetreten ist, bzw. keine Fortschritte erzielt wurden - ich würde es nicht machen, wenn es mch persönlich beträfe.
Gruss
Czauderna
Versuche es tu verdeutlichen was ich meine...
Widerspruch wird nicht akzeptiert:
10 frist bleibt ich muss reha beantragen und kann dann widerum ein widerspruch einreichen nach erfolgreichem antrag auf reha oder??
ja, so geht es auch, allerdings, aus der Sicht eines Fallmanagers und evtl. auch des MDK könnte dies als "durchsichtig" angesehen werden, muss nicht sein, könnte aber und liese die Vermutung zu, dass innerhalb der letzen Wochen seit dem letzten Widerspruch kleinerlei Besserung in der Behandlung aufgetreten ist, bzw. keine Fortschritte erzielt wurden - ich würde es nicht machen, wenn es mch persönlich beträfe.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Guten morgen Herr Czauderna,
hab nochmals drüber geschlafen und werde sehr warscheinlich deinem Rat folgen...
Was genau meinen Sie mit durchsichtigkeit das ich evtl. als Lügner gesehen werde?
Hab mir nochmals den Brief der KK angesehen und das steht das mir das wegfall von Krankengeld droht wenn ich nach dem rehanantrag dann doch nicht in reha gehe würde das in meinem Fall dann auch zutreffen? Beste Grüße Marco
hab nochmals drüber geschlafen und werde sehr warscheinlich deinem Rat folgen...
Was genau meinen Sie mit durchsichtigkeit das ich evtl. als Lügner gesehen werde?
Hab mir nochmals den Brief der KK angesehen und das steht das mir das wegfall von Krankengeld droht wenn ich nach dem rehanantrag dann doch nicht in reha gehe würde das in meinem Fall dann auch zutreffen? Beste Grüße Marco
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo Marco oder doch Maria ?
wieso Lügner -. es ist doch keine Lüge wenn jemand nicht in eine Reha will und wenn dazu noch ein ärztliches Attest vorliegt dann schon erst recht nicht.
Richtig, wenn nach Reha-Bewilligung die Reha ohne Zustimmung der Kasse nicht angetreten wird, dann fällt das Krankengeld auch weg, ist eine logische Folge - deshalb ja auch die ärztliche Unterstützung.
Gruss
Czauderna
wieso Lügner -. es ist doch keine Lüge wenn jemand nicht in eine Reha will und wenn dazu noch ein ärztliches Attest vorliegt dann schon erst recht nicht.
Richtig, wenn nach Reha-Bewilligung die Reha ohne Zustimmung der Kasse nicht angetreten wird, dann fällt das Krankengeld auch weg, ist eine logische Folge - deshalb ja auch die ärztliche Unterstützung.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo Czauderna,
Erstmal bin der marco sorry fuer die verwirrung heisse Marco di Maria.... Di maria ist der nachname
Ich meinte den Satz den sie geschrieben hatten
#ja, so geht es auch, allerdings, aus der Sicht eines Fallmanagers und evtl. auch des MDK könnte dies als "durchsichtig" angesehen werden#
Was verstehen Sie unter durchsichtig? Hatte im duden nachgeachaut da kam was mit Lügner raus deshalb meine vermutung... Mit Lügner
Es geht nicht in meinem Kopf und verstehe es auch nicht welche nachteile es haben kann jetzt und ggfm spaeter erneut meine rehaunfahigkeit nachzuweisen den fakt ist ja wenn ich nicht in reha kann, und dies durch meinen sehr erfahrenen Psychater neurologe bestatigt wird dann kann mich doch keiner dazu zwingen oder in handschellen hinbringen oder ??
Beste gruesse Marco
Erstmal bin der marco sorry fuer die verwirrung heisse Marco di Maria.... Di maria ist der nachname
Ich meinte den Satz den sie geschrieben hatten
#ja, so geht es auch, allerdings, aus der Sicht eines Fallmanagers und evtl. auch des MDK könnte dies als "durchsichtig" angesehen werden#
Was verstehen Sie unter durchsichtig? Hatte im duden nachgeachaut da kam was mit Lügner raus deshalb meine vermutung... Mit Lügner
Es geht nicht in meinem Kopf und verstehe es auch nicht welche nachteile es haben kann jetzt und ggfm spaeter erneut meine rehaunfahigkeit nachzuweisen den fakt ist ja wenn ich nicht in reha kann, und dies durch meinen sehr erfahrenen Psychater neurologe bestatigt wird dann kann mich doch keiner dazu zwingen oder in handschellen hinbringen oder ??
