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Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 11:40
von Czauderna
Hallo Rossi,
alles klar - vielen Dank.
Gruss
Günter
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 08.02.2019, 20:04
von Rossi
Nun ja, es ist traurig, wie die Kassen mit über 55-jährigen umgehen.
In der Praxis habe ich noch nie einen Fall gehabt, der im ersten Anlauf von der Kasse genommen worden ist, dabei waren es immer glasklare Fälle.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Kassen Gänsehaut, Putenpelle oder Elefantenpickel bekommen, wenn ein über 55-jähriger (bislang nicht in der GKV) dort hin muss! Denn die Beschäftigung oder die KVdR eines über 55-jährigen ist keine Wunschversicherung, sondern eine Pflichtversicherung, die einzig und allein dann nicht in Betracht kommt, wenn die Ausschlusskriterien des § 6 Abs. 3a SGB V erfüllt sind.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 09.02.2019, 08:31
von Fragestellerin
Rossi hat geschrieben: ↑08.02.2019, 11:08
........
Ich bin nämlich überhaupt nicht versichert gewesen; die Kosten im Krankheitsfall habe ich immer selber getragen.
..........
Vielen Dank! Ich war aber hier in Asien immer krankenversichert. Die ersten zwei Jahre über eine deutsche Reisekrankenversicherung und dann schloss ich eine private Krankversicherung bei einer international agierenden Gesellschaft ab, die jetzt schon über drei Jahre läuft. Es gab also keinen einzigen Zeitraum, wo ich nicht versichert war.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 09.02.2019, 20:02
von Rossi
Okay, dann musst Du die Textvorlage eben ändern.
Auf der anderen Seite ist es auch völlig egal, wie Du dort versichert gewesen bist.
Es kommt einzig und allein darauf an, dass Du nicht selbständig (§ 5 Abs. 5 SGB V) gewesen, nicht zum Personenkreis der Versicherungsfreien (§ 6 SGB V / Beamter, Geistlicher, gut Verdienender etc) gehörst und keinen Antrag auf Befreiung gestellt hast!!!
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 10.02.2019, 18:00
von Apolon
Mit etwa 46 Jahren kam ich mal kurz über die Beitragsbemessungsgrenze und trat der PKV bei.
Sagen wir mal so, du hattest damals ein Einkommen das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag.
Wenn dein Einkommen unter der JAEG lag aber über der Beitragsbemmessungsgrenze hattest du keine Möglichkeit in die PKV zu wechseln.
Als mein Gehalt wieder unter der (Beitragsbemessungsgrenze - falsch) Jahresarbeitseltgeltgrenze lag, ließ ich mich von der Unterschreitung befreien und verblieb weiter in der PKV.
Wie ich deinen Text verstehe, hast du dich gemäß § 8 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und somit hast du keine Möglichkeit dort wieder aufgenommen zu werden.
Bedeutet du musst wieder zurück in die PKV und zwar in den Basistarif, wenn gesundheitliche Gründe für eine normale Aufnahme in der PKV nicht möglich sind.
Wobei ich aber noch bemerken möchte, dass man eine PKV im Alter von 46 Jahren nicht mehr abschließen sollte (Ausnahme: Beamte).
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 11.02.2019, 12:13
von Rossi
Zitat:
Wie ich deinen Text verstehe, hast du dich gemäß § 8 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und somit hast du keine Möglichkeit dort wieder aufgenommen zu werden.
Bedeutet du musst wieder zurück in die PKV und zwar in den Basistarif, wenn gesundheitliche Gründe für eine normale Aufnahme in der PKV nicht möglich sind.
Warum? Dieser Befreiungsantrag gilt nur für die damalige Beschäftigung. Der Befreiung endete somit mit der Aufgabe der damaligen Beschäftigung.
Da irgendwelche Befreiungsanträge in den 5 Jahreszeitraum definitiv nicht gestellt wurden und auch kein Befreiungen in diesem Zeitraum hineinwirken, dürfte es kein Problem sein!!!!!
