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Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 17:42
von Czauderna
Hallo,
unverbindlich und nur meine Meinung aufgrund der Auflistung und der Vermtung das zwischen den genannten F-Diagnosen ein Zusammenhang besteht - ich sehe den Blockfristbeginn am 04.07.2016 und das Ende am 03.07.2019 - demzufoge wären die 546 Tage im Juni 2019 ausgeschöpft - meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 17:45
von Angstpatient
Mann bist Du fix, unglaublich.
Da braucht man doch schon ne halbe Stunde zum lesen :lol:

Darf ich fragen, was eine Blockfrist ist ?

Bin mehr so Inselbegabt :(

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 20:33
von D-S-E
Czauderna, würdest du hier nicht den Beginn der Blockfrist auf den 18.08.2017 setzen? Quasi als 2. Blockfrist aufgrund der erstmaligen AU ab 18.08.2014.

In diesem Fall bestünde der Anspruch auf Krankengeld regulär für 546 Tage ab AU-Beginn, ohne Vorerkrankungen.

Eine Blockfrist ist der Dreijahreszeitraum, innerhalb welchem für maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung bezogen werden kann.

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 21:45
von Czauderna
Hallo.
Also, ich bin bei der AU ab 2017 mit der F-Diagnose zurückgegangen bis zur ersten AU, die auch wegen einer F-Diagnose bestanden hat und das war dann 2016 und von da ab habe ich die Blockfrist gebildet bis 2019.
Gruß
Czauderna

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 21:58
von GerneKrankenVersichert
Hat die Kasse dir die Blockfrist mitgeteilt?

Ich vermute, sie hat den Beginn der Blockfrist einfach bei der erstmaligen Zahlung von Krankengeld (Arbeitsunfähigkeit vom 04.07.2016 bis 17.08.2016) auf den 04.07.2016 festgesetzt. Bei dieser Blockfrist wären die genannten Vorerkrankungen drin.

Ich bin allerdings der Meinung, dass diese Blockfrist nicht korrekt ist, da die Zwangsstörung bereits am 18.08.2014 auftaucht. Wann die Blockfrist eigentlich beginnt, kann man ohne die AU-Zeiten vor 2014 nicht beurteilen. Die Frage ist allerdings, ob die Kasse noch ältere Daten gespeichert hat. Wenn nicht, muss man von den Daten ausgehen, die vorliegen.

Ich würde Widerspruch einlegen, da die Arbeitsunfähigkeit ab 18.08.2014 auf derselben Krankheitsursache beruht. Dann würde ab 18.08.2017 eine neue Blockfrist beginnen und die 48 Tage Vorerkrankung fallen weg.

Die Zeiten der Gehaltsfortzahlung werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet, da auch in dieser Zeit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, der wegen der Gehaltsfortzahlung ruht.

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 13.02.2019, 22:11
von Czauderna
Hallo,
Ja, lesen müsste man können — stimmt 2014 war auch schon eine F-Diagnose - würde theoretisch bedeuten 18.08.2014 - 17.08.2017 ( 1. Blockfrist) und 18.08.2017. - 17.07.2020 ( 2. Blockfrist).
Ansonsten gilt natuerlich das was GKV geschrieben hat.
Gruß
Czauderna

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 14.02.2019, 20:54
von Angstpatient
Erst mal danke für Eure Antworten.

Eine Blockfrist wurde mir von der KK nicht mitgeteilt.

Ich habe auch noch die AU - Liste vor 2014.

Wird davon was gebraucht (von wann an ?) ?

Vorsichtshalber vorab 2013:

18.12.2012 - 02.01.2013 I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet
28.01.2013 - 05.02.2013 R51 Kopfschmerz
S13.4 Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule
08.04.2013 - 16.05.2013
02.05.2013 - 16.05.2013 M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule
29.04.2013 - 16.05.2013 G47.0 Ein und Durchschlafstörungen
08.04.2013 - 16.05.2013 J06.9 Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet

2012 habe ich (neben anderen Sachen) noch 2 F-Diagnosen, im Dezember 2012 F17.2 Psychische Verhaltensstörung Tabak Abhängikeitssyndrom
(Ich denke das ist einfach rauchen).

Das nächste >F taucht dann 2009 wieder auf.

09.09.2008-19.07.2009 F48.0 Neurasthenie F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet (zusammen mit einer OP), einer L und eine K - Diagnose

Die Aufstellung der KK geht nur zurück bis 2008


Liebe Grüße und Danke für Alles

Angstpatient

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 14.02.2019, 21:41
von D-S-E
Die F17.2 wird meistens von Krankenhäusern kodiert. Das kannst du außen vor lassen.

Für mich bliebe es dann bei der maßgeblichen Blockfrist 18.08.2017 - 17.07.2020.

Und dann bleibt es bei einem Krankengeldanspruch von 546 Tagen.

Re: Datum der Aussteuerung unbekannt, bitte um Rat

Verfasst: 15.02.2019, 00:36
von Angstpatient
Tausend Dank !

:)