Beste gruesse Marco
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
die Krankenkasse hat alle Voraussetzungen nach § 51 SGB V zu prüfen, bevor sie eine Rehaaufforderung verschickt:
- die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert
- dies wird in einem ärztlichen Gutachten festgestellt (des behandelnden Arzts oder des Medizinischen Dienstes)
Vor Jahren ist ein Widerspruch eines Versicherten gegen eine Rehaaufforderung vor Gericht gelandet. Die Krankenkasse hatte nur ein Kreuzchen des Arztes, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Das Bundessozialgericht entschied dann, dass ein Kreuzchen noch kein Gutachten ist.
Ich würde mir zunächst das Gutachten bei der Krankenkasse anfordern/geben lassen.
Wenn kein Gutachten dort vorliegt, gegen die Rehaaufforderung Widerspruch einlegen.
Sonst innerhalb der 10 Wochen einen Antrag auf Reha oder Zeitrente (wie vom Behandler empfohlen) stellen. Bei der Zeitrente aber vorher ein OK der Krankenkasse einholen (was aber meist gegeben wird, ggf. der Kasse auch eine Aussage des Therapeuten zum Thema Zeitrente beifügen).
Wenn man gegen die Reahaufforderung Widerspruch einlegt (obwohl die Krankenkasse ein Gutachten vorliegen hat), kann es folgende Probleme geben:
- die Bearbeitung des Widerspruchs (Abteilung vor Ort, Zentrale der Krankenkasse und dann Widerspruchsausschuss der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder) wird vorausseichtlich über das Ende der 10-Wochen-Frist hinaus dauern. Das ergibt dann einen unerfreulichen Schwebezustand ohne Geld.
- Der Gesundheitszustand kann sich ggf. überraschend positiv oder negativ verändern. Dann kann eine bereits bewilligte Reha sehr sinnvoll sein. Das kann dann wie eine Art Sicherheitsnetz sein. Eine bereits bewilligte Reha kann meist sehr kurzfristig angetreten werden.
- Das Krankengeldanspruch ist auf 78 wochen = 1,5 Jahre begrenzt. Zeiten der Entgeltfortzahlung (auch frühere Arbeitsunfähigkeitszeitzen mit ursächlichem Zusammenhang) und der Reha zählen dabei mit. Das Krankengeldende kommt dann oft sehr überraschend und sorgt dann ggf. für finanzielle Probleme.
- im § 51 SGBV sind nur sehr wenige Voraussetzungen für eine Reha-Aufforderung genannt.
Bei einem Widerspruch gegen den tatsächlichen Antritt der Reha kann man mit § 65 SGB I argumentieren (wenn dann eine Reha wirklich nicht sinnvoll ist):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
Es kann auch sehr sinnvoll sein, dass Gespräch mit den Mitarbeitern der Krankengeldabteilung zu suchen. Dort freut man sich meist über Versicherte, die alles tun wollen, um wieder arbeitsfähig zu werden. Manchmal gibt es aber auch Versicherte, die alles tun wollen, um nicht wieder arbeiten zu müssen. Die erste Gruppe kann dort ggf. auch Unterstützung bei vielen Problemen bekommen: schnelle Termine bei Behandlern, Fahrkostenerstattungen, Zuzahlungsbefreiung, Hilfe bei Mobbingproblemen und Burnout .... Nachfragen kann sich lohnen!
Tipp: Den eigenen Namen im Beitrag von 10.33 Uhr am besten wieder entfernen! Das kann sonst Probleme geben (z.B. bei der Stellensuche).
Gruß
RHW
die Krankenkasse hat alle Voraussetzungen nach § 51 SGB V zu prüfen, bevor sie eine Rehaaufforderung verschickt:
- die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder gemindert
- dies wird in einem ärztlichen Gutachten festgestellt (des behandelnden Arzts oder des Medizinischen Dienstes)
Vor Jahren ist ein Widerspruch eines Versicherten gegen eine Rehaaufforderung vor Gericht gelandet. Die Krankenkasse hatte nur ein Kreuzchen des Arztes, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Das Bundessozialgericht entschied dann, dass ein Kreuzchen noch kein Gutachten ist.
