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Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 11:04
von Czauderna
Hallo,
wieso zahlt dir die Kasse für die ersten vier Wochen das Krankengeld und dann nicht mehr - wenn du durchgegehend arbeitsunfähig bist, dann hast du auch über den 28. Tag hinaus Anspruch auf Krankengeld - deine versicherungspflichtige Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit/ max. Krankengeldgesamtanspruchs, meine ich. Wenn natürlich ein Lücke auftauchen sollte, dann ist es aus mit dem Krankengeld.
Mein Rat - Widerspruch einlegen und von der Kasse eine Begründung unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen für diese Entscheidung fordern.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 11:23
von nextplx
Ja die Au ist durchgehend Arzt schreibt mich immer 6 wochen Krank und bin meistens wieder vorher da und schreibt erneut 6 wochen krank, am telefon wurde ich nur abgespeißt das mir ja nichts mehr zustehen würde und ich dann wieder familienversichert wäre, soll doch froh sein das ich wieder familienversichert bin sonst dürfte ich noch 180€ selber im Monat zahlen.. das war die Nette Antwort! Die bewillung wäre ja nur für die ersten 4 wochen beschäftigungsverhältnis zu überbrücken!
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 14:04
von nextplx
Nach welchen Gesetzt bzw warum würde mir weiter krankengeld zustehen?
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 14:12
von Czauderna
Hallo,
§ 190 Abs. 2 SGB V und § 192 Nr. 1 SGB V
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 14:57
von nextplx
Sorry habe vergessen zu erwähn das ich gekündigt wurde , falls ich die gesetzte richtig deute spielt das eine Rolle oder
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.03.2019, 15:27
von Czauderna
Hallo,
nein, das hattest du nicht berichtet, nur dass es passieren könnte - trotzdem ist es so, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der ersten vier Wochen gekündigt wird bei bestehender Arbeitsunfähigkeit, dann verlängert sich die Pflichtmitgliedschaft.
Wenn es keine Kündigung gegeben hätte, dann muesste der Arbeitgeber ab 29. Tag mit seiner Lohnfortzahlung beginnen.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 13.03.2019, 15:53
von nextplx
Hallo, ich hatte gerade ein sehr nettes gespräch mit meiner KK , wo es dadrum ginge wie ich mir das ganze vorstelle , wie ich mir einbilden könnte nur so kurz arbeiten zu gehn un dann direkt krank zu sein.. und mir wurde es fast als vorsatz ausgelegt... dazu kommt das ich erst in 2 monaten ein facharzt termin habe das ginge ja garnicht ich soll mit persönlich in der nächsten Fachklinik vorstellen... am besten heute noch 2 Monate könnte ich ja nicht warten da der Hausarzt ja nichts tue.. muss ich mich jetzt echt Morgen in einer Fachklinik vorstellen? Oder kann ich die 2 Monate auf mein Termin warten? Ob ich jetzt Geld bekomme wurde auch nicht sowirklich beantwortet nur das Sie noch auf die Arbeitgeber bescheinigung warten und dann hies es mal Ja für die 2 wochen aufjedenfall danach ka. Vieleicht kann mir nochmal einer weiterhelfen wie ich mich jetzt am besten verhalte.