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 22.02.2019, 09:03
von Fragestellerin
Erst mal ganz vielen Dank. Auf meine erste Anfrage reagierte die GKV-Kasse sehr schnell. Sie stellten drei Fragen, wann die Ereignisse passieren werden oder passieren sollen und sie wollten den Sachverhalt in einem Telefonat klären. Das lehnte ich ab, da es so zu Missverständnissen kommen kann und ich eine verbindliche schriftliche Aussage benötige, auf die ich mich dann berufen kann. Schließlich ist ein Umzug vom Ausland keine Kleinigkeit. Ich beantwortete die Fragen per Mail. Drei Tage später kam die Antwort. Sie führten drei Punkte auf, die in den fünf Jahren bzw. in weniger als die Hälfte der Zeit erfüllt sein müssen, wobei das als Laie kaum zu verstehen ist. Für eine verbindliche Aussage brauchten sie aber noch einen Beweis von meiner Krankenversicherung hier, den ich dann zusandte. Danach passierte eine Woche nichts und ich erinnerte nochmal. Tags darauf erhielt ich eine Mail, in der schon am Beginn erwähnt wird, dass sie keine verbindlichen Daten per E-Mail übermitteln dürfen. In der vorhergehenden Mail teilte mir diese Kasse aber im Gegensatz dazu mit, dass sie mir bei Übersendung eines Beweises meiner Krankenversicherung von hier, eine verbindliche Aussage erteilen werden, was jetzt nun nicht der Fall war. Danach heißt es dann: „ich will jedoch versuchen Ihnen eine neutrale Antwort zu geben. Weiter geht es: „Wenn Sie bei der Rückkehr nach Deutschland direkt eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und einen Nachweis vorlegen können, dass Sie sich mehr als fünf Jahre in einem nicht europäischen Ausland aufgehalten haben, ist eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich……………….Eine schriftliche Bestätigung der Mitgliedschaft oder aber eine Ablehnung erhalten Sie nach Antragstellung.“
Alle drei Mails sind von unterschiedlichen Sachbearbeitern.
Die zweite Mail von der Kasse mit den Bedingungen war schon kaum zu verstehen und insbesondere überhaupt nicht mit einer Gesetzgebung hinterlegt. Aber nun „keine verbindlichen Daten“ und warum „versuchen“ und warum „neutral“?
Da braucht es doch auch keiner Geheimniskrämerei und keinem Datenschutz. Es muss doch möglich sein, dass es da ein konkretes Gesetz gibt, wie z. B.: Gesetz soundso, Paragraf soundso besagen, dass jeder deutsche Staatsbürger, der nachweislich über 5 Jahre im nicht europäischen Ausland angemeldet war und nun wieder bei seiner Rückkehr nach Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingeht, einen Anspruch hat, in einer GKV-Kasse aufgenommen zu werden, unabhängig davon wo er früher versichert war.
Gibt es denn da überhaupt keine verbindliche und eindeutige Gesetzgebung?
Ich würde schon gern in mein Heimatland zurückkehren, aber ich will mir auch nicht wieder große Probleme aufladen. Ich stand vor Jahren in Deutschland einige Zeit ohne Krankenkasse da (trotz Bezahlung) und bin da ein sehr „gebranntes Kind“. Trotz Beschwerden konnte ich zu keinem Arzt gehen, da ich keine Krankenkasse hatte. Letztendlich kam ich ins Krankenhaus, aber ohne Krankenkasse war das der Horror.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 23.02.2019, 12:17
von Rossi
Natürlich gibt es in Deutschland eine verbindliche gesetzliche Regelung.
Zitat:
§ 5 Versicherungspflicht SGB V
(1) Versicherungspflichtig sind
1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Der Ausschluss ist in § 6 Abs. 3a SGB V geregelt.
Zitat:
(3a) 1Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. 2Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. 4Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.
Das ist alles. Allerdings muss man diese gesetzlichen Regelungen lesen und verstehen können. Und genau dies ist manchmal nicht so einfach.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 23.02.2019, 13:03
von Fragestellerin
Erst mal sehr vielen Dank. Das ist in der Tat für mich schwer zu verstehen. Aber jetzt fällt mir noch etwas anderes ein. Ich gab an, dass das Anmeldedatum in Deutschland der Beginn der Arbeitsaufnahme ist. Wenn alles klappen sollte, wäre der Einzug in die Wohnung bzw. der Beginn des Mietverhältnisses schon etwas früher. Und der Beginn des Mietverhältnisses ist ja auch das Anmeldedatum beim Bürgerservice. Wie verhält es sich in diesem Fall?
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 23.02.2019, 17:13
von Rossi
Okay, jenes ist nicht weiter schlimm.
Dem Grunde nach müsstest Du ab der Wohnsitznahme erst einmal zurück in die PKV. Dann ab Arbeitsaufnahme in die GKV. Die Aufnahme in der PKV setzt voraus, dass Du einen Antrag bzw. einen Vertrag mit denen schließt. Das dauert in der Regel Monate.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 24.02.2019, 06:26
von Fragestellerin
Vielen Dank für die Antwort.
„Das dauert in der Regel Monate.“ Auch beim Basistarif?