Ich würde mir zunächst das Gutachten bei der Krankenkasse anfordern/geben lassen.
Wenn kein Gutachten dort vorliegt, gegen die Rehaaufforderung Widerspruch einlegen.
Sonst innerhalb der 10 Wochen einen Antrag auf Reha oder Zeitrente (wie vom Behandler empfohlen) stellen. Bei der Zeitrente aber vorher ein OK der Krankenkasse einholen (was aber meist gegeben wird, ggf. der Kasse auch eine Aussage des Therapeuten zum Thema Zeitrente beifügen).
Wenn man gegen die Reahaufforderung Widerspruch einlegt (obwohl die Krankenkasse ein Gutachten vorliegen hat), kann es folgende Probleme geben:
- die Bearbeitung des Widerspruchs (Abteilung vor Ort, Zentrale der Krankenkasse und dann Widerspruchsausschuss der ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder) wird vorausseichtlich über das Ende der 10-Wochen-Frist hinaus dauern. Das ergibt dann einen unerfreulichen Schwebezustand ohne Geld.
- Der Gesundheitszustand kann sich ggf. überraschend positiv oder negativ verändern. Dann kann eine bereits bewilligte Reha sehr sinnvoll sein. Das kann dann wie eine Art Sicherheitsnetz sein. Eine bereits bewilligte Reha kann meist sehr kurzfristig angetreten werden.
- Das Krankengeldanspruch ist auf 78 wochen = 1,5 Jahre begrenzt. Zeiten der Entgeltfortzahlung (auch frühere Arbeitsunfähigkeitszeitzen mit ursächlichem Zusammenhang) und der Reha zählen dabei mit. Das Krankengeldende kommt dann oft sehr überraschend und sorgt dann ggf. für finanzielle Probleme.
- im § 51 SGBV sind nur sehr wenige Voraussetzungen für eine Reha-Aufforderung genannt.
Bei einem Widerspruch gegen den tatsächlichen Antritt der Reha kann man mit § 65 SGB I argumentieren (wenn dann eine Reha wirklich nicht sinnvoll ist):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
Es kann auch sehr sinnvoll sein, dass Gespräch mit den Mitarbeitern der Krankengeldabteilung zu suchen. Dort freut man sich meist über Versicherte, die alles tun wollen, um wieder arbeitsfähig zu werden. Manchmal gibt es aber auch Versicherte, die alles tun wollen, um nicht wieder arbeiten zu müssen. Die erste Gruppe kann dort ggf. auch Unterstützung bei vielen Problemen bekommen: schnelle Termine bei Behandlern, Fahrkostenerstattungen, Zuzahlungsbefreiung, Hilfe bei Mobbingproblemen und Burnout .... Nachfragen kann sich lohnen!
Tipp: Den eigenen Namen im Beitrag von 10.33 Uhr am besten wieder entfernen! Das kann sonst Probleme geben (z.B. bei der Stellensuche).
Gruß
RHW
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo RHW,
Erstmals vielen Dank für deine ausführliche Antwort und tipps.
Das Gutachtendes MDK liegt mir vor und darin steht, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und sie eine 6 Wöchige Reha empfehlen und dass ich ab sofort Rehafähig wäre.
Die Krankenkasse hat mich daraufhin aufgefordert mit einer Frist von 20 wochen eine Reha zu beantragen um so schneller um so besser!, im nächsten satz steht sie können anstelle eines reha antrags auch eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Wenn ich zum jetztigen Zeitpunkt gegen das schreiben ein widerspruch einlege (dazu bhabe ich laut schreiben 4 wochen Zeit) kann ich doch dann immer noch einen Rehaantrag fristgerecht (vor ablauf der 10. Wochen stellen) wennich noch keine antwort der KK erhalten haben sollte?
oder bzw. Könnte ich dann bei zusage einer reha immer nich vom §65 SGB gebrauch machen?