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 13.03.2019, 20:47
von Czauderna
Hallo,
müssen musst du erst mal nix, zumal das alles anscheinend mündlich abgelaufen ist. Die Tatsache, dass man von dir etwas verlangt bestätigt aber, dass die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss und das auch weiss. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsberscheinigungen lückenlos und überschneidend der Krankenkasse vorgelegt werden, dann kann dir die Kasse nix. Was die Vorstellung der Kasse angeht bezüglich der Vorstellung in einer Fachklinik, und das auch noch morgen, da reicht meiner Meinung nach eine E-Mail als Antwort aus. Darin sollte stehen, dass du das Telefonat als Bestätigung deines weiteren Krankengeldanspruchs siehst und das du gerne der Aufforderung zur Vorstellung bei einer Fachklinik nachkommst, wenn dir die Kasse dies schriftlich unter Benennung einer Rechtsgrundlage und vor allen Dingen unter Benennung einer Vertragsfachklinik und der entsprechenden Kostenzusage für diese mitteilt. Als "Zugabe" würde ich persönlich noch reinschreiben, dass ich jederzeit dem MDK zwecks einer Begutachtung meiner Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung stünde.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.05.2019, 15:57
von nextplx
Na Ihr Lieben , nach dem die Krankenkasse mich so gestresst hab , habe ich mir neue Arbeit gesucht mit deutlich weniger Stunden dachte ich schaffe das aber klappt auch leider nicht... jetzt ist meine Frage wie berechnet sich jetzt mein Krankengeld? Erster Arbeitsgeber Lohn 1800 bis zum 15.03 dort beschäftigt jetzt neuer Arbeitgeber 6 Wochen beschäftigt. 1000 euro .. bekomm ich jetzt den durchschnitt von letzten 3 Monaten oder nur vom neuen Arbeitgeber? Lg
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 07.05.2019, 17:21
von Czauderna
Hallo,
nur vom neuen Arbeitgeber - wenn innerhalb der letzten 12 Monate eine Sonderzahlung erfolgte die beitragspflichtig war, fliesst diese in die jetzige Krankengeldberechnung ein, auch wenn sie von einem anderen Arbeitgeber geleistet wurde.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 22.05.2019, 00:54
von Menton09
Haben Studenten auch Anspruch auf Krankengeld?
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 22.05.2019, 10:03
von Czauderna
Menton09 hat geschrieben: ↑22.05.2019, 00:54
Haben Studenten auch Anspruch auf Krankengeld?
Hallo, (soviel Zeit sollte sein)
wenn sie als Studenten in der KVdS versichert sind oder in der Familienversicherung oder freiwillig, dann nicht.
Gruss (auch dafür sollte es reichen)
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 22.05.2019, 22:40
von Menton09
Czauderna hat geschrieben: ↑22.05.2019, 10:03
Menton09 hat geschrieben: ↑22.05.2019, 00:54
Haben Studenten auch Anspruch auf Krankengeld?
Hallo, (soviel Zeit sollte sein)
wenn sie als Studenten in der KVdS versichert sind oder in der Familienversicherung oder freiwillig, dann nicht.
Gruss (auch dafür sollte es reichen)
Czauderna
Danke.
Was meinen Sie mit soviel Zeit sollte es sein?
lG
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 23.05.2019, 14:13
von Czauderna
Hallo,
ich persönlich, aber es ist auch Usus hier im Forum, finde es neben der Tatsache, dass hier in Du-Form geschrieben wird, auch wünschenswert, wenn zu Beinn ein "Hallo" oder "guten Tag" oder sonst eine Anredeform benutzt wird und auch am Schluss nicht auf eine Grussformel verzichtet wird.
Das gibt zumindest mir das Gefühl, dass hier kein Auftraggeber unterwegs ist sondern ein Ratsuchender bzw. eine Ratsuchende.
Es gibt User, die sehen das komplett anders und halten das alles für überflüssig.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 28.05.2019, 15:36
von Einfachich
Hallo Netplx,
was Anrufe der Krankenkasse angeht würde ich Dir raten der Krankenkasse zu schreiben dass Du aufgrund des ... Telefonates darum bittest deine Telefonnumer zu löschen und Dich nur noch schriftlich zu kontaktieren. Es gibt hier im Foeum eine wunderbare Vorlage.
Bei mir hat die Krankenkasse 1x angerufen, das Telefonat war freundlich. Beim 2ten Anruf setzte man mich enorm unter Druck und wollte mich zwingen telfonisch etwas zu vereinbaren und nach 2 Wochen wieder zu telefonieren. Das ganze lief auf schlimmstem Hartz4 Niveau ab. Mir wurde auch gesagt ich solle sie sehen wie meinen Arbeitgeber dem hätte ich auch Folge zu leisten..... Danach war ich total fertig und durch den Wind. Mein Sohn schrieb dann noch eine Beschwerde.
Im Ergebnis wurde meine Telefonnummer binnen 1 Std. gelöscht und es kam ein äußerst freundlicher Brief in dem man u.a. meinte die Sachbearbeiter würden nochmal geschult und ich solle doch anrufen damit wir wieder ins Gespräch kämen. DAS werde ich sicherlich nicht machen!
Viele Grüße zu Dir