Ich denke aber mal, die kurze Zeit werde ich schon nicht krank werden und dass da eine billige Unfallversicherung ausreicht. Ist es auch möglich nach dem Anmeldedatum beim Bürgerservice (Beginn Mietsvertrag) und noch ohne Antritt der Arbeitsstelle die paar Tage ohne Versicherung dazustehen oder gibt es ein Gesetz, das besagt, dass ich ab dem ersten Tag des Anmeldedatums zu einer Krankenversicherung verpflichtet bin, was m. E. ja nicht sein kann, da ich noch nicht versicherungspflichtig bin. Oder?
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 10.03.2019, 11:58
von Fragestellerin
Rossi hat geschrieben: ↑23.02.2019, 17:13
Okay, jenes ist nicht weiter schlimm.
Dem Grunde nach müsstest Du ab der Wohnsitznahme erst einmal zurück in die PKV. Dann ab Arbeitsaufnahme in die GKV. Die Aufnahme in der PKV setzt voraus, dass Du einen Antrag bzw. einen Vertrag mit denen schließt. Das dauert in der Regel Monate.
Ich bin jetzt noch an der Klärung mit den Krankenkassen, was etwas mühsam ist. Aber was mich noch sehr interessiert ist folgendes, wenn mich die Firma innerhalb der Probezeit von drei Monaten kündigt, muss ich dann wieder zurück in die PKV? Das wäre für mich noch eine sehr wichtige Frage. Vielen für die Hilfe!
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 10.03.2019, 12:34
von Czauderna
Hallo,
nein, muss du nicht - der Ablauf wäre folgender - Beispiel: Du bist ab 01.04.2019 aufgrund einer Anmeldung deines Arbeitgebers bei der GKV. Pflichtmitglied.
Zum 30.04.2019 kündigt dir dein Arbeitgeber innerhalb der der Probezeit und meldet dich zum 30.04. bei der Krankenkasse ab.
Die Krankenkasse will nun von dir wissen, wie du ab 01.05. krankenversichert bist. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten - Entweder du willst wieder in die PKV, dann regelst du das mit der PKV und sendest darüber einen Nachweis an die GKV., oder du machst nix, d.h. du weisst keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nach. Dann muss die die GKV. dich mittels der sog. Obligatorischen Anschlussversicherung ab dem 01.05. zwangsweise "freiwillig" weiterversichern.
Die Erfüllung einer bestimmten Vorversicherungszeit war früher mal notwendig, da waren es 12 Monate Pflichtversicherung - heutzutage gibt es das nicht mehr.
Gruss
Czauderna
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 11.03.2019, 07:53
von Fragestellerin
Czauderna hat geschrieben: ↑10.03.2019, 12:34
Hallo,
nein, muss du nicht - der Ablauf wäre folgender - Beispiel: Du bist ab 01.04.2019 aufgrund einer Anmeldung deines Arbeitgebers bei der GKV. Pflichtmitglied.
Zum 30.04.2019 kündigt dir dein Arbeitgeber innerhalb der der Probezeit und meldet dich zum 30.04. bei der Krankenkasse ab.
Die Krankenkasse will nun von dir wissen, wie du ab 01.05. krankenversichert bist. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten - Entweder du willst wieder in die PKV, dann regelst du das mit der PKV und sendest darüber einen Nachweis an die GKV., oder du machst nix, d.h. du weisst keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nach. Dann muss die die GKV. dich mittels der sog. Obligatorischen Anschlussversicherung ab dem 01.05. zwangsweise "freiwillig" weiterversichern.
Die Erfüllung einer bestimmten Vorversicherungszeit war früher mal notwendig, da waren es 12 Monate Pflichtversicherung - heutzutage gibt es das nicht mehr.
Gruss
Czauderna
Recht vielen Dank Czauderna!
Eine letzte Frage noch. Falls ich nicht übernommen werden sollte, könnte ich meinen Lebensunterhalt noch ein paar Monate von meinen Ersparnissen bestreiten, bis ich dann wieder eine andere Arbeit finde. Weißt Du wie hoch der Beitrag in der „freiwilligen“ GKV ist? Gibt es einen Mindestbeitrag? Ich verfüge in der Zeit dann über keine Einkünfte.
Nochmals vielen Dank.
Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 11.03.2019, 11:30
von Czauderna
Hallo,
wenn du nur von deinen Ersparnissen lebst, dann sind diese grundsaetzlich nicht beitragspflichtig sondern nur die Erträge daraus (Zinsen,Dividenden), d.h. es könnte durchaus sein, dass bei dir als Einkommen 0,00 € stehen. Allerdings gibt es eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze, nach der du in jedem Fall Beiträge enrichten muesstest - für 2019 liegt diese bei 1038,33 €, was einem Beitrag von ca. 180,00 € entspräche (incl. Pflegeversicherung).
Gruss
Czauderna