Ich hatte die KK gleich nach ihrem schreiben angerufen und erklärt das ich mich momentan noch in viele therapien und unersuchungen auch gar en andere erkrankungen befinde und das es zum jetzigen zeitpunkt schlecht wäre eine reha anzutreten...
Diese sagte mir ich solle mich nicht verrückt machen und mich am besten mitte mai nochmals melden sie willten von mir wissen wie ich es einschätze ob ich demnächst wieder arbeiten kann...
Und auch wenn ich jetzt schon ein widerspruch nach Rücksprache mit meinem behandelten arzt einreiche, ich schreibe sogar im widerspruch alle aktuelle therapeuten und kliniken rein wo ich derzeit in Behandlung bin und biete mich fuer weiter ruckfragen an und wenn noch befunde benotigt werden reiche ich die gerne nach.....das zeift doch meine mitwirkungspflicht an oder?
Beste Grüße
Marco
Erstmals vielen Dank für deine ausführliche Antwort und tipps.
Das Gutachtendes MDK liegt mir vor und darin steht, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und sie eine 6 Wöchige Reha empfehlen und dass ich ab sofort Rehafähig wäre.
Die Krankenkasse hat mich daraufhin aufgefordert mit einer Frist von 20 wochen eine Reha zu beantragen um so schneller um so besser!, im nächsten satz steht sie können anstelle eines reha antrags auch eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Wenn ich zum jetztigen Zeitpunkt gegen das schreiben ein widerspruch einlege (dazu bhabe ich laut schreiben 4 wochen Zeit) kann ich doch dann immer noch einen Rehaantrag fristgerecht (vor ablauf der 10. Wochen stellen) wennich noch keine antwort der KK erhalten haben sollte?
oder bzw. Könnte ich dann bei zusage einer reha immer nich vom §65 SGB gebrauch machen?
Ich hatte die KK gleich nach ihrem schreiben angerufen und erklärt das ich mich momentan noch in viele therapien und unersuchungen auch gar en andere erkrankungen befinde und das es zum jetzigen zeitpunkt schlecht wäre eine reha anzutreten...
Diese sagte mir ich solle mich nicht verrückt machen und mich am besten mitte mai nochmals melden sie willten von mir wissen wie ich es einschätze ob ich demnächst wieder arbeiten kann...
Und auch wenn ich jetzt schon ein widerspruch nach Rücksprache mit meinem behandelten arzt einreiche, ich schreibe sogar im widerspruch alle aktuelle therapeuten und kliniken rein wo ich derzeit in Behandlung bin und biete mich fuer weiter ruckfragen an und wenn noch befunde benotigt werden reiche ich die gerne nach.....das zeift doch meine mitwirkungspflicht an oder?
Beste Grüße
Marco
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo Marco,
hier gibt es nähere Aussagen, was ein FGutachten beinhalten muss:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urt ... ozVR201713
Der Widerspruch gegen die Rehaablehnung kann innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse eingelegt werden (Eingang bei der Krankenkasse! Nachweis über den Eingang ist sehr sinnvoll!). Bis zum Ablauf der 10-Wochen-Frist ist m.E. sehr unwahrscheinlich, dass bis dahin über den Widerspruch gegen die Rehaaufforderung entschieden wurde (und höchstwahrscheinlich wird der Wiederspruch abgelehnt - wenn ein komplettes Gutachten vorliegt).
Bei der Rehabewilligung bzw. Mitteilung des Rehabeginns kann man sich auf § 65 SGB I berufen. Es wird dannn aber komplizierter, weil dann zwei verschiedene Verfahren laufen. Das Risiko, dass etwas schief läuft/missverstanden wird, steigt dann.
Die Angabe der Therapeuten ist kein eindeutiges Zeichen, dass man unbedingt wieder arbeiten will.
Was spricht dagegen, eine Zeitrente für 1 Jahr zu beantragen (die Entscheidung trifft die Rentenversicherung)? Dann wäre man für diese Zeit aus den stressigen Behördensachen raus und könnte sich auf die Gesundheit konzentrieren?
