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Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 19:19
von Polly
@ Rossi: Sollte ich meinen Widerspruch derart formulieren?

@ vikingz: Danke für die Stellungnahme. Ich bin mir vollkommen bewusst, dass ich in meinem letzten Eintrag phasenweise unsachlich geworden bin - aber hier sollte mir das verziehen werden. Ich bin kein nüchterner Fachmann, sondern eine verärgerte und ansatzweise verzweifelte betroffene Versicherungsnehmerin, die hier Hilfe gesucht (und glücklicherweise auch gefunden) hat! In der weiteren Korrespondenz mit der GKV werde ich mir selbstverständlich jegliche Emotion zu verkneifen wissen.

Bei der Verbraucherschutzzentrale habe ich übrigens die Auskunft erhalten, dass die GKV keinerlei Beratungspflicht ggü. ihren Mitgliedern habe, wenn es um solche Änderungen z. B. des Familienstandes geht. Der Herr am Telefon meinte, ich komme um die Zahlungen nicht herum, er habe ständig solche Fälle, es sei für die Verbraucher ärgerlich, aber die GKV bekäme letztendlich immer ihr Geld. Nicht sehr ermutigend.

Sollte ich an dieser Stelle einen Anwalt hinzuziehen? Oder gibt es irgendwelche Interessenverbände von Versicherten, wo ich vorstellig werden könnte? Wenn Konstellationen wie meine tatsächlich an der Tagesordnung sind, könnte man da nicht ein größeres Fass aufmachen (ich bin und bleibe ganz sachlich ;-)?

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 19:22
von Polly
@ RHW: Ein entsprechendes Informationsblatt habe ich niemals erhalten. Im Zusammenhang mit den Einkommensfragebögen hieß es immer nur, dass man verpflichtet ist, Änderungen der Einkommensverhältnisse zu melden...

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 20:39
von Rossi
Ganz ehrlich: Du solltest einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.

Von der Taktik musst Du allerdings geschickt vorgehen, denn es geht auch um die Kosten des Anwaltes.

Wenn Du schon eine Mahnung von der Kasse mit Mahngebühren hast, dann bist Du auf der sicheren Seite. Denn dann muss die Kasse die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen, weil sowohl die Forderung der Beiträge als auch die Mahngebühren aufgrund der Missachtung der aufschiebenden Wirkung rechtswidrig ist. Wenn nur Beiträge gefordert sind (und keine Mahngebühren) dann sieht es kostenstechnisch nicht so gut aus. Solche Fälle hatte ich in der Praxis schon mehrfach.

Bitte nicht irgendwelche Verbraucherzentralen konsultieren, denn diese Institutionen haben in der Regel von dieser Fachmaterie auch keine Ahnung.

Du brauchst einen wirklichen Fachanwalt für Sozialrecht, der sich aber richtig im Bereich des Mitgliedschaftsrechts auskennt. Jenes ist nicht so einfach.

Ansonsten musst Du einfach löhnen!!!

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 21:05
von heinrich
Hallo Fragesteller,

am
10.08.2018 bzw. 25.10.2018 hat die KK also angekündigt bzw. festgestellt, dass die FAMI für die Kinder endet.

So wie ich Deinen Ausführungen verstanden habe, wurde RÜCKWIRKEND versucht, eine PKV für die Kinder abzuschließen.
Dies war dann nicht gelungen.

Du hat jetzt an keiner Stelle geschrieben, dass JETZT bereits die Kinder PKV versichert sind.

Ich gehe davon aus, dass dies NICHT der Fall ist.

Dann Argument, dass Du bei rechtzeitiger Kenntnis die NICHTbestehen einer FAMI in der GKV eine PKV gewählt hättest,
z i e h t dann aber NICHT mehr. DENN : Du handelst ja nicht so, wie Du angibst damals gehandelt zu haben, wenn Du es rechtzeitig gewusst hättest, dass die Kinder nicht in der FAMI sind.

Sollte ich es aber falsch verstanden haben und die Kinder bereits in der PKV sind.
Dann müsste die obligatorsche Anschlussversicherung für die Kinder aber mal schnellstens GEKÜNDIGT werden.

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 21:46
von Rossi
Okay Heinrich.

