...für die, die am liebsten gar keine krankenkasse hätten
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Welche Presse schreibt denn, dass die Versicherungspflicht erst ab 2009 greift? Es steht bzw. stand doch nun wirklich überall geschrieben, dass die Versicherungspflicht ab 01.04.2007 gilt!?
Aber was gescheidene Ehefrau, Kinder etc betrifft, da gebe ich Dir Recht. Das Problem bestand allerdings in der Vergangenheit auch, mit einer geringeren Verzinsung.
ramirez93
Aber was gescheidene Ehefrau, Kinder etc betrifft, da gebe ich Dir Recht. Das Problem bestand allerdings in der Vergangenheit auch, mit einer geringeren Verzinsung.
ramirez93
Zuletzt geändert von ramirez93 am 24.05.2007, 06:34, insgesamt 1-mal geändert.
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kurz und knapp, so ist es richtig:
01.04.2007:
eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)
01.07.2007:
möglichkeit der rückkehr in die private kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren
01.01.2009
pflicht zum abschluss einer privaten kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren
01.04.2007:
eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)
01.07.2007:
möglichkeit der rückkehr in die private kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren
01.01.2009
pflicht zum abschluss einer privaten kv für nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren
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dann erzählt die ikk direkt eben ganz großen müll. was man von so einer kasse halten soll, die selbst einfachste gesetztestexte nicht umsetzen kann, bleibt jedem selbst überlassen.
noch einmal: am 01.04.2007 eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)
siehe auch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 186 Abs. 11 SGB V
nur so ist es richtig. punkt.
noch einmal: am 01.04.2007 eintritt von kv-pflicht (gesetzliche kv) für alle nichtversicherten
a) die zuletzt gesetzlich versichert waren
b) die noch nie gesetzlich oder privat versichert waren (mit ausnahme beamter und selbstständig tätiger)
siehe auch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 186 Abs. 11 SGB V
nur so ist es richtig. punkt.