Gruß
RHW
hier gibt es nähere Aussagen, was ein FGutachten beinhalten muss:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urt ... ozVR201713
Der Widerspruch gegen die Rehaablehnung kann innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse eingelegt werden (Eingang bei der Krankenkasse! Nachweis über den Eingang ist sehr sinnvoll!). Bis zum Ablauf der 10-Wochen-Frist ist m.E. sehr unwahrscheinlich, dass bis dahin über den Widerspruch gegen die Rehaaufforderung entschieden wurde (und höchstwahrscheinlich wird der Wiederspruch abgelehnt - wenn ein komplettes Gutachten vorliegt).
Bei der Rehabewilligung bzw. Mitteilung des Rehabeginns kann man sich auf § 65 SGB I berufen. Es wird dannn aber komplizierter, weil dann zwei verschiedene Verfahren laufen. Das Risiko, dass etwas schief läuft/missverstanden wird, steigt dann.
Die Angabe der Therapeuten ist kein eindeutiges Zeichen, dass man unbedingt wieder arbeiten will.
Was spricht dagegen, eine Zeitrente für 1 Jahr zu beantragen (die Entscheidung trifft die Rentenversicherung)? Dann wäre man für diese Zeit aus den stressigen Behördensachen raus und könnte sich auf die Gesundheit konzentrieren?
Gruß
RHW
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Ja du hast recht das würde sehr warscheinlich jetzt wenig bringen... Deine Idee von einer Zeitrente zu beantragen für 1 jahr hört sich sehr gut an wie mache ich sowas kann man das gezielt fuer 1 jahr anfordern oder beantragen? Das wäre natürlich am besten und ich hätte in ruhe zeit wieder gesund zu werden und ich könnte mich so voll auf meine Behandlung kontentrieren..
Lg
Lg
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
am besten einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Erwerbsminderungsrenten werden in den allermeisten Fällen als Zeitrenten bewilligt. Häufig werden Renten für 1,2 oder 3 Jahre bewilligt. Wenn man selber und die Ärzte Aussagen treffen, dass die Erwerbsminderung für ca. 1 Jahr vorliegt, wäre es überraschend, wenn die Rentenversicherung dann eine Rente für einen längeren Zeitraum bewilligt.
Wesentlich für den Rentenanspruch an sich ist die Tatsache, dass keinerlei Erwerbstätigkeit für mehr als 3 bzw. 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Die Art der Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Dir Prüfung dieser Frage wird bei der Rentenversicherung längere Zeit dauern (Nachfrage bei Behandlern und Einschaltung von Gutachtern der Rentenversicherung). Die Rentenversicherung kann einen Rentenantrag in einen Rehaantrag umdeuten, wenn ggf. durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert/behoben werden kann (auch aus einem Rehaantrag kann die Rentenversicherung einen Rentenantrag machen, wenn eine Reha wahrscheinlich keine Aussicht auf eine Besserung der Erwerbsfähigkeit bringt).
Wenn der Rentenantrag gestellt wurde, auf jeden Fall der Krankengeldabteilung der Krankenkasse rechtzeitig vor Ende der 10 Wochen einen Nachweis über den erfolgten Antrag auf Erwerbsmindeungsrente zukommen lassen (Nachweis aufbewahren!).
Gruß
RHW
am besten einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Erwerbsminderungsrenten werden in den allermeisten Fällen als Zeitrenten bewilligt. Häufig werden Renten für 1,2 oder 3 Jahre bewilligt. Wenn man selber und die Ärzte Aussagen treffen, dass die Erwerbsminderung für ca. 1 Jahr vorliegt, wäre es überraschend, wenn die Rentenversicherung dann eine Rente für einen längeren Zeitraum bewilligt.
Wesentlich für den Rentenanspruch an sich ist die Tatsache, dass keinerlei Erwerbstätigkeit für mehr als 3 bzw. 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Die Art der Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Dir Prüfung dieser Frage wird bei der Rentenversicherung längere Zeit dauern (Nachfrage bei Behandlern und Einschaltung von Gutachtern der Rentenversicherung). Die Rentenversicherung kann einen Rentenantrag in einen Rehaantrag umdeuten, wenn ggf. durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert/behoben werden kann (auch aus einem Rehaantrag kann die Rentenversicherung einen Rentenantrag machen, wenn eine Reha wahrscheinlich keine Aussicht auf eine Besserung der Erwerbsfähigkeit bringt).