Die OAV muss man kündigen, wenn man einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat (bspw. PKV)). Denn die OAV ist eine freiw. Kv. im Sinne des § 9 SGB V ist. Völlig klar!

Aber wenn die OAV überhaupt noch nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, weil man die aufschiebende Wirkung des Widerspruches geflissentlich unter den Teppich gekehrt hat, was soll man dann kündigen!

In diesem Einzelfall ist sehr vieles in die Hose gegangen.

Gerade zu göttlich finde ich es, dass die Kasse als Rechtsgrundlage für die rückwirkende Aufhebung der Fami offensichtlich den § 45 SGB X genommen hat???!!

Was soll das denn?!

Die Anwendung des § 45 SGB X müsste voraussetzen, dass Polly nach der Heirat von der Kasse eine schriftliche Bestätigung bekommen, wonach aufgrund der bisherigen Prüfungen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen.

So ein Teil hat Polly mit Sicherheit nicht bekommen.

Polly wird mit Sicherheit auch nicht vorher eine schriftliche Bestätigung von der Kasse bekommen haben, wonach die Fami bestätigt wird. Demzufolge würde auch § 48 SGB X für die rückwirkende Aufhebung ausscheiden!!

Alles ein wenig völlig durcheinander!!!

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 22:06
von Polly
Hallo heinrich,

am 01.07.2018 habe ich meine neue Stelle angetreten und ich hatte im Hinterkopf, dass die Aufnahme meiner sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung bedeutet, dass die Kinder nicht mehr kostenfrei bei mir mitversichert sein können, woraufhin wir die Kinder ab 01.08.2018 bei der PKV meines Mannes angemeldet haben. Dort sind die Kinder also seither versichert. Diese Meldung haben wir natürlich an die GKV weiter geleitet, man geht dort also davon aus, dass die Selbstversicherung der Kinder für den Zeitraum 27.07.2017 (Tag der Eheschließung) bis 31.07.2018 erforderlich ist.

Wir haben darüber hinaus, als die Problematik der rückwirkenden Kündigung der Familienversicherung zutage trat, versucht, die Kinder für das ganze betreffende Jahr Juli 2017 bis Juli 2018, zumindest aber für einen längeren Zeitraum rückwirkend bei der PKV zu versichern, was diese aber leider abgelehnt hat.

Ich wäre ja notfalls bereit, für die Versicherung der Kinder bei der GKV für den betreffenden Zeitraum zu bezahlen, allerdings keinesfalls mehr als nun in der PKV fällig sind (ca. 36 Euro je Monat je Kind). Ob ein solcher Deal möglich wäre? Nach dem Motto: wir teilen uns die "Schuld" (wegen Unkenntnis unsererseits bzw. Nichtberatung seitens der GKV) und damit die Kosten? Oder kommt so eine Überlegung nicht in Betracht?

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 22:29
von Polly
Hallo Rossi,
Die Anwendung des § 45 SGB X müsste voraussetzen, dass Polly nach der Heirat von der Kasse eine schriftliche Bestätigung bekommen, wonach aufgrund der bisherigen Prüfungen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen.

So ein Teil hat Polly mit Sicherheit nicht bekommen.
Polly wird mit Sicherheit auch nicht vorher eine schriftliche Bestätigung von der Kasse bekommen haben, wonach die Fami bestätigt wird. Demzufolge würde auch § 48 SGB X für die rückwirkende Aufhebung ausscheiden!!
Stimmt, ich habe nichts bekommen. Nach Einreichung der Eheurkunde allerdings eine neue Versichertenkarte auf meinen neuen Namen. Die Familienversicherung wurde ja wohl auf Basis meiner im Frühjahr gemachten Angaben zur Einkommensabfrage zwecks Überprüfung der Familienversicherung kommentarlos weiter geführt.

Ich zitiere aus dem Schreiben der GKV vom 25.10.2018:
"Nach § 45 IV 2 SGB X darf ein rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt für die Vergangenheit nur innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen zurück genommen werden.
Da die Anspruchsvoraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung Ihrer Kinder ab dem Tag Ihrer Heirat nicht mehr erfüllt sind und wir innerhalb eines Jahres seit Kenntnis Ihrer Heirat die Beendigung der Familienversicherung Ihrer gemeinsamen Kinder angestrebt haben, müssen wir jetzt die Familienversicherung rückwirkend zum 26.07.2017 beenden."

