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Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 02.04.2019, 18:37
von JeremyB
Danke für den Hinweis auf den § 175 Ausübung des Wahlrechts vikingz

Die grundlegende Problematik ist dabei auch, dass die Hochschule als zur Meldung verpflichtete Stelle ebenso nicht weiß, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung bereits wegen Einkommensüberschreitung weggefallen sind und eigentlich vom Studenten längst eine Mitgliedsbescheinigung hätte vorgelegt werden müssen (die 14 Tage also schon um sind). Beim Alter kann sie es wissen klar, aber das Einkommen meldet der Student ja nicht der Hochschule. Somit wäre es nach dem Gesetzeslaut für den Studenten wirklich nur 14 Tage nach Ende der Familienversicherung möglich, der Hochschule durch Versicherungsbescheinigung den Wechsel anzuzeigen. Anschließend nicht mehr. So könnte die alte Krankenkasse auch argumentieren und sagen, sorry Wechsel ist für dich nicht mehr möglich, da die 14 Tage nach Ende der Familienversicherung um sind (und du bereits seit mehr als 14 Tagen versicherungspflichtig bist).

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 02.04.2019, 19:03
von vikingz
Genau, die Uni kennt zur Familienversicherung außerdem keine Verlängerungstatbestände oder sonstige Prüfgegenstände - Pflegschaft, Stiefkindverhältnis, und lauter solche Sachen. Der Werkstudent an sich weiß ja auch selbst nicht, ab wann er über die Einkommensgrenze kommt. Der Jurastudent vielleicht ein wenig, der Kunststudent vielleicht ein bisschen weniger.

Außerdem - hab ich noch gegoogelt, so nahe bin ich nun an dem Studententhema selbst auch nicht - steht in der betreffenden "Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten" ziemlich oft, dass die Ausbildungsstätten und die Krankenkassen Abweichendes vereinbaren können - zu den Listenmeldungen haben sie das offensichtlich auch intensiv getan, der Praxis zufolge.

Ich bin der Meinung, dass die 14 Tage Wahlrecht eindeutig ab der Mitteilung der Kasse zu laufen beginnen. Ohne, dass ich jetzt noch virtuell das BGB neben das SGB X lege, eine Frist läuft frühestens ab Bekanntgabe durch die Behörde, behaupte ich mal.

Ungeachtet der theoretischen Rechtslage, ich halte das für die gängige Praxis. 14 Tage sind natürlich ein überschaubarer Zeitraum.

In der Praxis - so weit geht die Frage ja nicht, aber trotzdem - wäre der Werdegang häufig der, dass "der erste Brief von der Krankenkasse nicht angekommen ist, kein Beitragsbescheid auch nicht, und oh Wunder, erst durch den Gerichtsvollzieher ist aufgefallen, dass da was nicht von selbst passiert ist.", und jetzt sind die 14 Tage schon 10 mal rum.

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 02.04.2019, 19:25
von JeremyB
Interessantes habe ich im übrigen auch in den "Grundsätzlichen Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht vom 22.11.2016" gefunden, auf Seite 23 wird eine etwas vergleichbare Problematik bei ALG II-Beziehern erwähnt:
Eine besondere Problematik ergibt sich für die Ausübung eines sofortigen Krankenkassenwahl-rechts bei dem Personenkreis der Arbeitslosengeld II-Bezieher. Die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz2 SGB II, wonach der Antrag auf Arbeitslosengeld II auf den Ersten des Antragsmonats zurück-wirkt, kann u. U. dazu führen, dass die ausdrücklich an den Eintritt der Versicherungspflicht ge-koppelte zweiwöchige Frist im Sinne des § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist. In solchen Fällen wird generalisierend unterstellt, dass die Voraussetzun-gen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X erfüllt sind. Das bedeutet in der vereinfachten Darstellung, dass sich der Zwei-Wochen-Zeitraum für die Abgabe einer Wahlerklä-rung an den Tag der Stellung des Leistungsantrages anschließt. Geht die Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse innerhalb dieses Zeitraumes beim Jobcenter ein, kann das Jobcenterin der Folge von einem rechtzeitig ausgeübten Wahlrecht ausgehen, ohne dass aus diesem Anlasseine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse erforderlich ist.
In diesen Fällen wäre es in der Tat sonst auch nicht möglich, von seinem Kassenwahlrecht Gebrauch zu machen, weil die 14 Tage ab Beginn der Versicherungspflicht bereits bei Antragstellung nach dem 14. eines Monats vorbei wären.

Und ja richtig, die wenigsten wissen ab welchem Monat sie genau das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen, das für die Familienversicherung erlaubt ist, überschreiten. Da können ja dann noch Pauschbeiträge abgezogen werden usw. Oder haben das Thema gar nicht auf dem Schirm, bis die Krankenkasse irgendwann mal wieder nach dem Einkommen fragt. Da wird in bestimmt nicht wenigen Fällen lange rückwirkend die Familienversicherung beendet.

Das mit den 14-Tagen ab Mitteilung der Krankenkasse wäre dann natürlich extrem fair, ergibt sich aber aus dem § 175 SGB V selbst wie geschildert nicht, evtl wie du sagst woanders her? Als Krankenkasse will ich natürlich ungern einen Studenten als Mitglied verlieren.

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 02.04.2019, 19:44
von vikingz
Ich sage das aus der Praxis, mal davon abgesehen, dass es mir rechtlich logisch erscheint. Und wo kein Kläger...

Zwar steht in den Hinweisen zum Wahlrecht aus 2016 ein gegenteiliger Ansatz mit Bezug zu einem Gerichtsurteil, aber da ging es um einen PKV-Rückkehrer in einer bestimmten Konstellation.

Der Student per se ist für eine Krankenkasse sicher ein guter Kunde. Der Student, der die Kasse mit Beschwerden zumüllt und drei Mitarbeiter beschäftigt, naja...

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 02.04.2019, 21:02
von heinrich
Jeremy , nun sag doch mal.

So wie Du schreibst

.. Du schreibst:. OAV, Du zitierst ein Rundschreiben, Du schreibst was von Pauschbeträgen bei FAMI


ich fress nen Besen, wenn Du nicht selbst auch KK-Mitarbeiter bist

richtig ?

PS: wäre ja nicht schlimm. Ich stell hier auch mal Fragen.

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 03.04.2019, 12:02
von JeremyB
@heinrich

Nee wirklich nicht, bin kein KK-Mitarbeiter. :wink:

Re: Krankenkassenwechsel nach Ende Familienversicherung

Verfasst: 03.04.2019, 18:37
von heinrich
Hallo Jeremy,

als jemand, der nicht bei einer KK arbeitet hast Du aber echt viel Ahnung und schon viel
rausgesucht. Kompliment.

Zu Deiner Aussage vom 2.4.2019, 6.25 Uhr.
Ja für Arbeitslosengeld II steht dies dort bechrieben. Sonst aber eben nicht.

Du solltest mal mit der KK ein Gespräch führen. Nur mal so unter uns.