Wenn der Rentenantrag gestellt wurde, auf jeden Fall der Krankengeldabteilung der Krankenkasse rechtzeitig vor Ende der 10 Wochen einen Nachweis über den erfolgten Antrag auf Erwerbsmindeungsrente zukommen lassen (Nachweis aufbewahren!).
Gruß
RHW
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo RHW,
ich zitiere dich mal - Die Rentenversicherung kann einen Rentenantrag in einen Rehaantrag umdeuten, wenn ggf. durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert/behoben werden kann (auch aus einem Rehaantrag kann die Rentenversicherung einen Rentenantrag machen, wenn eine Reha wahrscheinlich keine Aussicht auf eine Besserung der Erwerbsfähigkeit bringt).
Dann wäre es in diesem Fall auch folgendes möglich - Es wird ein Rentenantrag auf Zeitrente gestellt innerhalb der 10-Wochen-Frist (damit der Krankengeldanspruch nicht verlorengeht), es dauert wahrscheinlich wesentlich länger seitens der Rentenversicherung gegenüber einer Reha-Beantragung und dann deutet die Rentenversicherung den Rentenantrag in einen Reha-Antrag um ?.
Wären wir dann nicht genau da, wo wir jetzt auch sind ?.
Gruss
Czauderna
ich zitiere dich mal - Die Rentenversicherung kann einen Rentenantrag in einen Rehaantrag umdeuten, wenn ggf. durch eine Reha die Erwerbsminderung verhindert/behoben werden kann (auch aus einem Rehaantrag kann die Rentenversicherung einen Rentenantrag machen, wenn eine Reha wahrscheinlich keine Aussicht auf eine Besserung der Erwerbsfähigkeit bringt).
Dann wäre es in diesem Fall auch folgendes möglich - Es wird ein Rentenantrag auf Zeitrente gestellt innerhalb der 10-Wochen-Frist (damit der Krankengeldanspruch nicht verlorengeht), es dauert wahrscheinlich wesentlich länger seitens der Rentenversicherung gegenüber einer Reha-Beantragung und dann deutet die Rentenversicherung den Rentenantrag in einen Reha-Antrag um ?.
Wären wir dann nicht genau da, wo wir jetzt auch sind ?.
Gruss
Czauderna
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo "Czauderna",
ja, das ist möglich.
Es ist auch möglich, das eine Zeitrente bewilligt wird.
Es ist auch möglich, dass eine Reha zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller ist als jetzt in absehbarer Zeit.
Keiner der Beteiligten hat m.E. aktuell genügend Infos, um zu überblicken, was wahrscheinlicher und was für wen besser ist.
Vielleicht ist es das schlechteste überhaupt, jetzt ganz schnell eine Reha zu machen. Vielleicht ist es aber auch schlecht, länger mit dem Rehaantrag zu warten.
Es bleiben viele Fragezeichen.
Gruß
RHW
ja, das ist möglich.
Es ist auch möglich, das eine Zeitrente bewilligt wird.
Es ist auch möglich, dass eine Reha zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller ist als jetzt in absehbarer Zeit.
Keiner der Beteiligten hat m.E. aktuell genügend Infos, um zu überblicken, was wahrscheinlicher und was für wen besser ist.
Vielleicht ist es das schlechteste überhaupt, jetzt ganz schnell eine Reha zu machen. Vielleicht ist es aber auch schlecht, länger mit dem Rehaantrag zu warten.
Es bleiben viele Fragezeichen.
Gruß
RHW
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo Czaderna, hallo RHW,
Vielen Dank für eure Anregungen. Ja ich habe ja selbst gemerkt das ich einer s chwierigen Situation stecke das ist auxh ein Grund warum ich hier nach Hilfe suche villeicht bin ich damkt auch andere mal helfen das wäre schön.
Da ich nicht weiss ob eine rente zun jetzigem zeitpunkt sinn macht wäre es vielleicht auch gut eine rente zu beantragem so hätte ich mehr zeit und die rentenversicherung kann auch pruefen was für mich besser wäre denn sie kennen mich ja schon von 3 x reha eegen meinen augen zuletzt vor einem jahr...und hätten dann auch alle meine erkrankungen zusammrn.. Denn der mdk hatvgesagt eine psychosomatiache reha würde sinnachen aber vielleixht sieht es die rentekasse ja auch anders eine reha fuer die augem oder fuer die haut standig abzesse oder fuer die knie da momentan schmerzen an beiden knie ich kann mich micht mehr buecken langer laufen usw alleine deswegem konnte ich auch momentan nicht arbeiten gehen...
