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Verfasst: 06.11.2018, 21:08
von GerneKrankenVersichert
Carina hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Eben nicht. Die Mitgliedschaft bei BKK wurde zum 24.07.2017 beantragt. Sie kam aber nicht zum 24.07.2017 zustande.
Und woher soll man das als Versicherter wissen, dass eine Mitgliedschaft nicht zustande kam, wenn man eine Mitgliedsbescheinigung erhält, die genau das Datum enthält?[/quote]
Diese Frage würde ich der BKK stellen.
Verfasst: 06.11.2018, 21:42
von Carina
Fazit des Ganzen: Keine Pflichtversicherung bei der BKK - sondern "freiwillige Versicherung" bei der AOK - ohne Antrag, wohlgemerkt!
Rückabwicklung der bereits gezahlten "Pflicht"beiträge durch den AG an die AOK - und wer kommt für die Differenz auf?
Die BKK, die gewählt wurde, hat z.B. einen niedrigeren Satz bzw. "Zusatzbeitrag" als die AOK - und ganz abgesehen davon, beim Einkommen meines Schwiegersohnes wird er wahrscheinlich mit den "freiwilligen Beiträgen" sowieso schlechter stehen, als mit der Pflichtversicherung.
Wer ersetzt diese Differenz? Die ist ja nicht durch die Schuld des Versicherten zustandegekommen - sondern durch Schlampigkeit der VersicherungEN.
Verfasst: 06.11.2018, 22:09
von D-S-E
Irgendwann wird dein Arbeitgeber die Abrechnungen korrigieren und dann wirst du leider den höheren AOK-Zusatzbeitrag nachzahlen müssen für den gesamten Zeitraum.
Für eine "freiwillige" Versicherung, deren Name irreführend ist, braucht es keinen Antrag. Warum das so ist, kannst du in § 188 Abs. 4 SGB V nachlesen.
Du kannst dich ärgern. Aber es wird nichts helfen. Für einen Krankenkassenwechsel sind ganz präzise Angaben erforderlich, hier ist das wahrscheinlich durch ein Missverständnis schief gegangen. Jetzt ist es so, ich sehe da keine Möglichkeit für dich, aus der Sache rauszukommen.
Übrigens: Die BKK wird sich am meisten geärgert haben. Denn sie wollte dich natürlich behalten! Du kannst dorthin wechseln, wenn du jetzt erneut bei der AOK kündigst.
So ein Chaos wäre übrigens in der Konstellation wahrscheinlich auch bei einem Wechsel zu jeder anderen Kasse entstanden. Es gibt keinen Grund, der BKK nicht mehr zu trauen.
Verfasst: 06.11.2018, 22:30
von Carina
D-S-E hat geschrieben:Irgendwann wird dein Arbeitgeber die Abrechnungen korrigieren und dann wirst du leider den höheren AOK-Zusatzbeitrag nachzahlen müssen für den gesamten Zeitraum.
Für eine "freiwillige" Versicherung, deren Name irreführend ist, braucht es keinen Antrag. Warum das so ist, kannst du in § 188 Abs. 4 SGB V nachlesen.
So ein Chaos wäre übrigens in der Konstellation wahrscheinlich auch bei einem Wechsel zu jeder anderen Kasse entstanden. Es gibt keinen Grund, der BKK nicht mehr zu trauen.
Es ist nicht einzusehen, warum durch die Schlampigkeit der Versicherungen die Differenzbeträge, die dadurch dann zustande kommen, vom Versicherten zu tragen sind. Das können die Kassen dann untereinander auskaspern.
Und dass er nicht bei der AOK bleiben wird - ist ebenfalls sicher - jetzt schon erst recht nicht.
Was die BKK betrifft, die haben sich wieder mal (wir hatten schon mal was mit denen bzgl. Krankengeld meiner Tochter - ist die gleiche BKK) nicht mit Ruhm bekleckert.
Ob er dann bei dieser bleibt oder sich eine andere sucht, muss er selbst entscheiden.
Das ganze wäre wahrscheinlich so nicht entstanden, wenn er von vornherein bei der AOK geblieben wäre - wollte er aber sowieso nicht, weil er ja VOR dieser schulischen Zusatzausbildung schon bei der BKK versichert war und mit denen eigentlich ganz zufrieden war.
Wie auch immer: Den Zeitraum 27.7. - 15.08.17 wird er mit den geforderten 117,68 Euro bezahlen - und zeitgleich bei der AOK kündigen.
Die AOK soll sich mit der BKK um die bereits gezahlten Beiträge seit 16.08.17 - dato selbst herumschlagen.
