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Verfasst: 30.05.2018, 21:56
von Anton Butz
Naja Guenter,

wenn es „sowieso nicht dazu kommt“, gibt es auch keinen Anlass,
damit in den Bereich der Grundsatzdiskussionen auszuweichen. Dies
wäre auch für den Thread hier und für die Leser nicht gut. Trotzdem
erscheint mir eine „Einladung angemessen“. Die sollte auch nicht
zu direkt im Zusammenhang mit dem BAMF-Skandal stehen …

http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#88583


Und babyborn1122,
babyborn1122 hat geschrieben: Die Kk/MDK sagte mir das sie neue Befunde braucht, um den Fall noch
mal aufzurollen.
Dies deutet darauf hin, dass die AU vom MDK nur bezweifelt aber nicht klar
verneint wurde. Dafür sprechen auch der obige Beitrag von D-S-E und die Sprach-
losigkeit der Krankenkasse auf den Einwand zur OP in 20 Tagen sowie auf die
Frage,
was denn jetzt für neue Befunde auftauchen sollen.
Das könnte ziemlich interessant werden, sobald die Anfrage an den MDK und
dessen Antwort vorliegen.

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 30.05.2018, 22:03
von Czauderna
Hallo Anton,
Okay, Kompromissloesung von mir - mach deine Einladung konkret zu diesem Fall und wenn sich jemand meldet, konkret zu diesem Fall, dann soll es so sein.
Wenn es aber zu Grundsatzbeitraegen kommt, egal von wem, dann mache ich den Thread dicht.
Gruß
Guenter

Verfasst: 31.05.2018, 03:49
von babyborn1122
Was den für eine Einladung ? Muss ich was machen den Thread verschieben oder so

Gruß

Verfasst: 31.05.2018, 03:51
von babyborn1122
Ich werde heute mein Arbeitgeber anrufen und sagen das ich mich im schwebendem Wiederspruch Verfahren befinde.

Ich hoffe die sind dort loyal und lassen die AU im System stehen und tragen nicht unbezahlt oder sogar unentschuldigt ein.das wäre für mir wirklich ein Tischlag

Verfasst: 31.05.2018, 08:49
von Czauderna
babyborn1122 hat geschrieben:Was den für eine Einladung ? Muss ich was machen den Thread verschieben oder so

Gruß
Hallo,
nein, du musst hier nix machen, dein Thread bleibt offen, mach dir deswegen keine Gedanken.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 31.05.2018, 09:00
von Anton Butz
Moin bb,

solche Mätzchen des MDK und der KK rauben den Betroffenen den Schlaf und
einen weiteren Teil ihrer Rest-Gesundheit.

Damit hinterher nicht alle sagen, dass sie davon immer noch nichts wissen, ging es
um die „Einladung“ des Pressesprechers der Audi BKK, Philipp Drinkut, zur Diskussion
hier und um Regie-Anmerkungen des Foren-Moderators Czauderna.

Inzwischen meine ich, dass auch der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian
Lanz, eine „Einladung“ erhalten sollte – völlig unabhängig davon, dass er darauf wohl
- ebenfalls - nicht reagieren wird
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_s ... presse_abo
Wärst du auch damit einverstanden? Dazu musst du nichts machen.

In der Sache ist es inzwischen höchst eilig. Vermutlich kannst du deinen Arbeitgeber
erreichen – aber wegen des Feiertags nicht die Krankenkasse.

Hat die Gewerkschaft geraten, zu sagen, dass du ein schwebendes Widerspruchs-
verfahren hast? Ich tendiere mehr dazu, den Arbeitgeber über die Situation zu
informieren und ihn zu fragen, was du in diesem Dilemma tun sollst. Das er-
höht gleichzeitig den Druck auf die Machenschaften des MDK und der KK
während du dann „sauber raus“ bist. Und wenn auch dein Arbeitgeber
und der Betriebsrat heute hilflos sind, kannst du morgen hingehen
und mit den Schultern zucken.

Ich glaube nicht, dass Audi dich unter den gegebenen Umständen „ans Band“ schickt,
sondern eher darauf pfeift, dass das Gutachten des Medizinischen Dienstes grund-
sätzlich verbindlich ist. Unabhängig davon ist die Audi BKK daran nicht gebunden.
Sie hat den Widerspruch zwischen dem "sehr positiven Behandlungsverlauf"
vs. bevorstehender OP ja erkannt und bereits signalisiert, dass sie von ihrer
„Freiheit“ Gebrauch machen will, wenn du nach Ablauf der AUB am 15.06.
am Montag danach zu OP gehst. Da geht noch wesentlich mehr!