Aber dann stellt sich die frage nehmen wir an ich beantrage eine rente und nehmen wir an ich werde in der zeit wieder so gesund das ich wieder arbeiten kamn... Kann ich dann den antrag wieder zurück ziehen?? Oder droht mir dann eine Rückzahlung des Kranlengeldes an die KK, wisst ihr das viellicht ??
Vielen dank und einen schönen sonntag zusammen
Vielen Dank für eure Anregungen. Ja ich habe ja selbst gemerkt das ich einer s chwierigen Situation stecke das ist auxh ein Grund warum ich hier nach Hilfe suche villeicht bin ich damkt auch andere mal helfen das wäre schön.
Da ich nicht weiss ob eine rente zun jetzigem zeitpunkt sinn macht wäre es vielleicht auch gut eine rente zu beantragem so hätte ich mehr zeit und die rentenversicherung kann auch pruefen was für mich besser wäre denn sie kennen mich ja schon von 3 x reha eegen meinen augen zuletzt vor einem jahr...und hätten dann auch alle meine erkrankungen zusammrn.. Denn der mdk hatvgesagt eine psychosomatiache reha würde sinnachen aber vielleixht sieht es die rentekasse ja auch anders eine reha fuer die augem oder fuer die haut standig abzesse oder fuer die knie da momentan schmerzen an beiden knie ich kann mich micht mehr buecken langer laufen usw alleine deswegem konnte ich auch momentan nicht arbeiten gehen...
Aber dann stellt sich die frage nehmen wir an ich beantrage eine rente und nehmen wir an ich werde in der zeit wieder so gesund das ich wieder arbeiten kamn... Kann ich dann den antrag wieder zurück ziehen?? Oder droht mir dann eine Rückzahlung des Kranlengeldes an die KK, wisst ihr das viellicht ??
Vielen dank und einen schönen sonntag zusammen
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
wenn wieder Arbeitsfähigkeit in dem Umfang eintritt wie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dann erübrigt sich ein Rentenantrag von selbst bzw. wird von der Rentenversicherung sowieso abgelehnt. Eine Rückforderung von Krankengeld kann es in keinem Fall geben.
Gruss
Czauderna
wenn wieder Arbeitsfähigkeit in dem Umfang eintritt wie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dann erübrigt sich ein Rentenantrag von selbst bzw. wird von der Rentenversicherung sowieso abgelehnt. Eine Rückforderung von Krankengeld kann es in keinem Fall geben.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo zusammen,
Der Termin für den Rehaantrag rückt näher und es wird mir nichts anderes ubrig bleiben als einen zu stellen. Bin schon am schauen nach einer geeigneten Klinik und jetzt stellen sich weitere Fragen... Ich habe ja das recht eine Wunschklinik zu nennen vorher würde ich mich natürlich informieren ob sie mit meiner Rentenversicherung ein Vertrag haben jetzt zu meiner frage ist irgendwo vorgegeben wann die reha angetreten werden muss bzw. Kann die rentenkasse oder die Krankenkasse meine wunschklinik ablehnen weil die wartezeit für einen aufnahme zu lange wäre...und mir dann einfach eine andere klinik zuweisen ??
Beste Grüße und einen schönen Tag allen auch wenns regnet
Der Termin für den Rehaantrag rückt näher und es wird mir nichts anderes ubrig bleiben als einen zu stellen. Bin schon am schauen nach einer geeigneten Klinik und jetzt stellen sich weitere Fragen... Ich habe ja das recht eine Wunschklinik zu nennen vorher würde ich mich natürlich informieren ob sie mit meiner Rentenversicherung ein Vertrag haben jetzt zu meiner frage ist irgendwo vorgegeben wann die reha angetreten werden muss bzw. Kann die rentenkasse oder die Krankenkasse meine wunschklinik ablehnen weil die wartezeit für einen aufnahme zu lange wäre...und mir dann einfach eine andere klinik zuweisen ??
Beste Grüße und einen schönen Tag allen auch wenns regnet