Aber warum hat ihm die AOK denn eigentlich nie eine KV-Karte zugeschickt? Wenn er doch nicht mehr familienversichert - aber trotzdem "freiwillig" versichert war? Das erschließt sich mir bis jetzt immer noch nicht!
Verfasst: 06.11.2018, 22:59
von D-S-E
Die AOK hat ihm wahrscheinlich keine Karte zugeschickt, weil die freiwillige Versicherung rückwirkend durchgeführt wurde und er vielleicht seine alte Karte nicht zurückgeschickt hat. So geht die AOK ggf. davon aus, dass eine Karte vorhanden ist.
Deine Vorstellung, dass die Kassen das Thema der Beitragssätze untereinander klären, ist nicht nur unrealistisch sondern de facto auch unmöglich. Der nachzuzahlende Beitrag wird auf einer Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers auftauchen und dann einfach bei der nächsten Gehaltszahlung einbehalten.
Es gibt auch keine Chance, dich dagegen zu wehren. Du kannst ja gegen nichts Widerspruch einlegen, da das automatisch durch den AG passieren wird.
Verfasst: 06.11.2018, 23:28
von Carina
D-S-E hat geschrieben: Der nachzuzahlende Beitrag wird auf einer Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers auftauchen und dann einfach bei der nächsten Gehaltszahlung einbehalten.
Es gibt auch keine Chance, dich dagegen zu wehren. Du kannst ja gegen nichts Widerspruch einlegen, da das automatisch durch den AG passieren wird.
Da bin ich aber anderer Meinung. WIDERSPRUCH kann man immer einlegen. Die bereits gezahlten Beiträge (08/17 - dato) hat die BKK ja erhalten und die wird sie ja dann an die AOK abtreten müssen ........ und nachdem der Fehler bei den Kassen lag - resp. was die Mitgliedschaft als solches betrifft bei der BKK - darf sie dann auch den Nachzahlbetrag gleich mitüberweisen.
Und was die AOK betrifft: Wovon die AOK "ausgeht" - ohne sich zu vergewissern bzw. eigentlich sogar wider besseren Wissens, da sie ja von ihrer Geschäftsstelle am 21.08.17 über die "Mitgliedschaft bei der BKK" seit 27.7.17 informiert war, kann uns egal sein.
Wir sind auch davon "ausgegangen", dass man eine Familienversicherung nicht "kündigen" muss und sich nicht automatisch eine "freiwillige Versicherung" anschließt. Warum sollte das "Ausgehen" der AOK von einem Tatbestand, den es so nicht gab, relevanter und gewichtiger sein als das des nicht informierten Versicherten.
Also Widerspruch kommt da auf alle Fälle.
Gibt es eigentlich eine Schiedsstelle, die man in solchen Fällen anrufen könnte?
Verfasst: 07.11.2018, 09:13
von Anton Butz
Hallo RHW,
was meinst du dazu,
nachdem deine Fragen
längst beantwortet sind?
So einfach wie D-S-E meint,
können es sich die Krankenkassen
doch nicht machen, meine ich - oder?
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 07.11.2018, 19:10
von GerneKrankenVersichert
Carina hat geschrieben:
Wer ersetzt diese Differenz? Die ist ja nicht durch die Schuld des Versicherten zustandegekommen - sondern durch Schlampigkeit der VersicherungEN.
Wie hier wann geschlampt hat, kann ich anhand der spärlichen Informationen nicht beurteilen.
Verfasst: 07.11.2018, 22:10
von D-S-E
Carina hat geschrieben:Also Widerspruch kommt da auf alle Fälle.
Gegen welchen Bescheid willst du denn Widerspruch einlegen? Bei wem?
Ich habe im Beitragsbereich eine Krankenkasse gearbeitet. Die AOK müsste eigentlich mehrfach Kontakt aufgenommen haben, um das Versicherungsverhältnis zu klären. Auch schriftlich! Vielleicht wurden die Briefe mit dem Gedanken "Ich bin da ja nicht mehr versichert" ignoriert?
Verfasst: 07.11.2018, 23:40
von Carina
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Wie hier wann geschlampt hat, kann ich anhand der spärlichen Informationen nicht beurteilen.
Genau - spärliche Informationen bzw. gar keine Informationen - seitens der Kassen an ihren Versicherten - waren es, die diese Situation hervorbrachten.
Verfasst: 07.11.2018, 23:43
von Carina
D-S-E hat geschrieben:
Ich habe im Beitragsbereich eine Krankenkasse gearbeitet. Die AOK müsste eigentlich mehrfach Kontakt aufgenommen haben, um das Versicherungsverhältnis zu klären. Auch schriftlich! Vielleicht wurden die Briefe mit dem Gedanken "Ich bin da ja nicht mehr versichert" ignoriert?
