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Verfasst: 23.05.2007, 09:24
von freiwillig
out

Verfasst: 24.05.2007, 06:31
von ramirez93
Welche Presse schreibt denn, dass die Versicherungspflicht erst ab 2009 greift? Es steht bzw. stand doch nun wirklich überall geschrieben, dass die Versicherungspflicht ab 01.04.2007 gilt!?

Aber was gescheidene Ehefrau, Kinder etc betrifft, da gebe ich Dir Recht. Das Problem bestand allerdings in der Vergangenheit auch, mit einer geringeren Verzinsung.

ramirez93

Verfasst: 24.05.2007, 06:32
von ramirez93
Vielleicht ist es noch zu früh, aber was die 10 Euro anbetrifft, fällt mir leider kein anderes Bespiel ein...

Sorry

Verfasst: 24.05.2007, 09:26
von freiwillig
out

Verfasst: 31.05.2007, 10:27
von highperformer
ich denke mal, hier haben einige Leute doch etwas nicht richtig verstanden.
Versicherungspflichtig ist laut auskunft ikkdirekt man erst ab 2009 !!!
ganz bestimmt, so ist deren Handlungsanweisung.
ist ja auch nicht so einfach mit dem juristendeutsch, da versteht man leicht mal was falsch.... :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 31.05.2007, 11:57
von Michael
kurz und knapp, so ist es richtig:

01.04.2007:
eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)

01.07.2007:
möglichkeit der rückkehr in die private kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren

01.01.2009
pflicht zum abschluss einer privaten kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren

Verfasst: 31.05.2007, 13:01
von highperformer
laut ikkdirekt: ab 1.4. nur pflicht der gesetzl. krankenkasse, bisher unversicherte aufzunehmen
ab 1.1.07: pflicht des versicherungsnehmers zur versicherung
nur so ists richtig

Verfasst: 31.05.2007, 13:02
von highperformer
korrektur
laut ikkdirekt: ab 1.4. nur pflicht der gesetzl. krankenkasse, bisher unversicherte aufzunehmen
ab 1.1.09: pflicht des versicherungsnehmers zur versicherung
nur so ists richtig

Verfasst: 31.05.2007, 13:46
von Michael
dann erzählt die ikk direkt eben ganz großen müll. was man von so einer kasse halten soll, die selbst einfachste gesetztestexte nicht umsetzen kann, bleibt jedem selbst überlassen.

noch einmal: am 01.04.2007 eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)

siehe auch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 186 Abs. 11 SGB V

nur so ist es richtig. punkt.