Moin bb,
solche Mätzchen des MDK und der KK rauben den Betroffenen den Schlaf und
einen weiteren Teil ihrer Rest-Gesundheit.
Damit hinterher nicht alle sagen, dass sie davon immer noch nichts wissen, ging es
um die „Einladung“ des Pressesprechers der Audi BKK, Philipp Drinkut, zur Diskussion
hier und um Regie-Anmerkungen des Foren-Moderators Czauderna.
Inzwischen meine ich, dass auch der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian
Lanz, eine „Einladung“ erhalten sollte – völlig unabhängig davon, dass er darauf wohl
- ebenfalls - nicht reagieren wird
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_s ... presse_abo
Wärst du auch damit einverstanden? Dazu musst du nichts machen.
In der Sache ist es inzwischen höchst eilig. Vermutlich kannst du deinen Arbeitgeber
erreichen – aber wegen des Feiertags nicht die Krankenkasse.
Hat die Gewerkschaft geraten, zu sagen, dass du ein schwebendes Widerspruchs-
verfahren hast? Ich tendiere mehr dazu, den Arbeitgeber über die Situation zu
informieren und ihn zu fragen, was du in diesem Dilemma tun sollst. Das er-
höht gleichzeitig den Druck auf die Machenschaften des MDK und der KK
während du dann „sauber raus“ bist. Und wenn auch dein Arbeitgeber
und der Betriebsrat heute hilflos sind, kannst du morgen hingehen
und mit den Schultern zucken.
Ich glaube nicht, dass Audi dich unter den gegebenen Umständen „ans Band“ schickt,
sondern eher darauf pfeift, dass das Gutachten des Medizinischen Dienstes grund-
sätzlich verbindlich ist. Unabhängig davon ist die Audi BKK daran nicht gebunden.
Sie hat den Widerspruch zwischen dem "sehr positiven Behandlungsverlauf"
vs. bevorstehender OP ja erkannt und bereits signalisiert, dass sie von ihrer
„Freiheit“ Gebrauch machen will, wenn du nach Ablauf der AUB am 15.06.
am Montag danach zu OP gehst. Da geht noch wesentlich mehr!
Also lasse die anderen das vom MDK und von der Audi BKK angerichtete Dilemma
bereinigen. Wir schauen interessiert zu.
Weiteres später.
Viel Erfolg!
Anton Butz