Also lasse die anderen das vom MDK und von der Audi BKK angerichtete Dilemma
bereinigen. Wir schauen interessiert zu.

Weiteres später.

Viel Erfolg!
Anton Butz

Verfasst: 31.05.2018, 11:01
von broemmel
Angela Merkel würde übergangen. Die wartet auf eine Einladung. Aber besser eine SMS. Die liest sie :roll:

Verfasst: 31.05.2018, 11:21
von babyborn1122
Ja klar bin mit allem einverstanden.... kann meine Minute mehr schlafen wegen dem Mist. Da fühlt man sich so hilflos

Die Gewerkschaft Anwältin sagt das ich auf jeden Fall die AU Bescheinigung weiter sepperat abgeben soll den die audi bkk wird sie nicht mehr weiterreichen oder als in Ordnung ansehen.
Des weiteren sollte ich wohl meine Personabteilung darüber informieren. Das Problem ist das ich genau weiß wenn ich den das da sage ein Chaos entsteht und keiner weiß wie mit solch einem Fall umzugehen ist. Ich meine die AU gilt ja noch vom DOC und ich hoffe das die da so Sozia sind und es verstehen oder erst einmal so belassen. Wenn dann hinterher plötzlich doch rauskommt das ich ja Top fit bin und die op ja nur aus Spaß machen wollte dann kann man immer noch korrigieren und dies wird ja nicht passieren

Ich meine ich hatte vorher schon so viele Einschränkungen auf Arbeit das bevor ich wieder antanze sowieso erst mal der Betriebsarzt checken müsste was jetzt Sache ist. Ich weiß nicht wie sich der MDK so eine Turbo Genesung und gesundschreibung vorstellt.

Danke für eurer Hilfe kann ich echt gebrauchen das Thema scheint eine echte Grauzone zu sein wenn nicht mal mein Doc durchsteigt

Ich Habe jetzt noch mal Attest vom Psychotherapie neurologen und die Einladung vom Krankenhaus damit ich denen ihre neuen befunden liefern kann

Verfasst: 31.05.2018, 13:17
von Anton Butz
.
Klar – die Hoffnung stirbt zuletzt.
Trotzdem: ich an deiner Stelle würde mir das noch mal überlegen!
Wenn heute dein Krankengeld endet, ist auch der damit verbundene Krankenversicherungsschutz weg.
Ob du über das Beschäftigungsverhältnis versichert bist, ist fraglich. Ich habe zu mehreren Nachfragen dazu bisher keine Antwort der Krankenkassen-Spitzen.
Dagegen ist die Problematik der Krankengeld-Falle inzwischen allgemein bekannt. Wer darin zappelt, kann die Hoffnung auf künftiges Krankengeld abschminken.

Ergo: nimm´ nicht zuviel Rücksicht darauf, deine Personalabteilung mit wahrheitsgemäßen Informationen zu überfordern, sondern lade das Problem auf die zuständigen Schultern. Der Arbeitgeber ist mit seiner Fürsorgepflicht - sowie mit dem Betriebsrat und dem Betriebsarzt - jetzt erstmal die beste und wichtigste Adresse.
.

Verfasst: 31.05.2018, 14:14
von babyborn1122
Was meinst du sollte ich mir noch mal überlegen?


Das mit der jetzigen Krankenversicherung konnte mir ebenfalls keiner sagen. Da ich einen AG habe bin ich dort versichert,da ich aber keine Bezüge bekommen wieder nicht. Dazu konnte oder wollte mir keiner eine Auskunft geben.. der sovd sagt ich sollte vielleicht zum Arbeitsamt und dort meine Dienste anbieten aber direkt mit der AU sagen das ich nicht arbeitsfähig bin dann würde ich ggf. Wieder Pflichtversichert.



Fängt schon gut an....

Verfasst: 31.05.2018, 15:09
von Anton Butz
.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wolltest du es beim Arbeitgeber
zunächst mit der letzten AUB bewenden lassen?

Davon rate ich ab – nicht nur weil nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der AU-Richtlinien
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
das Gutachten des Medizinischen Dienstes grundsätzlich verbindlich ist, sondern
auch weil die Audi BKK bereits mitgeteilt hat, dass sie beim gegenwärtigen
Sachstand die AU über den 31.05.2018 hinaus nicht anerkennen wird
(oder allenfalls – vielleicht – unter besonderen Umständen).