Heißt für mich soviel wie: Pech gehabt, gerade noch rechtzeitig vor Jahresfrist habe ich sie darauf gebracht.

"Eine Weiterversicherung ist nur direkt im Anschluss an das Ende der Familienversicherung möglich. Beachten Sie bitte, dass auch rückwirkend Beiträge zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine zahlungsaufschiebende Wirkung hat."

Ich weiß nicht, was ich glauben soll... Kann es denn sein, dass die Familienversicherung ab 27.07.17 (Hochzeit) gar nicht mehr BESTANDEN HABEN KANN (weil die Voraussetzungen seitdem nicht mehr erfüllt sind) und deswegen jetzt auch nicht GEKÜNDIGT WERDEN KANN (eben weil sie de facto gar nicht existent war)??? Verstehe ich dich da richtig, Rossi???

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 06.02.2019, 23:31
von Rossi
Nun ja, was soll ich jetzt noch posten?!

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine zahlungsaufschiebende Wirkung hat."

Ganz ehrlich: deine Kasse hat von tuten und blasen keine Ahnung.

Ich habe hier 2 LSG-Entscheidungen in den Ring gebracht, die es genau anders sehen. Anderslautende Rechtsprechung ist mir im Einzelfall nicht bekannt.

Also, was soll der 'Schwachsinn??

Letztendlich wirst Du mit dieser Kasse so nicht weiterkommen. Verfahrensrecht scheint ein Schattendasein bei den Kassen zu führen!!

Du brauchst leider einen Profi-Anwalt, der dich aus dieser Nummer herausholt. Oder Du gibst auf und löhnst!

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 07.02.2019, 02:18
von Polly
Also suche ich einen Anwalt für Sozialrecht mit hervorragenden Kenntnissen bzgl. Mitgliedschaftsrecht. Kann mir hier jemand einen empfehlen? Möchte sich jemand mir empfehlen? Oder mir zumindest einen Hinweis geben, wo und wie ich an so jemanden komme? Erwarte gerne private Nachrichten - falls das hier Usus ist? Ich möchte gegen keine Regeln verstoßen...

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 07.02.2019, 12:00
von Czauderna
Hallo Polly,
nein, so ist es in Ordnung - wenn sich jemand melden will - per PN. ist das schon okay.
Gruss
Czauderna

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 07.02.2019, 17:27
von vikingz
Polly hat geschrieben:
07.02.2019, 02:18
Also suche ich einen Anwalt für Sozialrecht mit hervorragenden Kenntnissen bzgl. Mitgliedschaftsrecht. Kann mir hier jemand einen empfehlen? Möchte sich jemand mir empfehlen? Oder mir zumindest einen Hinweis geben, wo und wie ich an so jemanden komme? Erwarte gerne private Nachrichten - falls das hier Usus ist? Ich möchte gegen keine Regeln verstoßen...
Also, wie ich das sehe, stimmen hier alle Antworten inhaltlich überein, und auf mehr Ideen kommt auch auf die Schnelle kein Anwalt.

Sie sollten einfach abwarten, ob der Widerspruchsausschuss selbst drauf kommt, dass der Fall nicht richtig aussieht. Dann kann man immer noch - ohne Anwaltszwang - Klage beim Sozialgericht erheben und / oder sich innerhalb der Frist einen Anwalt suchen.

Ich rate bei der Materie auch immer zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, innerhalb der Materie ist der Fall aber nicht so wahnsinnig kompliziert.

Re: Kündigung Familienversicherung nach Eheschließung

Verfasst: 17.03.2019, 14:09
von Tarik
Hallo :)

Wie sieht es denn bei dir aus, hast du dich da informiert ?
Ich meine, wenn man eine Ehe eingeht dann muss man doch eine Versicherung haben. In meinem Fall ist es so, dass meine Tochter auch im Juni heiraten wird und die sich gerade auch schlau machen wegen dem ganzen Papier Kram usw.

Textpassage und Link durch Moderator gelöscht - ich wiederhole gerne nochmal - hier keine Werbung

Meine Tochter wird sich an einen Versicherungs Makler wenden. Der wird sicherlich helfen.