Darauf habe ich jetzt gewartet - dass der Spieß umgedreht wird und der Versicherte der Dumme ist.
Diese Unterstellung, dass Briefe "ignoriert" wurden, finde ich schon ein ziemlich starkes Stück ........... aber das wäre das Einfachste für die Kasse und die möchten es sich ja gerne einfach machen. Nun, wenn Briefe geschrieben wurden, gibt es davon ja auch eine entsprechende Dokumentation bei den Kassen - die können sie dann ja vorweisen
Verfasst: 08.11.2018, 18:03
von D-S-E
Hallo Carina,
die AOK muss ja nach dem Ende der Familienversicherung irgendwie reagiert haben. Hat dein Schwiegersohn der AOK schriftlich oder mündlich mitgeteilt, dass er nach der Familienversicherung in eine Pflichtversicherung bei der BKK geht?
Dann wird die AOK womöglich erstmal keine Anschlussversicherung durchgeführt haben, weil sie die Meldung der BKK abwarten wollte. Sie hat sich ja auch darauf verlassen, dass die Angabe stimmte.
Als dann von der BKK ein falsches Datum gemeldet wurde, hat die Kasse vermutlich noch abgewartet. Es könnte ja auch sein, dass sich der Arbeitgeber bei der Anmeldung vertan hat oder Ähnliches. So etwas kommt oft vor, vielleicht wollte die Kasse daher noch etwas warten, bis die Meldung zu der Aussage deines Schwiegersohnes passt.
Dann wird wahrscheinlich der Weg über den Arbeitgeber gegangen sein: Klärung, ob die Anmeldung falsch ist. Da werden wieder Monate ins Land gegangen sein.
Und erst als absolut klar war, dass die Familienversicherung definitiv endet und es keine nahtlose Pflichtversicherung gibt, hat die AOK dann der BKK mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen konnten.
Es ist völlig normal, dass das lange dauert. Ich sehe nicht, wo die Kassen ein Verschulden trifft.
Verfasst: 09.11.2018, 09:27
von Anton Butz
RHW hat geschrieben:
man kann in Deutschland immer nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse ver-
sichert sein, eine Doppelversicherung ist nach dem SGB V ausgeschlossen.
Jetzt ist nur die Frage, welche Krankenkassenmitgliedschadt korrekt ist.
So sehe ich das auch! Es geht nicht um "wenn" und "hätte", sondern darum, was
richtig ist - und um den Weg der Korrektur. Die Tatsachen und die Rechtsfolgen
lassen sich doch feststellen. Und wenn danach eine Korrektur erforderlich ist:
wo ist das Problem?
.
Verfasst: 09.11.2018, 18:19
von D-S-E
Das Zitat kommt jetzt so ein bisschen aus dem Nichts.
Verfasst: 09.11.2018, 18:49
von Carina
D-S-E hat geschrieben:Das Zitat kommt jetzt so ein bisschen aus dem Nichts.
Nein, tut es nicht wirklich
aber wenn du den Thread von Anfang an gelesen hättest, wüsstest du, worauf es sich bezieht.
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber deine Antworten sind alles ziemliche Vermutungen und "hätte, könnte, wäre, sollte" ... die Fakten, wie es abgelaufen ist, sind andere und die kannst du auch nachlesen.
Es wurden z.B. weder Schreiben "ignoriert", noch wurde - ich zitiere dich "mehrfach Kontakt aufgenommen haben, um das Versicherungsverhältnis zu klären. Auch schriftlich!"
Die ersten und einzigen schriftlichen Kontakte kamen jetzt am 15.10. (erstes Schreiben), danach am 26.10. und 29.10.20
18.
Dazwischen gab es anscheinend Kontakt zwischen AOK und BKK (das haben wir aber erst jetzt durch die AOK-Schreiben erfahren!) - und zwar anscheinend telefonisch! Eine "Klärung" ist aber dabei anscheinend nicht zustande gekommen - im Gegenteil, von der BKK wurde meinem Schwiegersohn ja noch im Juni 2018 eine Zusatz-Auslandskrankenversicherungs-Karte zugeschickt - also "während" der Mitgliedschaft bei der BKK.
Die AOK wurde im vergangenen Jahr auf der hiesigen Zweigstelle - nach einem Anruf bei meinem Schwiegersohn - am 21.08.17 schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er seit 27.07.17 (wahrscheinlich wurde nach dem Schuljahresende gefragt und nicht nach dem Datum des Abschlusszeugnisses vom 24.07.2017) bei der BKK "pflichtversichert" ist.
Weiteren Schriftverkehr oder Kontaktaufnahme gab es NICHT!
So viel zu deinen Vermutungen ..............