Nochmals: schiebe doch einfach dem Arbeitgeber den „Schwarzen Peter“
zu: die hier dargestellten und evtl. weitere relevante Informationen, wobei für
mich auch wichtig wäre, an welchem Tag die letzte AUB ausgestellt wurde,
mit anderen Worten, ob der Arzt dabei schon wusste, wie der MDK und
die BKK „ticken“. Wenn dem so wäre, hat sich der Arzt doch eindeutig
an deine Seite gestellt!

Also lasse deinen Arbeitgeber ruhig darüber „grübeln“, wie er die ihm von seiner
eigenen Krankenkasse eingebrockte Suppe auslöffeln will.

Der SoVD ist mit der Arbeitsagentur „auf dem Holzweg“.

P.S.: du hast einen Freund, der Zugang zu den Systemen deines Arbeitgebers
und deiner Krankenkasse hat?
.

Verfasst: 31.05.2018, 15:16
von Czauderna
Hallo,
ob dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse abmeldet, also damit auch das Beschäftigungsverhältnis beendet, das kann und muss dir die Personalabteilung sagen können - dein Arbeitgeber ist ja nun kein Kleinunternehmen, dass sich da arbeitsrechtlich vor ein unlösbares Problem gestellt sieht. Und das dein Krankenversicherungsschutz mit Einstellung des Krankengeldes wegfallen wird, das ist schlichtweg eine falsche Aussage oder auch Meinung. Wenn wir also mal davon ausgehen, dass das Krankengeld beispielsweise zum 31.05. eingestellt wird und auch dein Arbeitgeber zu diesem Tag eine Abmeldung bei der Kasse vornehmen würde, dann endet deine Krankenversicherungspflicht erst mal mit dem 31.05.2018, das ist insoweit richtig. Allerdings ist es dann so, wenn du nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anfrage durch die Kasse, dieser einen anderweitigen , eigenen Krankenversicherungsschutz (Mitgliedsbescheinigung einer anderen Krankenversicherung (GKV oder PKV) oder über einen bestehende Familienversicherung nachweist, dann muss dich die Kasse ab dem 01.06.2018 zwingend weiter versichern, und dies mit vollem Leistungsanspruch - Krankengeld hier natürlich ausgenommen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.05.2018, 15:28
von Czauderna
Hallo Anton,
P.S.: du hast einen Freund, der Zugang zu den Systemen deines Arbeitgebers
und deiner Krankenkasse hat?
- kann auch ruhig eine Freundin sein, oder ?.
Mich interessiert schon jetzt deine Antwort, wenn die Antwort "ja" lautet. Aber genau so, wie bei den "Einladungen", wird es dazu nicht kommen, denn es wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmensbereich Zugriff auf Daten der Betriebskrankenkasse hätte, meine ich. Ich weiß es aus eigener Erfahrung, so etwas darf nicht sein.
Gruss
Guenter

Verfasst: 31.05.2018, 15:41
von Anton Butz
Naja Guenter,

was ist und was sein darf, zeigt - auch zum Datenschutz - der BAMF-Skandal:
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... cke-system

Zu
schlichtweg eine falsche Aussage oder auch Meinung
Meine Aussage oder Meinung bezog sich ganz konkret auf den mit dem Krankengeld
verbundenen Krankenversicherungsschutz.

Und zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses: § 7 Abs. 3 SGB V:
https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7.html

Aber wir sind uns einig:
Krankengeld hier natürlich ausgenommen
Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 31.05.2018, 15:55
von babyborn1122
Hallo
Ja ich wollte es eigtlich Bei der aktuell AU beim AG erst mal dabei belassen aber die wurde ja entfernt so das ich wohl oder übel das Gespräch suchen muss

Also es läuft so ab mein AG hat ein Abwesenheitssystem wenn ich dort meine AU abgebe wird das dort gespeichert. Zeit gleich wird aber auch gleich abgeglichen ob die AU bei der KK eingegangen ist. Am Ende eines Monats gleicht sich das System dann ab. Falls meine AU bei einen der beiden Partner verloren gehen sollte wäre es immer noch kein Problem da sie es gegenchecken.
t.

Bei aktuelle AU wurde 23.5 ausgestellt der Brief ist vom 24.5 datiert.

Muss ich mir Sorgen um mein Beschäftigungsverhältniss machen?


Gruß